Das Landratsamt informiert | 08.07.2025
Aufgrund der anhalten Trockenheit hat das Landratsamt Heilbronn zum Schutz der oberirdischen Gewässer eine Allgemeinverfügung erlassen.
Der wasserrechtliche Gemeingebrauch, also das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen für Zwecke der Bewässerung, ist bis mindestens 30. September 2025 untersagt. Eine Verlängerung des Zeitraums ist bei weiterer Fortdauer der Trockenheit möglich. Weiterhin erlaubt bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen (z. B. Gießkanne oder Eimer).
Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamts Heilbronn zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Produktion bestimmter Lebensmittel im Bereich der Landwirtschaft werden auf 50 Prozent der genehmigten täglichen Entnahme reduziert. Die Beregnung und Bewässerung darf nur in der Zeit von 18 Uhr bis 8 Uhr des Folgetags vorgenommen werden, ausgenommen Tröpfchenbewässerung. Alle anderen zugelassenen Wasserentnahmen sind ab sofort untersagt.
Die Allgemeinverfügung ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen abrufbar.