Nach einer behördlichen Verkehrsschau werden mehrere Änderungen im Straßenverkehr umgesetzt.
Im Bereich Orchideenweg/Eibensbacher Straße ändert sich die Parksituation, vor dem Bahnübergang in der Eibensbacher Straße wurde die Fahrbahnmarkierung angepasst und an der Einmündung Burgweg/Leopoldsklinge wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit neu festgelegt. Grundlage aller Maßnahmen sind fachliche Prüfungen und die jeweils geltenden rechtlichen Zuständigkeiten.
Verkehrsschau basiert auf rechtlichen Grundlagen
Eine Verkehrsschau ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren. Dabei prüfen Straßenverkehrsbehörde, Polizei, Straßenbaulastträger und Kommune gemeinsam Verkehrssituationen vor Ort. Bewertet werden unter anderem Sichtverhältnisse, Beschilderungen, Markierungen und mögliche Unfallrisiken. Maßnahmen können nur dann angeordnet werden, wenn dafür eine rechtliche Grundlage besteht. Der Handlungsspielraum der Stadt selbst ist dabei oft eingeschränkt.
Orchideenweg/Eibensbacher Straße
Im Bereich der Ausfahrt vom Orchideenweg auf die Eibensbacher Straße wurde das Parken neu geregelt. Das bisher zulässige Gehwegparken entfällt, zusätzlich wurde zwischen Vanilleweg und Orchideenweg ein eingeschränktes Haltverbot eingerichtet. Ziel ist es, die Sichtverhältnisse an der Ausfahrt zu verbessern und den Gehweg wieder uneingeschränkt nutzbar zu machen. Außerdem wurden Verkehrszeichen und Straßennamenschilder, die bislang in privaten Gärten standen, auf öffentliche Flächen versetzt.
Eibensbacher Straße – Einmündung Emil-Weber-Straße
Kurz vor dem Bahnübergang wird die bisher gestrichelte Fahrbahnmarkierung durch eine durchgezogene Linie ersetzt. Künftig ist das Parken in diesem Bereich nicht mehr zulässig, sodass die Geradeausspur frei bleibt und gefährliche Ausweichmanöver vermieden werden.
Einmündung Burgweg/Leopoldsklinge
Für die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h konnte keine weitere Notwendigkeit festgestellt werden. Deshalb wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit an dieser außerörtlichen Einmündung auf 70 km/h angepasst, entsprechend der Regelung an vergleichbaren Stellen.
Emil-Weber-Straße (Feldweg)
Ein weiteres Ergebnis der Verkehrsschau ist, dass der Feldweg auf einem Abschnitt der Emil-Weber-Straße künftig öfter kontrolliert wird. Bürger hatten darauf hingewiesen, dass diese Verbindung von nicht berechtigten Fahrzeugen genutzt wird.
Nicht alle Anliegen können umgesetzt werden
Im Rahmen der Verkehrsschau wurden darüber hinaus weitere Punkte geprüft und bewertet. Nicht in allen Fällen lassen sich gewünschte Änderungen umsetzen, da dafür klare rechtliche und fachliche Voraussetzungen gelten. Einige Beispiele:
Querung der Eibensbacher Straße bei der Kinderarztpraxis
Die Möglichkeit eines Fußgängerüberwegs wurde im Bereich der Kinderarztpraxis an der Eibensbacher Straße intensiv geprüft. Für die Anordnung eines Zebrastreifens gelten jedoch landesweit verbindliche rechtliche Vorgaben. Dazu zählen unter anderem ausreichende Sichtverhältnisse für den fließenden Verkehr sowie bestimmte Mindestzahlen an querenden Fußgängern und Fahrzeugen zu Spitzenzeiten. Diese Voraussetzungen werden an der genannten Stelle nicht erfüllt.
Hinzu kommt, dass die Sichtbeziehungen aufgrund des kurvigen Straßenverlaufs als kritisch bewertet wurden. Ein Fußgängerüberweg würde hier keine zusätzliche Sicherheit schaffen, sondern könnte im Gegenteil ein trügerisches Sicherheitsgefühl erzeugen. Die Stelle ist außerdem nicht als Schulweg ausgewiesen. Kinder, die die Praxis aufsuchen, sind in der Regel in Begleitung ihrer Eltern, bei denen die Aufsichtspflicht liegt.
Auch eine generelle Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist an dieser Stelle auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung nicht umsetzbar. Die Stelle wird im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans nochmals überprüft, für den andere Maßstäbe gelten.
Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt Eibensbach
Eine flächendeckende Geschwindigkeitsreduzierung ist nur aus Gründen des Lärmschutzes zulässig. Da Eibensbach im bisherigen Lärmaktionsplan nicht berücksichtigt war, wird die Verwaltung im nächsten Schritt zur Fortführung des Lärmaktionsplans die Ortsdurchgangsstraße in Eibensbach mit aufnehmen. Die Ergebnisse werden später dem Gemeinderat vorgestellt. Erst auf dieser Grundlage kann über weitere Schritte entschieden werden.
Maulbronner Straße
Durch die neue Ortsumfahrung ist der Durchgangsverkehr deutlich zurückgegangen. Ob die bestehende Tempo-30-Regelung aufgehoben werden kann, hängt von neuen Verkehrsdaten und der Fortschreibung des Lärmaktionsplans ab. Zusätzlich ist vorgesehen, die Maulbronner Straße zur Gemeindestraße abzustufen. Derzeit sind keine Änderungen möglich.
Infokasten: Gemeindevollzugsdienst wieder im Einsatz
Der Gemeindevollzugsdienst kontrolliert ab Februar wieder regelmäßig im Stadtgebiet, insbesondere den ruhenden Verkehr. Organisiert wird der Dienst gemeinsam mit Zaberfeld und Pfaffenhofen über den Gemeindeverwaltungsverband Oberes Zabergäu. Ziel ist es, die Einhaltung der geltenden Regeln zu unterstützen und zur Verkehrssicherheit beizutragen.