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Amtlich Güglingen

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Amtlich Güglingen | 10.11.2025

Jahresendabrechnungen Wasser und Abwasser 2025

In Kürze werden Ihnen die Wasser und Abwasser Endabrechnungen für das Jahr 2025 zugestellt. Vorauszahlungen, die für 2025 geleistet wurden, sind bereits mit der Jahresschuld verrechnet. Im Falle eines verbleibenden Restbetrages ist dieser am 17.12.2025 zur Zahlung fällig. Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag fristgerecht unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der Konten der Stadt Güglingen, da bei verspäteter Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen können. Falls Sie ein SEPA-Lastschriftmandat für Wasser/Abwasser erteilt haben, wird der Betrag automatisch von dem angegebenen Konto abgebucht.

Aufgrund einer Programmumstellung zum 01.01.2026 beachten Sie bitte, dass:

Stichtag zur Ablesung des aktuellen Zählerstandes der 30.09.2025 war. Von uns erfolgte eine Hochrechnung zum 31.12.2025. Bei Haushalten, die bis 30.09.2025 keinen Stand eingereicht haben, wurde der gesamte Verbrauch geschätzt. Sie haben die Möglichkeit, uns noch den korrekten Zählerstand schriftlich mitzuteilen — gerne per E-Mail an finanzen@gueglingen.de. Eine Änderung Ihrer Abrechnung auf Basis des korrekten Zählerstands ist voraussichtlich ab Februar möglich. Die Höhe der neuen Abschläge für 2026 werden wir Ihnen schriftlich im Frühjahr 2026 mitteilen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Frau Selina Palmer | Rathaus Güglingen | Zimmer 106 | Tel. 07135 108-58 oder per E-Mail an selina.palmer@gueglingen.de