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Nachrichten | 04.08.2022 – 01.09.2022
Das Kreisforstamt sperrt im Wald das Feuermachen
Aufgrund der anhaltendend hohen Temperaturen und der daraus folgenden Trockenheit besteht in der Region um Heilbronn aktuell eine sehr hohe Waldbrandgefahr.
Das Kreisforstamt Heilbronn sperrt aus diesem Grund im Wald das Anzünden und/oder Unterhalten von Feuer oder von offenem Licht oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald, auch und insbesondere innerhalb eingerichteter und gekennzeichneter Feuerstellen (z.B. Grillplätze). Es wurde eine Polizeiverordnung dazu erlassen, welche auf der Internetseite des Landratsamts eingesehen werden kann.
Offene Lichtquellen, wie Kerzen oder Laternen, sind im Wald generell untersagt. Ebenso gilt vom 1. März bis zum 31. Oktober im Wald ein generelles Rauchverbot.
Die Einhaltung dieser Sperrung wird auch am Wochenende kontrolliert und Verstöße geahndet.