Amtlich Güglingen | 28.07.2025
Die 2. Vorauszahlungsrate für den Wasserzins 2025 ist am 1. September zur Zahlung fällig. Die Höhe der zu leistenden Vorauszahlungen ist im unteren Teil der Jahresendabrechnung 2024 enthalten, die im März zugestellt wurde. Der Jahresverbrauch des Jahres 2024 bildet die Basis für die Vorauszahlungen des Jahres 2025. Für Abschläge erfolgt keine separate Rechnung
Bitte überweisen Sie die Vorauszahlungen termingerecht unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der Konten der Stadt Güglingen, da im Verzugsfall Mahngebühren und Säumniszuschläge festgesetzt werden müssen. Sollten Sie ein SEPA-Lastschriftmandat für Wasser / Abwasser erteilt haben, wird der Betrag bei Fälligkeit vom angegebenen Konto abgebucht.
HINWEIS:
Bedingt durch eine Programmumstellung zum 01.01.2026 können für das Jahr 2025 nur 2 Vorauszahlungen festgesetzt werden. Diese wurden auf 01.06.2025 und 01.09.2025 terminiert. Die Vorauszahlungen teilen sich somit auf zwei anstatt bisher drei Vorauszahlungen auf. Da die Jahresendabrechnung 2025 früher erstellt werden muss, ergibt sich daraus für 2025 folgende Änderung:
Die Aufforderung zur Ablesung der Zählerstände wird bereits im September 2025 versendet und es wird zum 30.09.2025 abgelesen. Danach erfolgt eine Hochrechnung zum 31.12.2025.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Kämmerei im Rathaus Güglingen, bitte per E-Mail an finanzen@gueglingen.de