Ev. Verbundkirche Güglingen-Frauenzimmern-Eibensbach | 01.10.2025
Sonntag, 19. Oktober
10:30 Uhr 10.30 Uhr GoX Gottesdienst Extra (Pfr. Kübler) Mauritiuskirche Güglingen. Das Opfer erbitten wir für die Diakonie.
Sonntag, 26. Oktober
9:30 Uhr Familiengottesdienst zum Abschluss der Kinderbibeltage (Pfr. Kübler, Carolin Maurer und Team).
Dienstag, 21. Oktober
19:30 Uhr Gemeindegebet, Marienkirche Eibensbach,
Abfahrt für Güglinger Beter: 19:20 Uhr, Mauritiuskirche
Mittwoch, 22. Oktober
Die Konfirmanden besuchen den Erlebnisgarten in Adelshofen
Freitag, 24. Oktober bis Samstag, 25. Oktober
Kinderbibeltage in der Mauritiuskirche Güglingen
bitte einfügen: Bild "Matinée"
Am 02.11.2025 berichtet Eva Stahl, nach dem Gottesdienst um 9:30 Uhr, in der Ev. Mauritiuskirche Güglingen von ihrer Arbeit in Ruanda. Kommen Sie anschließend gerne mit ihr ins Gespräch. Herzliche Einladung!
Sonntag, 1. März 2026, 9.30 Uhr, Marienkirche in Eibensbach
Alle Jahrgänge 2026 (also z.B. Goldene, Diamantene, Eiserne, etc.) sind dazu herzlich eingeladen. 2026 wird es nur diesen einen Festgottesdienst geben, da Pfarrer Kübler nach Ostern 2026 in den Ruhestand versetzt wird.
An alle interessierten Jahrgänge: Bitte wählen Sie jeweils 1-2 Kontaktpersonen, die mit Pfarrer Kübler gemeinsam diesen Festgottesdienst vorbereiten werden.
Diese Kontaktpersonen sind hiermit sehr herzlich eingeladen zum Vorbereitungsgespräch mit Pfarrer Kübler am
Mittwoch, den 26. November 2025 um 11.00 Uhr
in das Ev. Gemeindehaus in Frauenzimmern, Torstr. 6 in Frauenzimmern.
Die Wählerlisten aller drei Teilorte werden täglich vom 20. Oktober bis zum 24. Oktober 2025 von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr bei der Kirchenpflege zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Es wird um telefonische Anmeldung unter 07135/932435 gebeten.
Um innerhalb dieses Zeitraums die Daten von anderen in die Wählerliste eingetragenen Personen zu überprüfen, müssen Wahlberechtigte ab jetzt Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Wählerliste dieser anderen Personen ergeben kann (§ 10 Absatz 3 KWO).
Gegen die Wählerliste ist ggf. bis zum 24. Oktober 2025 um 18 Uhr Einsprache beim Vorsitzenden des Kirchengemeinderats möglich.