In seiner Sitzung am Freitag, 9. Januar 2026, hat der Kreiswahlausschuss unter Leitung von Landrat Norbert Heuser als Kreiswahlleiter alle Kreiswahlvorschläge zur Landtagswahl am 8. März zugelassen, die bis zur Einreichungsfrist am 23. Dezember 2025, 18 Uhr, für die Wahlkreise 19 (Eppingen) und 20 (Neckarsulm) eingegangen waren.
Im nächsten Schritt werden die zugelassenen Wahlvorschläge amtlich bekanntgemacht. Wahlberechtigte erhalten ihre Wahlbenachrichtigungen bis spätestens 15. Februar. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, kann sich mit seiner Wohnortgemeinde in Verbindung setzen, um das Wählerverzeichnis überprüfen zu lassen.
Bei der Landtagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: eine für ein Direktmandat im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und eine für die Landesliste einer Partei.
Unter öffetliche Bekanntmachungen können auf der Homepage der Stadt Güglingen die Liste der zugelassenen Kreiswahlvorschläge eingesehen werden.
Neues Abfallsystem im Landkreis Heilbronn
Zum Jahreswechsel hat der Landkreis Heilbronn sein Angebot bei der Abfallentsorgung erweitert und ein Holsystem mit einer Gelben Tonne neu eingeführt. In der öffentlichen Diskussion hat dies zuweilen zu Missverständnissen oder Fehlinformationen geführt. Im Folgenden gibt der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Heilbronn Antworten:
Lieferung der bestellten Abfallbehälter
- Rest- und Biomülltonnen sowie auch die neu eingeführten Gelben Tonnen, die fristgerecht bestellt wurden, sind ausgeliefert.
- Tonnen, die nach dem 9. Januar bestellt wurden, werden ab Februar verteilt. Ebenso erfolgt der Tausch von bereits neu ausgelieferten Behältern ab Februar.
Erreichbarkeit per E-Mail beziehungsweise Telefon
- Derzeit geht beim Landratsamt eine immense Zahl an E-Mails und Anrufen ein. Die Erreichbarkeit der Servicehotline ist dadurch leider stark eingeschränkt, eine Rückmeldung auf E-Mails nur verzögert möglich. Grund sind neben kurzfristigen Neu- und Nachbestellungen insbesondere der zuletzt häufige Wunsch nach Umbestellung (z.B. 60- statt 120-Liter-Tonne).
- Die Teams des Landratsamts arbeiten mit Nachdruck daran, alle Anfragen abzuarbeiten und Bestellungen aufzunehmen.
- Lieferung von Restmüll- und Biotonnen sowie deren Nach- und Umbestellung, Reklamation, Stornierung usw. sind über das AWB-Kundenportal unter www.aw-landkreis-heilbronn.de möglich.
Leerungsrhythmus
- Zwölf Mindestleerungen bedeuten nicht, dass die Restmülltonne nur noch alle vier Wochen geleert werden kann. Pro Jahr werden nach wie vor 26 Leerungstermine angeboten, die in Anspruch genommen werden können.
- Mit der Einführung der kostenfreien Gelben Tonne wird die bei den Gebühren künftig leerungsabhängige Restmülltonne wirklich zu einer „Rest“-Tonne. Leider haben zu viele Haushalte bisher Leichtver-packungen nicht über den Recyclinghof, sondern über den Restmüll entsorgt.
- An den Leerungsintervallen bei den Biotonnen ändert sich nichts.
- Der Landkreis verdient NICHT an den Abfall-Gebühren
Hätte man nicht einfach die vorhandenen Tonnen bechippen können?
- Die bisherigen Behälter mit einem Chip zu versehen, ist aus mehreren Gründen nicht sinnvoll: Dem Landkreis Heilbronn gehören die Behälter nicht. Um fremde Behälter zu bechippen, gibt es keine rechtliche Handhabe. Auch logistisch wäre eine Nachbechippung schwierig. Die Behälter müssten für diese Aktion bereitstehen und dann dem richtigen Grundstück zugeordnet werden. Da es bisher keine Behälterverwaltung gab, ist diese Zuordnung gar nicht möglich. Aufgrund der hohen Kosten wäre diese Vorgehensweise zudem nicht wirtschaftlich.
„Wilder Müll“ wird durch Umstellung NICHT mehr
- Für einen Anstieg wilder Müllablagerungen durch die Umstellung gibt es keinen Beleg. Vielmehr soll die Gebührengestaltung zu einer Reduzierung beitragen. Denn durch die zwölf „Mindestleerungen“ pro Jahr gibt es – anders als früher – keinen Anreiz mehr, seinen Abfall an den Kosten für eine ganzjährige „Müllmarke“ vorbei zu schmuggeln. Zudem kann durch die Behälterverwaltung sichergestellt werden, dass alle Grundstücke und Betriebe mit Mülltonnen ausgestattet sind.
Lässt die Recyclingqualität nach, weil die Leichtstoffverpackungen alle in einem Behälter landen?
- Sortieranlagen sind heute deutlich leistungsfähiger. So kann das Vorsortieren, das bisher über die Recyclinghöfe erfolgte, nun in den Sortieranlagen erfolgen. Durch die haushaltsnahe Erfassung werden deutlich mehr Wertstoffe gesammelt, die so der Wiederverwertung zugeführt werden können.
Im Überblick: Ansprechpartner und Zuständigkeiten
Gelbe Tonne Bestellung: direkt über das zuständige Abfuhrunternehmen PreZero, telefonisch unter 0800 1889966 oder unter www.prezero.de/landkreis-heilbronn
Gelbe Tonne Lieferung, Reklamation: direkt über PreZero, telefonisch unter 0800 1889966 oder per E-Mail an service.heilbronn.de@prezero.com
Blaue Tonne Bestellung, Lieferung, Leerung: direkt bei der Firma ALBA, telefonisch unter 07131 95200 oder per E-Mail an heilbronn@alba.info
Restmüll- und Biomülltonne Lieferung, Nach- und Umbestellung, Reklamation, Stornierung:
AWB-Kundenportal unter https://www.aw-landkreis-heilbronn.de/