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Amtlich Güglingen

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Amtlich Güglingen

Amtlich Güglingen | 30.06.2025

Umschreibung des Wasserkontos bei Eigentumswechsel

Beim Verkauf Ihres Gebäudes sollte der Übergabetag an den neuen Eigentümer und der dabei abgelesene Stand des Wasserzählers an die Stadtverwaltung Güglingen mitgeteilt werden. Erst durch die Mitteilung dieser Daten kann das Steueramt tätig werden, eine entsprechende Endabrechnung erstellen und das Wasserkonto auf den neuen Eigentümer umschreiben. Das Formular finden Sie auf unserer Homepage unter www.gueglingen.de/Stadt-Bürger/Formulare/Wasser-Abwasser/Gebäudeverkauf

Bei Fragen wenden Sie sich an die Kämmerei im Rathaus Güglingen, bitte per E-Mail an finanzen@gueglingen.de