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Amtlich Pfaffenhofen

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Amtlich Pfaffenhofen

Amtlich Pfaffenhofen | 06.03.2026

Bekanntgabe der Wasserhärte nach dem Waschmittel-Gesetz

Nach dem Waschmittelgesetz sind die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen verpflichtet, einmal jährlich die Gesamthärte des abgegebenen Trinkwassers bekanntzugeben. Die Gemeinde Pfaffenhofen versorgt ihre Haushalte mit Trinkwasser aus verschiedenen Quellen: von der Bodenseewasserversorgung, aus eigenem Grundwasser sowie vom Zweckverband „Obere Zabergäugruppe“.
Seit dem 5. Mai 2007 gilt die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln. Die bisherigen vier Härtebereiche wurden durch drei neue Bereiche ersetzt:
Weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht weniger als 8,4 °dH)
Mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
Hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)Das Trinkwasser in der Gemeinde Pfaffenhofen fällt in die folgenden Härtebereiche:
- Der Ortsteil Pfaffenhofen ist dem Härtebereich „hart“ zugeordnet.

- Der Ortsteil Weiler ist dem Härtebereich „mittel“ zugeordnet.
Wir bitten Sie, diese Information zu beachten.