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Amtlich Güglingen

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Amtlich Güglingen | 04.05.2026

Vorfälle mit E-Scootern nehmen zu

In Güglingen kommt es immer wieder zu Vorfällen mit E-Scootern, die zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen. Dabei geht es vor allem um die Fahrweise, die andere gefährdet und die eigene Sicherheit aufs Spiel setzt. Beobachtet werden unsicheres Fahren, die Nutzung durch mehrere Personen gleichzeitig sowie Fahrten ohne gültigen Versicherungsschutz. „E-Scooter sind keine Spielzeuge. Wer sie nutzt, trägt Verantwortung. Gerade im Alltag rund um Schulen ist gegenseitige Rücksicht entscheidend, damit alle sicher unterwegs sein können“, sagt Bürgermeister Michael Tauch.

Probleme auch im Umfeld der Schulen

Im Umfeld von Schulen und auf Gehwegen kommt es immer wieder zu kritischen Situationen. Fußgänger werden behindert oder gefährdet, gleichzeitig steigt das Risiko für Unfälle mit teils schweren Folgen. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Güglingen gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Heilbronn reagiert und eine Elterninformation über die Schulen und die Schulsozialarbeit weitergegeben. Ziel ist es, Eltern und Erziehungsberechtigte zu sensibilisieren und Gespräche innerhalb der Familien anzustoßen.

Unsichere Nutzung führt zu Risiken

Nach Beobachtungen des Ordnungsamts zeigt sich, dass E-Scooter häufig nicht regelkonform genutzt werden. Dazu gehört insbesondere das Fahren zu zweit auf einem Fahrzeug, obwohl E-Scooter nur für eine Person zugelassen sind. Auch Kinder unter 14 Jahren sind immer wieder unterwegs, obwohl die Nutzung erst ab 14 Jahren erlaubt ist. In einzelnen Fällen wurden zudem fehlende oder manipulierte Versicherungskennzeichen festgestellt. Hinzu kommt, dass E-Scooter auf Gehwegen gefahren werden, obwohl Gehwege grundsätzlich tabu sind. Gerade hier entstehen gefährliche Situationen für Fußgänger, die nicht mit schnell fahrenden Fahrzeugen rechnen müssen. Gleichzeitig setzen sich die E-Scooter-Nutzenden selbst einem erhöhten Unfallrisiko aus.

Wichtige Regeln im Überblick

  • E-Scooter dürfen nur von einer Person genutzt werden.
  • Das Fahren auf Gehwegen ist nicht erlaubt.
  • Fußgänger haben Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden.
  • Die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist untersagt.
  • Für den Konsum von Alkohol gelten die gleichen Regeln wie im Straßenverkehr mit dem Auto.
  • Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, das Tragen eines Helms wird jedoch zur eigenen Sicherheit empfohlen.

Die Stadt Güglingen weist darauf hin, dass die Einhaltung dieser Regeln entscheidend dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden und das Miteinander im Straßenverkehr sicher für alle zu gestalten. Den Flyer zum Thema mit mehr Hinweisen finden Sie beim Artikel auf unserer Homepage.