Amtlich Güglingen | 16.10.2025
Bürger konnten Stellungnahmen abgeben - Schutzmaßnahmen und Bebauungsplan sind beschlossen
Die Stadt Güglingen plant, im Gebiet Jakobsäcker eine neue Kindertagesstätte zu bauen. Ziel ist es, zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen. Hintergrund ist unter anderem der bestehende Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für alle Kinder ab einem Jahr bis zur Einschulung. Der Gemeinderat hat im Juni 2024 die Standortentscheidung für die Jakobsäcker getroffen und diese im November 2024 bestätigt. Das Grundstück gehört bereits der Stadt. Die Einrichtung soll grundsätzlich Kindern aus allen Stadtteilen offenstehen.
Der geplante Standort und seine Erreichbarkeit
Die Kita soll an der Jakobsäckerstraße entstehen, in unmittelbarer Nähe der Riedfurthalle und des Sportplatzes. Auf dem Grundstück sind Parkplätze für Personal und Eltern vorgesehen. Das Areal ist zu Fuß und mit dem Fahrrad erreichbar: Von Frauenzimmern führt eine Brücke über den Riedfurtbach, rund 45 Meter vom Baugelände entfernt. Von Güglingen aus besteht ein rund 950 Meter langer asphaltierten Feldweg bis zum östlichen Stadtrand. Ein zunächst geplanter Standort im Gebiet Hintere Wiesen in der Kernstadt war nicht umsetzbar. Das jetzt ausgewählte Grundstück an den Sportanlagen am Riedfurtbach gehört der Stadt, ist gut erreichbar und sofort verfügbar.
Kritik und Bedenken aus der Bürgerschaft
Der Standort Jakobsäcker ist Gegenstand öffentlicher Diskussion. Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände haben im Rahmen der öffentlichen Auslegungen Stellungnahmen abgegeben. Themen waren insbesondere der Natur- und Hochwasserschutz, die Entfernung von der Kernstadt und die Verkehrsanbindung. Im Zusammenhang mit Starkregenereignissen wurde auf mögliche Überflutungen hingewiesen. Die Stadt verweist darauf, dass das Gebiet nicht im Überschwemmungsgebiet liegt und dass eine erhöhte Erdgeschossfußbodenhöhe vorgesehen ist. Auch Artenschutzthemen und Eingriffe in die Aue wurden angesprochen. In der öffentlichen Diskussion wird immer wieder auf angebliche „standortbedingte Mehrkosten“ hingewiesen. Tatsächlich ist ein Vergleich mit einem anderen Grundstück gar nicht möglich, da es keine untersuchten alternativen Standorte gibt.
Schutzmaßnahmen und planerische Grundlagen
Das Baugebiet liegt nicht im Überschwemmungsgebiet (HQ100). Überflutungen können nach den Planungsunterlagen bei außergewöhnlichem Starkregen höchstens mit geringen Wasserständen auftreten. Der Gehölzstreifen am Riedfurtbach bleibt erhalten und wird gesichert. Zusätzlich sind Sträucher und Bäume vorgesehen. Die Dachflächen werden extensiv begrünt. Während der Bauzeit soll ein Amphibienschutzzaun installiert und regelmäßig kontrolliert werden. Die Beleuchtung wird so geplant, dass Fledermäuse nicht gestört werden.
Ein Umweltbericht legt Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen fest. Dazu gehören Pflanzbindungen, zusätzliche Begrünung und wasserdurchlässige Stellplätze.
Beteiligung und bisheriger Verfahrensstand
Der Gemeinderat fasste am 4. Juni 2024 den Aufstellungsbeschluss. Die erste öffentliche Auslegung fand vom 24. Juni bis 26. Juli 2024 statt. Nach Abwägung der Stellungnahmen wurde in ein zweistufiges Verfahren gewechselt. Eine zweite Auslegung folgte vom 14. Juli bis 15. August 2025. Der Gemeinderat beschloss am 23. September 2025 die Satzung zum Bebauungsplanverfahren. Bürgerinnen und Bürger konnten Stellungnahmen abgeben, ebenso Träger öffentlicher Belange.
Wie es weitergeht
Im nächsten Schritt soll der Bauantrag beim Landratsamt Heilbronn eingereicht werden. Parallel arbeiten Architekten und Fachingenieure an Ausschreibungsunterlagen. Der Baubeginn ist derzeit für Frühjahr 2026 vorgesehen.
Ausführliche Informationen: www.gueglingen.de