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Amtlich Güglingen

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Amtlich Güglingen

Amtlich Güglingen | 13.05.2025

Hundekot ist Umweltverschmutzung

Derzeit nehmen die Klagen aus der Bevölkerung zu, dass Straßen, Wege, Gärten und Felder immer wieder durch Hundekot verunreinigt sind. Es ist unangenehm und unappetitlich, wenn beim Spazierengehen plötzlich Hundedreck an den Schuhsohlen klebt.

Wir richten deshalb die dringende Bitte an die Hundehalter, ihre Vierbeiner so zu erziehen, dass sie ihre „Geschäfte“ nicht dort erledigen, wo sie ein dauerndes Ärgernis sind. Dies gilt für Gehwege, Spielplätze und Parkanlagen in gleichem Maße wie für Straßen und Feldwege einschließlich der seitlichen Grünstreifen

Für Wiesen und Äcker besteht darüber hinaus ein Betretungsverbot während der Vegetationsperiode. Durch Hundekot auf diesen Flächen wird das Erntegut verunreinigt. Es wird dadurch als Futter unbrauchbar und kann zur Übertragung von Krankheiten führen.

Die meisten Hundehalter haben ihre vierbeinigen Begleiter zur „Ordnung“ erzogen. Rücksichtnahme ist für diesen Teil der Hundebesitzer eine Selbstverständlichkeit. Leider gibt es aber auch ein paar Unbelehrbare. An diese richtet sich unsere Bitte. Wir erinnern daran, dass Verstöße mit Bußgeld geahndet werden.

Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass es verboten ist, Hunde unbeaufsichtigt herumlaufen zu lassen. Durch streunende Hunde können z.B. Kinder gefährdet oder Verkehrsunfälle verursacht werden. Der Tierhalter haftet voll für die durch sein Tier verursachten Schäden.