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> Berichte aus der Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember 2020

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Nachrichten | 18.12.2020 – 19.01.2021

Berichte aus der Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember 2020

TOP 1 Ausscheiden von Friedrich Sigmund aus dem Gemeinderat

Im November 2020 hatte Friedrich Sigmund, Stadtrat und Mitglied bei der Bürger Union, den Antrag zum vorzeitigen Ausstieg aus dem Gemeinrat gestellt. Grundsätzlich kann eine Bürger*in das Ausscheiden aus seiner oder ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit aus wichtigen Gründen verlangen. Dazu zählen beispielsweise die Angehörigkeit eines Gemeinderats für bereits mehr als 10 Jahre, häufige oder lang andauernde berufliche Abwesenheit, wenn man älter als 62 Jahre ist oder auch die Behinderung der Fürsorge für die Familie durch das Ehrenamt. Im Fall von Friedrich Sigmund treffen mehrere Gründe zu, sodass alle rechtlichen Voraussetzungen für ein frühzeitiges Ausscheiden vorliegen. Mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung bei Sigmund selbst wurde dem Antrag zugestimmt. Bürgermeister Heckmann bedankte sich für die gute Zusammenarbeit und betonte, dass eine ehrenvolle Verabschiedung noch gemacht werde, vielleicht in der März-Sitzung, wenn sich die Pandemielage etwas beruhigt habe.

 

TOP 2 Nachrücken von Marion Fuchs-Klaus in den Gemeinderat

Das Ergebnis aus der Wahl des Gemeinderats 2019 bestimmt Marion Fuchs-Klaus als Nachrück-Kandidatin im Falle eines Ausscheidens in der Fraktion der Bürger Union. Fuchs-Klaus hat die festgestellte Mandatsnachfolge angenommen und bestätigte, dass ihr keine Umstände bekannt seien, die sie an der Übernahme und Ausübung des Amtes hinderten. Bürgermeister Heckmann verpflichtete sie in der Sitzung offiziell, indem sie das Gelöbnis abgab, ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Marion Fuchs-Klaus sprach die Verpflichtungsformel „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.” laut und deutlich undnahm daraufhin direkt den Platz von Sigmund in der BU-Fraktion ein.

 

TOP 3 Neuverteilung der Ausschusssitze von Friedrich Sigmund

Da die Sitze in den Ausschüssen nach Fraktionen verteilt sind, sollten die durch Herrn Sigmund freiwerdenden Ausschusssitze wieder durch ein Mitglied der BU-Fraktion wahrgenommen werden. Normalerweise wäre Marion Fuchs-Klaus also einfach in die freiwerdenden Ausschüsse, je nachdem als ordentliches Mitglied oder als Stellvertreterin, eingerückt. Für den Betriebsausschuss „Herzogskelter“, in dem Sigmund ein ordentliches Mitglied war, fühlte sich Frau Fuchs-Klaus jedoch als Vorsitzende des TSV Güglingen befangen, sodass die Bürger Union vorschlug, hier Frau Renate Nowak einzusetzen. Im Gegenzug wird Frau Fuchs-Klaus den Sitz von Frau Nowak im Sozialausschuss übernehmen. In den übrigen Ausschüssen, sowie als stellvertretendes Mitglied im Gemeindeverwaltungsverband Oberes Zabergäu und als Mitglied im Stiftungsrat übernimmt Frau Fuchs-Klaus die Ämter von Herrn Sigmund. Darauf wurde sich im Gemeinderat einstimmig geeinigt.

 

TOP 4 Haushaltsplan 2021

Unter Tagesordnungspunkt 4 wurde im Dezember der Haushalt für das Jahr 2021 eingebracht. Dies war der Hauptgrund, so Bürgermeister Heckmann, warum die Sitzung trotz der angespannten Pandemielage im Dezember unbedingt stattfinden musste. Um die Sitzung jedoch zum Schutz aller Beteiligten so kurz wie möglich zu gestalten, entschied sich der Bürgermeister dazu, seine Haushaltsrede in diesem Jahr nicht in der Präsenzsitzung zu halten, sondern jene über öffentliche Medien zu publizieren. Die gesamte Rede finden Sie auf der Homepage der Stadt Güglingen. Außerdem ist sie in gekürzter Form auch in der dieser Ausgabe der RMZ angedruckt. Klar geworden ist jedoch bereits in der Sitzung, dass die Bürger mit Steuererhöhungen im nächsten Jahr rechnen müssen, um die pro Kopf Verschuldung von aktuell 770 € nicht weiter zu erhöhen.

 

TOP 5 Neukalkulation der Wassergebühren

Die Gebühren im Bereich der Wasserversorgung wurden zuletzt im Jahre 2009 angehoben. Für die Anpassung der Gebühren an die aktuelle Finanzlage hat die Firma Allevo Kommunalberatung für das Jahr 2021 eine einjährige Kalkulation erstellt. Zur mehrjährigen Kalkulation werden noch weitere Unterlagen benötigt, wie beispielsweise die Eröffnungsbilanz. Die Wasserverbrauchsgebühr liegt derzeit bei 1,75 €/m³. Die Kalkulation hat ergeben, dass die Verbrauchsgebühr um 0,47 €/m³ auf 2,22 €/m³ angehoben werden sollte. Weiterhin schlug die Verwaltung vor, eine Grundgebühr gestaffelt nach den Zählergrößen zu erheben. Markus Xander (FUW) äußerte sich zu den Vorschlägen der Verwaltung und brachte einen Gegenvorschlag ein. Obwohl er seit vielen Jahren der Meinung ist, an den Wassergebühren soll nicht gerüttelt werden, weil sie ein Bereich sind, der die gesamte Bevölkerung betrifft und jeder hier eine Förderung erfährt, schlug er im Dezember eine Erhöhung auf sogar 2,40 €/m³ vor mit dem Zusatz, dafür die Grundgebühr abzuschaffen. Damit sei die Festlegung der Gebühr weiterhin nicht ganz kostendeckend für den Verbrauch, jedoch insgesamt günstiger für die Bürger. Joachim Esenwein (BU) entgegnete, dass seine Fraktion dem Vorschlag der Stadtverwaltung zustimmen würde, da sie schon immer der Meinung seien, dass Wasser nicht bezuschusst werden sollte. Außerdem würde sich durch die Änderung beispielhaft für eine 5-köpfige Familie maximal ein Betrag von 9€ mehr pro Monat ergeben, wobei hier die vorgesehenen niedrigeren Abwassergebühren noch nicht einmal mit einkalkuliert wären. Er findet den Vorschlag daher in Ordnung, der Einzelne werde nicht überlastet und am Ende habe schließlich jeder selbst in der Hand, wie viel Wasser er tatsächlich verbraucht.

Der Antrag von Markus Xander, die Grundgebühr abzuschaffen, die Verbrauchsgebühr dafür auf 2,40 €/m³ anzuheben, wurde zur Abstimmung im Rat gebracht und mit einer knappen Mehrheit so beschlossen. Bürgermeister Heckmann kündigte jedoch an, den Antrag auf Rechtswidrigkeit prüfen zu lassen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.

 

TOP 6 Neukalkulation der Abwassergebühren

Die Gebühren im Bereich der Abwasserversorgung wurden zuletzt 2015 geändert. Die Firma Allevo Kommunalberatung hat hier ebenfalls eine Kalkulation erstellt. Die Schmutzwassergebühr liegt derzeit bei 2,42 €/m³. Die Kalkulation hat ergeben, dass die Schmutzwassergebühr um 0,31 €/m³ auf 2,11 €/m³ gesenkt werden soll. Die Niederschlagswassergebühr bleibt unverändert bei 0,26 €/m³. Dem Antrag, die Gebühren und die Abwassersatzung dementsprechend zu ändern wurde einstimmig zugestimmt.

 

TOP 7 Bebauungsplan „Dorfmitte“ in Eibensbach

Die Stadtverwaltung stellte den Beschlussantrag, den Bebauungsplan „Dorfmitte“ in Eibensbach wie festgelegt im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Das Gebiet in Eibensbach, welches durch die Güglinger Straße, Michaelsbergstraße und Tälestraße begrenzt wird, zeigt die Möglichkeit mittels Bebauungsplan den dörflichen Charakter zu festigen und das Umfeld der Marienkirche zu ordnen. Eine Veränderungssperre kann mit dem Ziel, während der Verfahrensdauer des Bebauungsplanverfahrens nur Bauvorhaben, die dem geplanten Bebauungsplan entsprechen, zu ermöglichen, erlassen werden. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

 

TOP 8 Vergabe der Erdbauarbeiten für die Kindertagesstätte Gottlieb-Luz und das Familienzentrum an die Firma Erdbau Haas

Die öffentliche Ausschreibung der zu vergebenden Arbeiten zu Erdbau- mit Kanal- und Betonarbeiten erfolgte im Zeitraum vom 21. Oktober bis 19. November 2020. 9 Firmen haben die Angebotsunterlagen angefordert. Zur Submission wurde von 3 Firmen ein Angebot form- und fristgerecht abgegeben. In der Kostenentwicklung wurden für die Erdbau- mit Kanal- und Betonarbeiten 375.700,00 € brutto kalkuliert. Vom Architekten Rüdiger Kürschner erfolgte daraufhin die Vergabeempfehlung, den Auftrag an die Firma Erdbau Haass aus Güglingen zum Angebotspreis von 359.967,28 € brutto zu erteilen. Die Stadtverwaltung stellte den Antrag, der Empfehlung nachzugehen. Jener wurde einstimmig angenommen.

 

TOP 9 Vergütung der Ausarbeitung von Einsparpotenzialen an die Firma Amos in Bezug auf den Bau der Kindertagesstätte Gottlieb-Luz und des Familienzentrums

In der Gemeinderatssitzung am 30. Dezember 2019 wurde der endgültige Beschluss gefasst, die Erweiterung Kindertagesstätte Gottlieb-Luz und Familienzentrum in Einzelgewerke auszuschreiben und keine weitere Generalunternehmer-Ausschreibung zu verfolgen, um den Zuschuss nicht zu gefährden. Außerdem sollten weitere Einsparmöglichkeiten von mindestens 1,1 Mio. € erreicht werden. In den darauffolgenden Monaten kontaktierte die Stadtverwaltung die Firma Amos und bat sie, mit deren vorhandenem Fachwissen herauszufinden, an welchen Stellen der Bauausführungen deutliche Einsparpotenziale möglich sind. In Teilen wurden Einsparmöglichkeiten in der Baukonstruktion des Gebäudes gesehen oder bei den Baumaterialien. Hierzu stellte die Firma der Verwaltung im Frühjahr 2020 ein Referenzobjekt einer Kindertagesstätte in Heilbronn vor. Auf dieser Basis hatte Amos schließlich ein ganzes Paket an Einsparmöglichkeiten zusammengestellt, das dem Gemeinderat in der Sitzung am 16. Juni 2020 als weitere Entscheidungsgrundlage vorgelegt wurde. Der Gemeinderat hatte diesen Einsparmöglichkeiten einstimmig zugestimmt und mit der Ausschreibung in Einzelgewerke begonnen. Für die Ausarbeitung der Einsparmöglichkeiten erhielt die Stadt von der Firma Amos eine Rechnung über deren Aufwendungen in Höhe von 23.520,00 € netto, ein aus Sicht der Verwaltung realistischer und nachvollziehbarer Kalkulationsaufwand. Da der Bürgermeister laut Gemeindeordnung nur über maximal 20.000,00 € Haushaltsmittel direkt verfügen darf, benötigt die Stadtverwaltung die nachträgliche Erlaubnis durch den Gemeinderat, dem Kostenaufwand zuzustimmen.

Andreas Burrer, Ulrich Scheerle und Markus Xander von der FUW zeigten sich verwundert über die Kosten, die nach dem Beschluss 2019, in Einzelgewerken auszuschreiben, nicht hätten auftauchen sollen. Dem Bürgermeister wurde vorgeworfen, gegen einen Gemeinderatsbeschluss gehandelt zu haben, indem er die Firma Amos kontaktierte. Bürgermeister Heckmann entgegnete, dass er keineswegs gegen einen Beschluss gehandelt habe, sondern dass er lediglich eine Kostenberechnung hat vornehmen lassen, die nachweislich Geld gespart hat, um den Forderungen nach Einsparmöglichkeiten nachkommen zu können. Die Stadtverwaltung hätte diese Kalkulationen selbst in diesem Maße nicht leisten können und es sei der Stadt dadurch kein Vermögensschaden entstanden. Joachim Esenwein sprang dem Bürgermeister bei und bestätigte, dass seiner Ansicht nach – auch wenn das Vorgehen „etwas unglücklich“ gelaufen ist – kein finanzieller Schaden entstanden ist und die Firma eine Leistung erbracht habe, die die Stadt in dem Bauprojekt weitergebracht habe.

Der Beschlussantrag der Stadtverwaltung, den von der Firma Amos in Rechnung gestellten Kosten zuzustimmen, wurde mehrheitlich angenommen.

 

TOP 10 Erhöhung der Hundesteuer

Die Höhe der Hundesteuer von 72 € für den Ersthund wurde 2004 so festgelegt und seitdem nicht verändert. Die durchschnittliche Hundesteuer der Gemeinden in der Umgebung hingegen liegt für den Ersthund bei rund 90 € bis 120 €. Für jeden weiteren Hund wird der doppelte Betrag angesetzt. Für die Haltung von Kampfhunden wird in der Regel ein Mehrfaches des regulären Hundesteuersatzes angesetzt. Der Faktor liegt in den Vergleichsgemeinden zwischen 4 (Zaberfeld) und 7 (Schwaigern). Güglingen erhob in den letzten 27 Jahren stets einen um den Faktor 9,5 erhöhten Grundbetrag. Allerdings hat laut Gerichtsurteilen selbst ein bis zu 17-fach höherer Betrag noch keine erdrosselnde Wirkung (VG München, Urteil v. 07.12.2017 – M 10 K 16.2735). Die Verwaltung schlug eine Erhöhung der Hundesteuer auf 120 € vor. Entsprechend würden sich die Steuersätze für jeden weiteren Hund auf 240 €, für Kampfhunde auf 1.140 € und für jeden weiteren Kampfhund auf 2.280 € erhöhen. Weiterhin empfahl die Verwaltung die Einführung einer Ermäßigung der Hundesteuer für die Haltung von Hunden, die einen Dienst an der Öffentlichkeit erfüllen. Zu diesen zählen insbesondere geprüfte Therapiehunde, die in Kindertagesstätten oder der Altenhilfe sowie in weiteren sozialen Einrichtungen eingesetzt werden. Ebenso zählen dazu beim Landesjagdverband als Nachsuchhunde registrierte Hunde. Markus Xander hält die Erhöhung von 72 € auf 120 € beim Ersthund für zu sprunghaft und plädierte darauf, schrittweise zunächst auf 96 € zu erhöhen. Bürgermeister Heckmann stimmte unter der Voraussetzung zu, dass das zum Jahr 2022 auf 120 € erhöht wird. Der Gemeinderat akzeptierte diese Regelung einstimmig.

 

TOP 11 Erhöhung der Vergnügungssteuer

Die Höhe der Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit liegt derzeit mit 16 % der Bruttokasse deutlich unter den Steuersätzen der Vergleichsgemeinden. Diese liegen zwischen 20 % und 25 % der Bruttokasse. Daher empfahl die Verwaltung eine Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes für Automaten mit Gewinnmöglichkeit auf 25 %. Weiterhin forderte die Verwaltung, Dart-Spielgeräte künftig von der Vergnügungssteuer zu befreien. Diese sind sowohl in der Mustersatzung, als auch in den Vergleichsgemeinden bereits von der Steuer befreit. Der Gebrauch von Dart-Spielgeräten gleiche dem Wesen nach dem von Billardtischen und Tischfußballgeräten, so dass eine Ungleichbehandlung in diesem Fall nicht zu rechtfertigen sei. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

 

TOP 12 Fristverlängerung zur Änderungen des Umsatzsteuergesetzes

Die Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom Bund sieht vor, dass eine Kommune künftig auf bestimmte Leistungen eine Umsatzsteuer ausweisen muss. Jene Änderung sollte spätestens zum 1. Januar 2021 umgesetzt sein. Bis dahin konnte eine Kommune das bisherige Recht anwenden, das bedeutet, dass Verwaltungsleistungen größtenteils ohne Mehrwertsteuer in Anspruch genommen werden können. Im April dieses Jahres hat das Bundesministerium für Finanzen einen Entwurf für das sogenannte Corona-Steuerhilfegesetz veröffentlicht, das in diesem Fall einer Verlängerung der Frist um zwei Jahre ermöglicht. Die Verlängerung der Übergangsfrist wird damit begründet, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts und hier insbesondere die Kommunen aufgrund der Corona-Pandemie vordringlichere Arbeiten zu bewältigen haben. Dem Entwurf wurde vom Bundeskabinett im beschleunigten Verfahren zugestimmt, sodass die Stadt nun noch zwei weitere Jahre Zeit hätte, die Umsatzsteuererhebungen anzupassen. Die Stadtverwaltung bat den Gemeinderat, die gewonnene Zeit in Anspruch zu nehmen und somit die neue Umsetzungsfrist auf den 31. Dezember 2022 zu legen. Der Rat stimmte einheitlich dafür.

 

TOP 13 Änderung der Betreuungszeiten in der Kindertagesstätte Heigelinsmühle

In der Kita Heigelinsmühle wird Betreuung für Kinder von 8 Wochen bis zum Schuleintritt angeboten. Die Kita ist von 6.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Derzeit können die Eltern zwischen einer Betreuung von 6 Stunden am Tag, flexibel während den Öffnungszeiten, oder 11 Stunden Betreuung am Tag wählen. Im vergangenen Jahr wurde unter den Mitarbeiter*innen in der Kita von Seiten der Stadt eine Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse aus der Umfrage wurden zusammen besprochen und – wenn möglich – auch umgesetzt. Ein Teil der Ergebnisse führte dazu, dass die Betreuungszeiten in der Einrichtung von der Leitung der Einrichtung Frau Holzwarth, der Fachberatung der städtischen Kindertageseinrichtungen Frau Sterkel und von Frau Koch aus der Verwaltung kritisch hinterfragt und überprüft wurden. Hinzu kommt, dass es immer häufiger der Fall ist, dass von den Eltern lediglich noch 6 Stunden Betreuung gebucht werden und keine 11 Stunden mehr.

Es wurde daher ein Vorschlag zur Änderung der Betreuungszeiten ausgearbeitet. Neu ist im Wesentlichen, dass Familien nun auch eine Betreuungszeit von 8 Stunden wählen können. Außerdem wurde festgelegt, dass egal welcher Zeitraum gewählt wird, die Kinder ab spätestens 9.30 Uhr anwesend sein müssen, sodass mehr Ruhe in die Gruppen gebracht wird. Durch viele unterschiedliche Bring- und Holzeiten gab es laut Personal immer eine große Unruhe im Tagesablauf. Damit die Eltern ausreichend Vorlaufzeit haben, ist geplant, die Änderungen erst ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 umzusetzen. Des Weiteren soll auch bereits angemeldeten Kindern die Möglichkeit gegeben werden, die Betreuungszeit gegebenenfalls anzupassen. Die Eltern werden zeitnah über die geplanten Änderungen informiert. Der Gemeinderat signalisierte einstimmig, dass er den Änderungen und damit auch den in der Zukunft zu ändernden Betreuungsentgeldern zustimmen wird.

 

TOP 14 Bausachen: Güglinger Straße 4

Bausachen Der GR hatte sich mit dieser Bauangelegenheit zum wiederholten Male zu beschäftigen. Dieser Bauantrag ist Ergebnis aus einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Landratsamt und Bauherr. Es geht dabei um den Rückbau einer Abweichung in der bestehenden Baugenehmigung beim Ausbau einer ehemaligen Scheune in Wohnungen. Das BV befindet sich im sogennanten unüberplanten Innenbereich und muss sich daher nach Art und Maß in die Umgebung einfügen.

Der Gemeinderat sieht dies in den vorgelegten Änderungsunterlagen als nicht gegeben an und hat das Einvernehmen daher mehrheitlich abgelehnt.