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Das Landratsamt informiert | 28.10.2025

Umtauschpflicht für unbefristete Führerscheine

Seit dem 19. Januar 2013 werden alle bei der Bundesdruckerei neu gefertigten Führerscheine auf 15 Jahre befristet. Alle zuvor ausgestellten Papier- und unbefristete Kartenführerscheine müssen in einen solchen befristeten Führerschein umgetauscht werden, teilt das Landratsamt mit.

Bis wann müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen?

Grundsätzlich gilt: Personen, die vor 1953 geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis spätestens zum 19. Januar 2033 umtauschen. Für alle Anderen gilt: Die Umtauschfrist richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins (Feld 4a auf der Führerscheinkarte). Alle Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Informationen gibt es unter www.service.landkreis-heilbronn.de in der Rubrik „Führerschein“ unter der Überschrift „Umtausch in den Kartenführerschein“.