Amtlich Güglingen | 29.07.2025
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB und Auslegung des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 22.07.2025 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes „Herrenäcker-Baumpfad, 4. Änderung“ in Güglingen gebilligt und die Veröffentlichung im Internet beschlossen, maßgeblich hierfür ist der Bebauungsplanentwurf des Büros Käser Ingenieure GmbH + Co KG, Untergruppenbach vom 22.07.2025. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt in der Zeit von 11.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025 (verlängerter Zeitraum aufgrund der Sommerferien) auf der Homepage der Stadt Güglingen https://www.gueglingen.de/website/de/wohnenwirtschaft/bauen-planen/bauleitplanung .
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an katrin.stoehr-klein@gueglingen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich beim Bauamt der Stadt Güglingen, Marktstraße 19–21, 74363 Güglingen, Zimmer 109 abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift beim Bauamt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen auf Wunsch mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt Güglingen, Bauamt, Zi. 109 im 1. OG, wo die genannten Unterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden können.
Güglingen, 01.08.2025
gez. Michael Tauch
Bürgermeister