© 123rf; stylephotographs

Deutsche Rentenversicherung

Alle aktuellen Nachrichten rund um Güglingen und das Zabergäu

Deutsche Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung | 24.06.2025

Waisenrente über die Volljährigkeit hinaus

Wenn Vater, Mutter oder beide Elternteile sterben, steht Kindern grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu. Sie dient der Sicherung des Lebensunterhaltes des Kindes. Darüber hinaus können Waisen diese Rente maximal zum 27. Geburtstag erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit. Eine Waisenrente erhalten Kinder nach dem Tod eines Elternteils, wenn dieser mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse Beiträge eingezahlt hat. Dies entspricht der allgemeinen Mindestversichertenzeit. Diese kann in bestimmten Fällen vorzeitig erfüllt sein, wenn beispielsweise der verstorbene Elternteil einen Arbeitsunfall erlitten hat und vor Erreichen der Wartezeit erwerbsgemindert war oder durch den Arbeitsunfall zu Tode kam. Generell sind die Voraussetzungen für eine Waisenrente erfüllt, wenn der Elternteil zum Zeitpunkt des Todes Rente bezog.

Während eines Studiums, einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Freiwilligendienstes können Waisen auch über die Volljährigkeit hinaus von der Deutschen Rentenversicherung eine Waisenrente erhalten oder wenn sie aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Informationen gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de

Artikel-Code: