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Amtlich Güglingen

Alle aktuellen Nachrichten rund um Güglingen und das Zabergäu

Amtlich Güglingen

Amtlich Güglingen | 28.10.2025

Bericht aus der Gemeinderatssitzung im Oktober

TOP 1 GVV Oberes Zabergäu – Änderung der Verbandssatzung

In der Sitzung des Gemeinderats wurde die Änderung der Verbandssatzung des GVV Oberes Zabergäu einstimmig beschlossen. Der Grund für die Anpassung sind personelle Engpässe im Gemeindlichen Vollzugsdienst, insbesondere durch Krankheitsfälle in den Kommunen. Um eine flexiblere Urlaubs- und Krankheitsvertretung zu ermöglichen, wurde der Vorschlag erarbeitet, eine oder mehrere Stellen im Verband zu schaffen, wobei 67 % der Aufteilung auf Güglingen entfallen. Die Gemeinderäte von Pfaffenhofen und Zaberfeld haben der Satzungsänderung bereits zugestimmt. Nach der Zustimmung des Güglinger Rates kann diese in der kommenden Verbandsversammlung endgültig beschlossen werden.

Die Personalverwaltung wird in Güglingen erfolgen und es wird sowohl eine Vollzeit- als auch eine Teilzeitstelle geben. Die Einsatzplanung erfolgt interkommunal in Abstimmung aller beteiligten Kommunen.

TOP 2 Freiwillige Feuerwehr-Entschädigungssatzung

IDie Anpassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung basiert auf den seit 2017 bestehenden gemeinsamen Orientierungswerten, welche aktuell überarbeitet wurden. Die Änderungen sind mit dem Feuerwehrausschuss abgestimmt worden. Ein wichtiger Punkt war die redaktionelle Klarstellung der Formulierungen bezüglich des Mindestlohns. Es wurden zudem Fragen zu den Entschädigungen für Gerätewarte erörtert: Aktuell gibt es zwei hauptamtliche Gerätewarte, während auch ehrenamtliche Gerätewarte weiterhin aktiv sind. Ein Vorschlag zur Festsetzung der Entschädigung auf 250 € pro ehrenamtlichem Gerätewart wurde unterbreitet und soll noch geprüft werden.

Einstimmig fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Die Feuerwehr-Entschädigungssatzung wird beschlossen. (Die Satzung ist auf der Stadt-Homepage zu finden.) Die geänderte Satzung ist von der Verwaltung ortsüblich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen. Sie tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.

TOP 3 Freiwillige Feuerwehr – Nachträge

Es wurden zwei notwendige Nachträge zur Feuerwehr besprochen. Dabei handelt es sich um Anpassungen zur Ausstattung der Feuerwehr, insbesondere den Umbau des Funkraums sowie die Beschaffung eines Rollcontainers. Der Funkraum, welcher die Funkzentrale der Feuerwehr umfasst, muss zur Digitalisierung der Einsatzverfolgung umgebaut werden. Die aktuellen Orientierungswerte des Landratsamtes müssen berücksichtigt werden, da viel handwerklicher Aufwand erforderlich ist. Der Umbau wird voraussichtlich im Januar/Februar 2026 abgeschlossen sein. Die haushaltsrechtlichen Vorgaben und die Notwendigkeit, diese Beschlüsse zeitnah zu fassen, um die Mittel noch abrufen zu können, wurden erläutert.

Einstimmig wurde vom Gemeinderat beschlossen:

Der Nachtrag für die Rollcontainer für das GW-T in Höhe von 61.058,94 € (brutto) wird beschlossen und die Verwaltung ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.
Der Auftrag für den Umbau des Funkraums in Höhe von 78.068,05 € (brutto) wird beschlossen und die Verwaltung ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Die Mittel werden aus 2024 hierfür übertragen.

TOP 4 Bündelausschreibungen Gas und Strom – Teilnahme an Bündelausschreibung

Der Gemeinderat hat bereits 2023 der Teilnahme an einer früheren Bündelausschreibung zugestimmt, diese wurde jedoch von der GT-Service zurückgezogen. Es handelt sich nun um einen Vorratsbeschluss, um in zukünftige Ausschreibungen einsteigen zu können. Fragen zu möglichen Anbietern und den Kosten wurden behandelt. Die Verwaltung unterstrich, dass die Bündelung in der Regel zu günstigeren Angeboten führt. Auch jetzt wurde die Bündelausschreibung einstimmig beschlossen: „Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, bei Bedarf an den jeweiligen einzelnen Ausschreibungen der GT-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH im Bereich Erdgas und Strom teilzunehmen.“

TOP 5 Umstufung L 1103 Ungehung Pfaffenhofen-Güglingen – Ablösevereinbarung

Eine Ablösevereinbarung zur finanziellen Ausgleichszahlung für die Sanierungsbedarfe verschiedener Straßenabschnitte wurde besprochen. BM Tauch informierte, dass die Gemeinde etwa 352.000 € vom Land für den Ausgleich erhält für den höheren Sanierungsbedarf der Ortsdurchfahrt im Vergleich zum "alten" Teil der Umfahrung. Die Umwidmung wird durch Unterschrift und Veröffentlichung formalisiert. Der Winterdienst wurde bereits mit der Straßenmeisterei koordiniert.

a) Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Ablösevereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Güglingen vom 22.07.2025 über den Ausgleich von Defiziten im Zuge der Umstufung der L 1103 zur Gemeindestraße zu.

b) Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Ablösevereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Güglingen vom 22.07.2025 über den Ausgleich von Defiziten im Zuge der Umstufung des Burgwegs und der Ochsenwiesenstraße zur L 1103 zu.

TOP 6 Grundschule Eibensbach – Vergabe Fluchttreppenanlage

Der notwendige Aufbau eines zweiten Rettungswegs gemäß den Anforderungen der Brandverhütungsschau wurde besprochen. BM Tauch informierte, dass die Verwaltung plant, dies über ein angebotenes Gerüstsystem umzusetzen. Es wurde erörtert, ob ein zweiter Flucht- und Rettungsweg nicht schon immer vorgeschrieben war. Die Prüfung ergab, dass in den genehmigten Unterlagen kein entsprechender Weg eingetragen war. Zudem wurde die Funktionalität der Anleiterfläche im Schulhof angesprochen, die aufgrund geänderter Vorgaben nicht mehr ausreicht, um alle anwesenden Personen schnell zu retten. BM Tauch bestätigte, dass das geplante System wiederverwendbar ist, was einen wichtigen Vorteil des modularen Systems darstellt.

„Die Verwaltung stellt den Antrag, den Auftrag für die Lieferung und Montage der Fluchtwegtreppe zum Angebotspreis von 33.010,60 € brutto ausführen zu lassen.“ Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

TOP 7 Bausachen

Eine Nachfrage aus der vergangenen Sitzung wurde von BM Tauch mündlich beantwortet.

TOP 8 Bekanntgaben

a) Haushaltserlass Stadt Güglingen 2025

Die Rechtsaufsicht hat mit Schreiben vom 26.08.2025 den Haushaltsplan 2025 für gesetzmäßig erklärt. Da er keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält, wurde die Genehmigung erteilt. Allerdings wurde auf die fehlenden Jahresabschlüsse hingewiesen, aber auch auf das negative ordentliche Ergebnis eingegangen. Der gesetzlich vorgeschriebene Ressourcenerhalt ist so nicht möglich.

Die Haushalte 2026 – 2028 wären voraussichtlich nicht genehmigungsfähig aufgrund der notwendigen Kreditaufnahme. Die Kämmerei prüft daher mit den Fachämtern für die Haushaltsaufstellung 2026, wo Mittel eingespart werden können. Ziel ist es, einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erreichen und die Handlungsfähigkeit zu erhalten.

b) Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Herzogskelter 2025
Mit Schreiben vom 31.07.2025 hat das Kommunalamt die Satzungen der Wirtschaftspläne genehmigt.

c) Wirtschaftsplan Stadtwerke 2025
Mit Schreiben vom 31.07.2025 hat das Kommunalamt die Satzungen der Wirtschaftspläne genehmigt.

d) Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Es wird verwiesen auf Vorlage Nr. 152/2025. Diese ist auf der Homepage der Stadt Güglingen eingestellt. Damit wurde die nichtöffentlichen Beschlüsse bekannt gemacht.

TOP 9 Verschiedenes

Veranstaltungshinweis: Am 06.11.2025 findet eine Veranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung statt. Die Räte und alle Bürger sind zur Teilnahme eingeladen.

Querpflasterung Weststraße: Ein Sonderfall in der Weststraße wird besprochen. Ein schmaler Pflasterstreifen wurde eingebaut, um den Fußgängern das Überqueren der Straße zu erleichtern.

Seniorenweihnachtsfeier: Diese Feier findet am 3. Advent, Sonntag, 14. Dezember 2025, statt; die schriftliche Einladung folgt.

Fototermin: Ein Fototermin für den Gemeinderat ist am 11.11.2025 um 18:45 Uhr im Rathausfoyer angesetzt. Eine weitere Terminverschiebung ist nicht vorgesehen.

Eröffnung einer Bäckerei: Am 13.11.2025 wird eine neue Bäckerei im Stadtgraben 10 eröffnet.

Halbseitige Sperrung Maulbronner Straße: Die Sperrung wird kritisiert, da sie unpraktisch für Fußgänger ist. Eine Verlängerung bis Januar 2026 wurde beantragt und könnte genehmigt werden.

Untersuchungen zur L1103: Die Gründe für Aufbohrungen in diesem Bereich wurden erfragt. Die Verwaltung erläuterte, dass diese zur Planung von Sanierungsmaßnahmen erfolgen.

HilverApp: Die Verwaltung arbeitet an einem Umsetzungszeitraum, ein genaues Datum kann derzeit jedoch nicht gegeben werden.

Notfalltreffpunkte: Die Verwaltung plant Übungen und hat mit der EnBW ein Krisenhandbuch erstellt. Notstromgeneratoren sind im Haushalt 2026 eingeplant.