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Nachrichten | 18.05.2021 – 15.06.2021

Berichte aus der Gemeinderatssitzung vom 04. Mai 2021

Gemeinderatsberichte vom 4. Mai 2021

Bürgermeister Heckmann eröffnete die Sitzung vom 4. Mai mit regionalen Neuigkeiten zur Corona-Pandemie. Er freut sich, dass schließlich durch die BubeckPraxis am Schafhausplatz ein Testzentrum für Covid-19 Schnelltests in Güglingen entstehen konnte.

 

TOP 1 Elternbeiträge für Hort/ I.N.S.E.L. in der KKS

Der Gemeinderat stimmte über zweierlei Punkte in Bezug auf die Elterngebühren für den Hort der Katharina-Kepler-Schule ab. Zum einen ging es um den Erlass der Beiträge für den Monat März, zum anderen um die Erhebung von Beiträgen für die Notbetreuung.

Für die Monate Januar und Februar wurden die Beiträge in allen Kitas der Stadt Güglingen bereits erlassen. Seit März sind die Kitas nun wieder im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen geöffnet, die Schulen jedoch nach wie vor nicht. Daher wird auch im Hort an der KKS keine Betreuung wie gewohnt angeboten, sondern lediglich eine Notbetreuung. Der Elternbeitrag für den Monat März 2021 wurde dort dennoch erhoben. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass dieser Beitrag den Eltern erlassen werden sollte, da die Betreuung nicht stattgefunden hat. Es wird daher vorgeschlagen, dass für den Monat März 2021 (mit Ausnahme der Notbetreuung) auch kein Beitrag erhoben wird. Über die Beiträge für April wird voraussichtlich in der Sitzung im Juni abgestimmt. Der Antrag wurde vom Gemeinderat einstimmig befürwortet. Zum Thema Notbetreuung wurde sich einstimmig darauf geeinigt, für den Hort wie bisher jede Stunde Notbetreuung mit einem 1,- € zu verrechnen. Dies wird also auch weiterhin so gehandhabt werden.

 

TOP 2 Bestellung eines Stellvertreters für den Betriebsausschuss Herzogskelter

Nach dem Ausscheiden von Hernrn Friedrich Sigmund aus dem Gemeinderat zum Jahresende wurden auch die Sitze in den Ausschüssen, welche Herr Sigmund inne, hatte neu besetzt. Im Bereich Betriebsausschuss Herzogskelter wurde Frau Renate Nowak (bis dahin stv. Mitglied im Betriebsausschuss Herzogskelter für Herrn Sigmund) als ordentliches Mitglied bestimmt. Seither hatte sie keine/n StellvertreterIn mehr, sodass hierfür nun von der BU-Fraktion Herr Stefan Ernst vorgeschlagen wurde. Dieser Vorschlag wurde vom Gemeinderat einstimmig angenommen.

 

TOP 3 Vorstellung Spendenbericht 2020

Dem Gemeinderat wurde eine Zusammenstellung aller im Jahr 2020 eingegangenen Spenden vorgelegt. Insgesamt gingen Spenden in Höhe von rund 50.000 € ein, die allesamt zweckbestimmt an die jeweiligen Einrichtungen, wie beispielsweise das Römermuseum, die Realschule oder auch an die Freiwillige Feuerwehr weitergeleitet wurden. Der Gemeinderat beschloss die Annahme der Spenden einstimmig.

 

TOP 4 Ausbau von E-Ladesäulen im Stadtgebiet

Aktuell gibt es in Güglingen eine E-Ladesäule für Elektroautos, die von der EnBW mit Strom versorgt wird und im Stadtgraben steht. Einer der beiden Parkplätze neben der Ladesäule wird derzeit von der Firma deer GmbH mit einem E-Carsharing Auto dauerhaft genutzt. Die Stadt möchte nun mit der Zeit gehen und weitere Ladesäulen für E-Auto Stellplätze schaffen, vorzugsweise je eine in Frauenzimmern und Eibensbach und eine weitere in Güglingen selbst. Hierfür wurden dem Gemeinderat von der Stadtverwaltung verschiedene mögliche Standorte vorgeschlagen.

Für Frauenzimmern waren sich die Verwaltung und der Gemeinderat sehr schnell einig. Die Karl-Heim-Straße, Ecke Torstraße, bietet 6-7 öffentliche Stellplätze, die eher seltener frequentiert sind. Hier könne man zwei Parkplätze durch die Installation einer E-Ladesäule für E-Autos reservieren. Der Gemeinderat beschloss den Standort mehrheitlich mit einer Enthaltung.

Für Eibensbach plädierte die Verwaltung für die Parklätze am Friedhof in der Strombergstraße, da sie sehr zentral liegen und dort ausreichend Stellplätze vorhanden seien. Die BU-Fraktion befand auch die Parkplätze in der Vohbergstraße für einen interessanten Vorschlag, wovon die FUW jedoch abriet. Dort gebe es ohnehin nur 3 Stellplätze, hier sollte man nicht zwei davon für Elektroautos blockieren. Dafür seien die Parkplätze am Friedhof wie von der Verwaltung vorgeschlagen besser geeignet. Stadtrat Markus Xander forderte jedoch, dort einen Hinweis anzubringen, dass die E-Stellplätze während Beerdigungen auch von „fossilen“ Autos genutzt werden dürfen. Dem Vorschlag stimme der Rat mit einer Gegenstimme mehrheitlich zu.

Für Güglingen selbst wurde die Entscheidungsfindung schon etwas schwieriger. Hier kommt nämlich die Firma deer GmbH ins Spiel. Hintergrund ist der, dass das Fahrzeug der Firma deer, das die Ladesäule am Stadtgraben nutzt, manchmal tageweise unbewegt dort steht und somit über einen längeren Zeitpunkt eine der beiden Zapfstellen für externe Elektrofahrzeuge, die auf der Suche nach einer Ladesäule sind, blockiert. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung seit 2020 muss die Firma nun ab der 4. Ladestunde sogenannte „Blockiergebühren“ entrichten. Deer ist mit dem Wunsch an die Verwaltung herangetreten, ihren bestehenden Standort aufzugeben und eine eigene deer-E-Ladesäule an einem anderen Ort in Güglingen zu errichten. Die Kosten dafür belaufen sich laut Angebot von deer auf knappe 20.000 € brutto. Über das Förderprogramm „Charge@BW“ bestünde die Möglichkeit die Maßnahme bis zu 40% zu fördern.

Nun gibt es seitens der Stadtverwaltung mehrere Standort-Vorschläge für die eigene kommunale Ladesäule in Güglingen und die neue deer-Ladesäule, und der Gemeinderat musste festlegen, welcher Standort für wen der geeignetste wäre. Zur Wahl standen unter anderem die Parkplätze südlich der Kirchenmauer in der Kirchgasse, die Parkplatzanlage in der Stockheimer Straße und die Parkplätze westlich vom Römermuseum in der Markstraße.

Deer selbst hätte gerne die Parkplätze neben dem Römermuseum in der Marktstraße. Von der FUW favorisiert wurden die Stockheimer Straße für die eigene Säule und die Kirchgasse als neuen Standort für deer. Die Parkplätze in der Markstraße deer zur Verfügung zu stellen, kam für die FUW nicht in Frage. Auch die BU tendierte eher zur Kirchgasse. Herr Gohm von der Stadtverwaltung verdeutlichte dagegen die gute Sichtbarkeit am Standort Römermuseum. Man wolle für die BürgerInnen sichtbar machen, dass die Stadt hier fortschrittlich denkt und mit E-Carsharing ein modernes Angebot macht. Dieses Auto sollte man nicht hinter der Kirchenmauer in der Kirchgasse „verstecken“, sondern gut sichtbar platzieren um auch den gewissen Anreiz zur Nutzung zu schaffen. Die FUW entgegnete, dass das Carsharing Auto über die App auch in der Kirchgasse gefunden werden würde. Daraufhin unterbreitete die NL den Vorschlag, jene Parkplätze neben dem Museum aufgrund ihrer Sichtbarkeit für Ladesäulen zu nutzen, jedoch nicht für die von deer, sondern für die zusätzliche kommunale Ladesäule. Deer solle demnach in die Stockheimer Straße oder in die Kirchgasse gehen und sich das selbst aussuchen. Die FUW wiederum möchte Deer nicht in der Stockheimer Straße, sondern dort die kommunale Säule.

Am Ende konnte sich der Gemeinderat mit einer knappen Mehrheit von 10 zu 7 Stimmen darauf einigen, die weitere kommunale Ladesäule für Güglingen in der Stockheimer Straße zu errichten. Die Entscheidung über die Ladesäule für deer wurde vertagt. Auch deshalb, weil auf Wunsch der FUW noch geklärt werden sollte, inwieweit die Stadt Fördermittel zur Errichtung beantragen kann und daraufhin auch noch einmal mit deer über mögliche Alternativen gesprochen werden soll.

 

TOP 5 Kostenbeteiligung für den Ausbau der Mensa der KKS durch den GVV

Aus Reihen des Gemeinderats wurde die Frage gestellt, ob hinsichtlich der bestehenden Mensa an der Katharina-Kepler-Schule und der geplanten Erweiterung und Umbau derer zwischen der Stadt Güglingen und dem Gemeindeverwaltungsverband Oberes Zabergäu eine Vereinbarung existiere, die eine Kostenbeteiligung des Gemeindeverwaltungsverband Oberes Zabergäu regelt.

Die Verwaltung erläuterte in der Sitzung, dass es eine solche Vereinbarung derzeit nicht gebe. Die Stadt sei dennoch wie auch der Gemeinderat der Meinung, dass das Angebot der erweiterten Mensa nicht nur für die Klassen 1-4 bestehen wird, sondern sich an alle SchülerInnen der Katharina-Kepler-Schule richte und demnach das ein Thema für den Verwaltungsverband sein sollte. Bürgermeister Heckmann versprach, die Thematik in die nächste GVV Sitzung im Herbst mit aufzunehmen.

 

TOP 6 Organisationsuntersuchung im Rathaus

Die letzte Organisationsuntersuchung im Rathaus der Stadt Güglingen ist bereits ca. 10 Jahre her. Daher soll nun eine neue Untersuchung durchgeführt werden. Das Ziel der Untersuchung ist, effiziente Arbeitsabläufe zu schaffen, den Stellenbedarf zu ermitteln, eine sachgerechte Aufgabenverteilung sicherzustellen und die Verwaltung für die in den nächsten Jahren kommenden Anforderungen gut auszurichten. Daher hält die Verwaltung die Durchführung einer Organisationsuntersuchung für dringend erforderlich.

Nun musste darüber abgestimmt werden, welches Büro eine solche Untersuchung im Rathaus durchführen soll. Zu diesem Zweck stellten sich in der letzten nichtöffentlichen Sitzung verschiedene Anbieter dem Gremium vor und erläuterten ihre Vorgehensweise. Die Verwaltung empfahl dem Gremium, das Angebot der Firma Kommunalberatung Kurz aus Oedheim zu einem Angebotspreis von rund 11.000 € brutto anzunehmen und im 4. Quartal 2021 mit der Untersuchung zu beginnen. Mit Ergebnissen seit dann Mitte 2022 zu rechnen.

Überraschenderweise wurde am Ende mit einer großen Mehrheit für die Firma Allevo Kommunalberatung zu einem deutlich höheren Angebotspreis von rund 19.000 € gestimmt. Beide Anbieter hätten sich gut präsentiert, so Stadtrat Ottenbacher eingangs, dennoch favorisiere die BU Allevo, da die Untersuchung hier zwar teurer würde, jedoch auch mehr Leistung beinhalte. Stadtrat Xander erklärte, auch die FUW habe sehr lange darüber diskutiert, er könne jedoch keine Fraktionstendenz abgeben. Er forderte jedoch, die Abstimmung zweizuteilen und zum einen über die Auftragsvergabe abzustimmen, zum anderen noch über den Untersuchungsbeginn. Er plädierte stark dafür, mit der Untersuchung erst nach der Pandemie zu beginnen, um ein eindeutiges Bild über die Verwaltungsaufgaben zu erhalten, die sich derzeit durch die Pandemie anders verhielten als sonst. Frau Koch von der Stadtverwaltung entgegnete, dass es ein Fehler wäre noch länger zu warten. Die Untersuchung beginne ohnehin erst im Spätherbst und es dauere bis die Ergebnisse da seien. Würde man warten, hätten wir am Ende auswertbare Ergebnisse erst 2023, was für einige anstehende Renteneitritte und interne Umstrukturierungen schon zu spät wäre. Auch Joachim Esenwein unterstützte Frau Koch in ihren Argumenten und ergänzte, dass die Aufgaben der Verwaltung ja nicht verschwunden seien durch die Pandemie, sich höchstens andere Schwerpunkte ergeben hätten. Somit entschied der Gemeinderat mit mehrheitlich, dass die Organisationsuntersuchung durch die Firma Allevo vorgenommen wird und im 4. Quartal dieses Jahres beginnen wird.

 

Top 7 Dienstwagen des Bürgermeisters

Für die Wahrnehmung der Amtsgeschäfte steht dem Bürgermeister ein Dienstwagen zur Verfügung. Mit dem Amtsantritt von Bürgermeister Heckmann wurde auf seinen Wunsch hin damals ein kleinerer Dienstwagen als bis dato angeschafft. Es handelt sich um einen Opel Crossland X mit konventionellem Benzinmotor. Der Leasingvertrag für das Auto läuft zeitnah aus, daher muss über die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden. Man habe nun die Möglichkeit, das jetzige Auto zu erwerben oder ein neues Auto zu leasen. Inzwischen sei es üblich, dass die BürgermeisterInnen im Landkreis Heilbronn entweder ein rein elektrisch betriebenes Auto oder ein Hybridfahrzeug fahren, so Bürgermeister Heckmann. Auch er möchte sich den neuen Antriebsformen nicht verschließen, so schlug die Verwaltung vor, künftig ein Hybridauto zu einer Leasingrate von 350 € pro Monat einer einer Dauer von 4 Jahren zu leasen. Dies wäre zwar mehr als die bisher bezahlten 257 € monatlich, aber dennoch noch im Rahmen des vertretbaren. Das aktuelle Fahrzeug würde an den Händler zurückgegeben werden.

Stadtrat Xander fragte nach dem Fahrzeugtyp, der ins Auge gefasst wurde und den Kosten für den Kauf des Autos statt der Leasing-Option. Außerdem wollte er wissen, wieso sich in der Verwaltung auf einen Hybrid geeinigt wurde und kein reines Elektroauto.

Bürgermeister Heckmann erklärte, es gebe grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Einen Opel Mokka, rein elektronisch, für ca. 35.000 € und einen Opel Grandland, hybrid, für über 40.000 €. Die Leasingraten lägen bei 340 € und 350 €. Er persönlich lege nicht so viel Wert darauf, er wäre mit beiden Lösungen mehr als zufrieden. Die Lieferzeiten beim Hybrid seien jedoch kürzer als bei den anderen Wagen. Der Hybrid hätte eine Leistung von 80-90 km, die er elektrisch fahren kann. Damit würde er im Stadtverkehr gut zurechtkommen. Stadtrat Esenwein erklärte, er wäre grundsätzlich für ein rein elektronisches Auto, die Leistung des Hybrid scheine jedoch auch sehr gut. Er schlug vor, dass sich der Bürgermeister selbst aussuchen solle, welches Auto er möchte. Die FUW unterstützte dieses Vorschlag, sodass einstimmig beschlossen wurde, dass ein Dienstwagen - entweder hybrid oder elektro – geleast werden soll für eine maximale Leasingrate von 350 €.

 

TOP 8 Ökopunkte Waldrefugien – Bekanntgabe der Gutachten

Die Stadt Güglingen ist unter anderem Eigentümerin von Waldflächen nördlich der Stadt. Einige der Waldstücke sind aufgrund steiler Hang- bzw. Kuppenlagen nur schwer nutzbar. Durch die eingeschränkte Nutzung der vergangenen Jahre, gibt es in den Flächen einen hohen Anteil alter Bäume, vor allem Eichen. Die Stadt beabsichtigt zum Schutz und zur Förderung von Alt-und Totholzarten einen Teil der dortigen Waldflächen vollständig aus der Nutzung zu nehmen und als Waldrefugien zu deklarieren. Insgesamt handelt es sich um die Waldflächen im Bereich Kühplatz und im Bereich Reisenberg mit insgesamt ca. 4,4 ha Fläche. Um diese Maßnahme auf dem Ökokonto der Stadt einbuchen zu lassen, war die Erstellung eines Gutachtens für jeden der beiden Bereiche notwendig. Diese Gutachten wurden vom Büro Wagner + Simon Ingenieure aus Mosbach erstellt. In der Sitzung wurden die Gutachten dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Antrag auf Gutschrift in unserem Ökokonto ist gestellt, die Stadt habe jedoch noch keine Mitteilung über den neuen Kontostand erhalten.

Stadträtin Renate Nowak äußerte ihre Probleme mit der geplanten Grenzziehung im Bereich Reisenberg. Hier solle anstatt der Hälfte des Waldes, der gesamte Waldbestand zum Refugium erklärt werden. Zum einen sei die Stadt nicht auf die Bewirtschaftung jener Flächen angewiesen, zum anderen wüsste ein Waldarbeiter bei einer Grenze mitten durch den Wald am Ende gar nicht, welcher Baum noch im Refugium sei und welcher nicht. Es wäre eine tolle Möglichkeit, hier Wald ganz neu zu denken und ihm die Möglichkeit zu geben, sich selbst zu erholen und neu zu schaffen. Die BU stellte die Forderung als Antrag zur Abstimmung im Gemeinderat.

Frau Stöhr-Klein aus der Verwaltung entgegnete, dass nicht die Verwaltung wahllos Flächen festgelegt habe, sondern jene Flächen von der Forstverwaltung untersucht und empfohlen worden wären. Auch Stadtrat Ulrich Scheerle steuerte ihr bei und betonte, dass sich nicht jede Fläche eigne. Die hier empfohlene Fläche beinhalte über 150 Jahre alten Waldbestand, während die andere Hälfte des Reisenberg-Waldes junge, grüne Eschen beherberge. Es mache keinen Sinn, daraus ein Refugium zu machen. Außerdem kenne ein Forstarbeiter aus seiner eigenen Erfahrung heraus seinen Wald und seine Bäume sehr genau. Er schlug der BU aber vor, die Forstverwaltung solle sich noch einmal den gesamten Reisenberg ansehen und gegebenenfalls auch noch andere Stellen, die sich möglicherweise als Waldrefugium eignen könnten. Für die heutige Abstimmung bat er die BU jedoch, ihren Antrag zurückzuziehen und diese Gutachten zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Die BU-Fraktion ging auf den Vorschlag ein, sodass die Gutachten einstimmig zur Kenntnis genommen wurden.

 

TOP 9 Ökopunkte Waldrefugien – Refinanzierung

Bei der Erschließung von neuem Bauland wird zunächst der ökologische Bestand festgestellt und die ökologische Beeinträchtigung durch den Flächenverschleiß der Bebauung bewertet. Dies wird in Ökopunkten ausgedrückt. Zusätzlich zu Ausgleichsmaßnahmen wie z.B. Lerchenfenster im Baugebiet kann eine Stadt auch einen Teil über Ökopunkte aus dem eigenen Ökokonto ausgleichen. Für das Baugebiet „Ob der großen Hohle“ ergab sich ein Restausgleich von 64.000 Ökopunkten.

Stadtrat Pfanzler hatte in der Februar-Sitzung den Antrag gestellt, zu klären, ob eine Refinanzierung dieser Punkte über den Erschließungsträger möglich wäre, das heißt diese direkt als Erschließungskosten mit abzurechnen und für dieses Geld wieder neue Punkte anzulegen. Nach Rücksprache mit dem Erschließungsträger ist es in anderen Kommunen durchaus üblich, eine solche Refinanzierung einzubringen. Der Erschließungsträger schlug der Verwaltung vor, die gewonnenen Ökopunkte aus den Waldrefugien mit 0,30 € pro Ökopunkt anzusetzen. Dies ergibt bei rund 64.000 ÖP einen Betrag von 19.200 €. Diese Mittel sollen laut Vorschlag von Pfanzler wieder direkt in die Schaffung neuer Ökopunkte investiert werden.

Diesen Vorschlag stellte die Verwaltung zur Abstimmung. Stadtrat Xander stellte daraufhin einen Gegenantrag, in dem er den Preis pro Ökopunkt auf 1 € festlegte und die Zweckgebundenheit der Einnahmen strich. Dies sei aus Sicht der FUW ein fairer Preis, der nicht nur für Waldrefugien-Ökopunkte sondern grundsätzlich für alle gelten solle. Auch die BU befand 1 € für eine gute Lösung, sodass sich am Ende einstimmig darauf geeinigt wurde.

 

 

TOP 10 Neubau Kindertagesstätte mit Familienzentrum

Vor etwa 6 Wochen begannen die Rohbau- und Gründungsmaßnahmen für den Neubau durch die Firma Erdbau Haass im Stadtgraben. Im Zuge der Rohbauarbeiten musste der dort bestehende Tagwasserkanal verlegt werden da dieser überbaut wird und der bestehende Tagwasserkanal „Spitzmuffenrohre“ enthält, die heutzutage nicht mehr erlaubt sind, so die Stadtverwaltung. Zudem muss ein Anschluss der Schmutzwasserleitung an den Kanal im Stadtgraben gelegt werden. Beides seien Arbeiten, die im eigentlichen Hauptauftrag an die Firma Erbau Haass nicht inkludiert waren. Daher legte die Firma nun zwei Nachtragsangebote für jene notwendigen Arbeiten vor über zusätzliche Gesamtkosten von etwa 60.000 €. Die Verwaltung betonte, dass diese Kosten den Gesamtkostenrahmen nicht überschreiten und beantragte, die Firma Haass mit den Arbeiten zu beauftragen. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dafür. Bereits im Bauausschuss wurde dem Gemeinderat die Empfehlung ausgesprochen den Auftrag zu erteilen.

 

TOP 11 Vergabe Erneuerung Brandmeldeanlage in der Herzogskelter

Von Seiten der Fa. Siemens hat die Stadt Mitte 2018 den Hinweis erhalten, dass die bestehende Brandmeldeanlage in der Herzogskelter bis maximal Mitte 2019 mit Ersatzteilen versorgt werden kann. Danach wird der Support eingestellt und es kann keine Garantie übernommen werden, dass die Brandmeldeanlage ab diesem Zeitpunkt zu 100% funktional sein wird. Im vergangenen Jahr haben sich die Störungsmeldungen bezüglich defekter Rauchwarnmelder dann immer mehr gehäuft.

Zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit Herzogskelter ist die Verwaltung der Meinung, dass eine Erneuerung der Anlage 2021 eine unumgängliche Maßnahme ist und stellte daher den Antrag, den Auftrag der Modernisierung der Brandmeldeanlage und den Tausch der Meldergruppen sowie die Anbindung der Rauchmelder im Hotel Herzogskelter an die Firma Siemens AG aus Stuttgart in Höhe von ca. 25.000 € brutto Gesamtkosten zu geben. Die Firma Siemens betreut u.a. auch die Realschule, weiterhin sind Komponenten der Firma Siemens im Römermuseum verbaut. Im Haushalt 2021 sind für diese Maßnahme Mittel in Höhe von 35.000 € bereitgestellt, sodass sich keine negativen Auswirkungen ergeben. Der Gemeinderat stimme einstimmig dafür.

 

TOP 12 Bausachen

  1. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses in zweiter Reihe:

Der Antragsteller plant, im Garten des bestehenden Wohnhauses ein Wohnhaus in zweiter Reihe zu errichten. Um die baurechtliche Zulässigkeit im Vorfeld prüfen zu lassen, wurde ein Antrag auf Bauvorbescheid gestellt. In diesem soll geklärt werden, ob ein eingeschossiges Wohnhaus errichtet werden kann. Weiter wurde die Frage gestellt, ob die Erschließung des hinterliegenden Grundstückteils durch einen Teilabbruch der vorhandenen Garage erfolgen kann. Die Verwaltung bittet um Zustimmung zur Bauvoranfrage und die Erteilung des Einvernehmens. Der Antrag wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt.

  1. Teilweiser Abbruch, Umbau und Sanierung eines Wohnhauses mit Scheune in Eibensbach:

Die Bauherren planen, das Bestandsgebäude energetisch zu sanieren und umzubauen. In diesem Zuge soll die Scheune teilweise abgebrochen, neu aufgebaut und zum Wohnhaus umgebaut werden. Im EG des bisherigen Wohnhauses werden die Garagen untergebracht.

Das Vorhaben erhält den Bestand des Anwesens im Wesentlichen, wodurch die bestehende leichte Überschreitung des Baufensters in Richtung Straße erhalten bleibt. Die Verwaltung bittet daher um Zustimmung zum Bauantrag und die Erteilung des Einvernehmens. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

 

TOP 13 Bekanntgaben

Die Verwaltung gab die Beschlüsse aus vorhergehenden nicht-öffentlichen Sitzungen bekannt. Außerdem gab es Informationen zum Sachstand „Langwiesen IV“ und zum Haushaltserlass des Landratsamtes 2021. Zu letzterem merkte Stadtrat Xander an, dass der Gemeinderat immer noch auf die Eröffnungsbilanz 2017 und die Jahresabschlüsse 2017-2019 warte und hier nun erstmals auch das Landratsamt im Haushaltserlass um die Fertigstellung jener bitte. Auf die Frage hin, wann damit zu rechnen sei, gab Frau Adelhelm, stellvertretende Kämmereileitung, das zweite Halbjahr dieses Jahres zur Antwort.