Amtlich Güglingen | 05.05.2026
Hecken und Bäume wachsen und blühen prächtig. Damit jedoch die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt, bitten wir alle Grundstückseigentümer, ihren Gewächse regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zurückzuschneiden. Besonders wichtig ist es, dass Hecken, Sträucher etc. nicht in den öffentlichen Verkehrsraum – also in Gehwege, Fahrbahnen und Einmündungsbereiche – hineinragen. Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten sind unbedingt zu vermeiden.
Auch bei Bäumen ist ein ausreichender „Lichtraum“ (s. Bild) freizuhalten: Über Gehwegen und Straßen muss eine bestimmte Höhe frei bleiben, damit Fußgänger, Radfahrende und Fahrzeugverkehr ungehindert und sicher passieren können.
Bitte schneiden Sie ihr Grüngut regelmäßig zurück. Beachten Sie, dass Grundstückseigentümer im Schadensfall haftbar gemacht werden können. Vorbeugung ist die beste Lösung. Mit einem rechtzeitigen Rückschnitt leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr und zum gepflegten Erscheinungsbild unserer Stadt.
