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Amtlich Güglingen

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Amtlich Güglingen

Amtlich Güglingen | 08.01.2026

Hinweise zur Räum- und Streupflicht im Winter

Besonders in der kalten Jahreszeit ist die Sicherung der Gehwege eine wichtige Aufgabe, der wir durch die Räum- und Streupflicht nachkommen müssen. Hierbei sind Grundstückseigentümer, Mieter und Pächter in der Verantwortung, die Gehwege vor ihrer Immobilie zu räumen und zu streuen, um allen Passanten sichere Wege zu gewährleisten. Die Satzung können Sie über die Homepage der Stadt Güglingen abrufen.

Worauf sollten Sie achten?

Streumaterial: Verwenden Sie umweltfreundliches Streumaterial wie Sand, Splitt oder Sägemehl etc.
Gefahrstellen: Achten Sie besonders auf Treppen, Eingänge und stark frequentierte Passagen, da dort erhöhte Rutschgefahr besteht.
Wann: werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr sowie nach Bedarf.
Ordnungswidrigkeit: Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.