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Gemeinsam Amtlich

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Gemeinsam Amtlich | 17.03.2026

Verunreinigung von Wiesen und Feldern durch Hundekot

Die Natur lädt zu ausgiebigen Spaziergängen mit dem Hund ein. Das ist unproblematisch, solange die Hundehalter mit ihren Vierbeinern auf den Wegen bleibenund ihnen keinen freien Auslauf auf die Nutzflächen gewähren. Für landwirtschaftlich genutzte Flächen besteht ein Betretungsverbot innerhalb der Vegetationsperiode. Dies gilt also in der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Freilaufende Hunde können Weidetiere in Panik versetzen und Wildtiere sowie Vögel aufschrecken, deshalb sind die Vierbeiner an der Leine zu führen und nicht frei auf landwirtschaftlichen Flächen laufen zu lassen. Wer die freie Landschaft betritt, ist laut den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes dazu verpflichtet, von ihm abgelegte Abfälle oder die Hinterlassenschaften seines Hundes aufzunehmen und zu entfernen. Viele Hundebesitzer sind sich zudem nicht bewusst, dass der Hundekot Nahrungs- und Futtermittel verunreinigt. Auf den Äckern, Wiesen und in den Weinbergen arbeiten Menschen, für die es unzumutbar ist, sich zwischen den Hundehaufen zu bewegen.

Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) hat den Flyer „Für ein gutes Miteinander – Rücksichtvolles Verhalten in Feld, Wald und Flur“ veröffentlicht. Dieser kann unter https://www.lbv-bw.de/service/downloads heruntergeladen werden.