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Amtlich Güglingen | 08.07.2025

Bebauungsplanverfahren „Riedfurt-West, 2. Änderung – KiTa Jakobsäcker“, Frauenzimmern

Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlichung im Internet des Bebauungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Güglingen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 04.06.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Riedfurt-West, 2. Änderung – KiTa Jakobsäcker“ nach § 13 BauGB aufzustellen. Die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit von 24.06.2024 – 26.07.2024.

Veröffentlichung im Internet (Auslegung) des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
In der öffentlichen Sitzung vom 13.05.2025 wurden die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen sowie die öffentliche Auslegung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Veröffentlichung im Internet erfolgt in der Zeit von 14.07.2025 bis einschließlich 15.08.2025 auf der Homepage der Stadt Güglingen unter https://www.gueglingen.de/website/de/wohnen-wirtschaft/bauen-planen/bauleitplanung. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per eMail an katrin.stoehr-klein@gueglingen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich beim Bauamt der Stadt Güglingen, Marktstraße 19-21, 74363 Güglingen abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift beim Bauamt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen auf Wunsch mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt Güglingen, Bauamt, Zi. 109 im 1. OG, wo die genannten Unterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden können.


Güglingen, 11.07.2025
gez. Michael Tauch
Bürgermeister