Amtlich Güglingen | 08.07.2025
Voraussichtlich kommende Woche wird auf den Friedhöfen in Güglingen, Frauenzimmern und Eibensbach die gesetzlich vorgeschriebene Standsicherheitskontrolle der Grabsteine durchgeführt. Gefährdete Grabsteine werden mit einem Aufkleber versehen. Die Nutzungsberechtigten werden schriftlich über das Ergebnis informiert. Bei Schäden, die durch lockere Grabsteine entstehen, kann der Verantwortliche der Grabstätte straf- und zivilrechtlich zum Schadensersatz herangezogen werden. Grabsteine, die eine akute Gefährdung darstellen, werden daher von der Friedhofsverwaltung neben die Grabstelle abgelegt. Die Kosten trägt der Eigentümer der Grabstätte. Da die Friedhofsverwaltung zu dieser Überprüfung gesetzlich verpflichtet ist, bitten wir bei den Betroffenen um Verständnis.
Ihre Friedhofsverwaltung der Stadt Güglingen