Amtlich Güglingen | 02.04.2026
Der Gemeinderat der Stadt Güglingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.03.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Schleifweg – Erweiterung“, Frauenzimmern und die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 S.2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1463/2, 1462/2, 1461/2, 1447/3, 1446, 1445, 1444, 1443, 1442 sowie Teilstücke der Flurstücke 1379, 1380, 1381, 1382, 1395 und 2903. Der Geltungsbereich ist auf dem nachfolgend dargestellten Plan dargestellt.
Ziel der Planung:
Die Flächen sind im Flächennutzungsplan als Erweiterungsfläche der bestehenden Gewerbegebiete „Kappelrain“ und „Schleifweg“ vorgesehen. Es sollen insbesondere für die bestehenden Gewerbebetriebe Erweiterungsmöglichkeiten, aber auch Flächen für die Ansiedlung evtl. neuer Betriebe geschaffen werden.
Güglingen, 02.04.2026
gez. Tauch
Bürgermeister