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Nachrichten (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Güglingen und das Zabergäu
> Berichte aus der Gemeinderatssitzung vom 10. November 2020

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Nachrichten | 24.11.2020 – 15.12.2020

Berichte aus der Gemeinderatssitzung vom 10. November 2020

TOP 1 Untersuchung der Abwasserkanalisation Frauenzimmern – Vergabe der Arbeiten an die Firma Beyerle aus Kleingartach

Die Stadt Güglingen ist verpflichtet, Untersuchungen der Abwasserkanalisation anhand der Eigenkontrollverordnung – eine Verordnung des Umweltministeriums über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen – in Güglingen, Eibensbach und Frauenzimmern vornehmen zu lassen. Die entsprechenden finanziellen Mittel in Höhe von 250.000 € sind im Haushalt 2020 eingestellt und werden in den Haushalt 2021 übernommen. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros Ippich aus Brackenheim für den Ortsteil Frauenzimmern belief sich auf etwa 76.500 €. Die erforderlichen Arbeiten für den Stadtteil Frauenzimmern wurden im Oktober beschränkt ausgeschrieben; sechs Firmen haben die Ausschreibeunterlagen erhalten. Die Stadtverwaltung stellte nun den Beschlussantrag, die Arbeiten zur Reinigung und Befahrung von Kanälen in Frauenzimmern an den günstigsten Bieter, die Firma Beyerle GmbH aus Kleingartach für einen Angebotspreis von rund 62.000 € brutto zu vergeben, und damit auch der Vergabeempfehlung der Firma Ippich zu folgen. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dafür.

 

TOP 2 Untersuchung der Abwasserkanalisation Eibensbach – Vorstellung der Ergebnisse und Ausschreibung der Sanierungsarbeiten

Für den Stadtteil Eibensbach wurden die Aufgaben zur Untersuchung der Kanäle auf mögliche Schäden bereits 2018 an den damals günstigsten Bieter, die Firma Klaus Dieter Zawisla GmbH zu einem Angebotspreis von ca. 40.800 € vergeben. In der Sitzung am Dienstag wurden die Ergebnisse dieser Untersuchung vorgestellt und die daraus resultierenden bevorstehenden Sanierungsarbeiten besprochen. Jene Sanierungsarbeiten lassen sich in verschiedenen Schadensklassen – von Z0 bis Z2 – einteilen. Die letzte Kanalbefahrung wurde 2003 vorgenommen; die Befahrungen sind alle 15 Jahre vorgeschrieben. Im Zuge der Straßensanierungsarbeiten der letzten Jahre wurden allerdings auch schon außerplanmäßig Kanalarbeiten durchgeführt, sodass die Stadt Güglingen gut im Zeitplan ist. Die Stadtverwaltung stellte nun den Antrag, die finanziellen Mittel zuerst für die erforderlichen Kanalisierungsarbeiten der Schadensklasse Z0, welche sofort behoben werden müssen, im Haushaltsjahr 2021 einzustellen. Die Arbeiten in den Klassen Z1-Z2 werden in einem Sanierungskonzept erarbeitet und in die mittelfristige Finanzplanung mit aufgenommen. Des Weiteren soll die Firma Ippich mit der Erstellung der Ausschreibung der notwendigen Ingenieurleistungen beauftragt werden. Der Gemeinderat beschloss die Vorgehensweise einstimmig.

 

TOP 3 Kreditaufnahme der Stadt Güglingen

Durch die anhaltende Corona-Pandemie veränderte sich der Liquiditätsbedarf der Stadt, sodass die Verwaltung bereits in der Sitzung im September 2020 im Nachtragshaushalt eine notwendige Kreditaufnahme von rund 5,7 Mio. € festgesetzt hat. Jene wurde durch das Kommunalamt genehmigt. Ende Oktober hat die Stadt nun eine Kompensationszahlung für den Ausfall der Gewerbesteuereinnahmen von rund 4,2 Mio. € erhalten, welche jedoch dennoch nicht ausreicht, um gänzlich auf eine Kreditaufnahme zu verzichten. Es wurden verschiedene Angebote von Banken eingeholt und sich letztlich darauf geeinigt, die Kredite zu splitten. Die Angebote sehen einen Kredit in Höhe von 1,1 Mio. € von der Volksbank im Unterland mit einer Laufzeit von 2 Jahren und einen längerfristig angelegten Kredit in Höhe von 3,5 Mio. € mit einer festen Tilgung über 10 Jahre bei der Kreissparkasse Heilbronn. Der Aufnahme der vorgelegten Kreditangebote wurde zu den genannten Konditionen einstimmig zugestimmt.

 

TOP 4 Kreditaufnahme der Stadtwerke Güglingen

Die Stadtwerke der Stadt Güglingen werden als Eigenbetrieb geführt. Der Versorgungsumfang erstreckt sich bei der Wasserversorgung auf das gesamte Stadtgebiet und beschränkt sich bei der Versorgung mit Wärme und Strom durch die Blockheizkraftwerke in der Realschule, der Katharina-Kepler-Schule und der Grundschule in Eibensbach auf Teilgebiete. Im Baugebiet „Herrenäcker“ wurde ein Nahwärmeversorgungsnetz aufgebaut.

Durch Investitionsmaßnahmen wie den Einbau einer Ultrafiltrationsanlage und dem Austausch der gesamten Elektronik, die noch aus den 1950er Jahren war, ist im laufendem Haushaltsjahr im Bereich der Wasserversorgung ein hoher Liquiditätsbedarf entstanden. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf etwa 810.000 €, für die nun ein Kredit aufgenommen werden soll. Die Stadtverwaltung beantragte, das Kreditangebot der KfW Förderbank mit einer Laufzeit von 20 Jahren anzunehmen. Der Gemeinderat bemängelte, dass nicht mehrere Angebote eingeholt wurden, doch Bürgermeister Heckmann stellte klar, dass sich die KfW bei Krediten mit langen Laufzeiten als guter Investitionspartner herausgestellt hat. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

 

TOP 5 Fortschreibung des Lärmaktionssplans

Der Lärmaktionsplan „Oberes Zabergäu“ wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Zabergäu am 12. Juli 2016 verabschiedet. Die Verpflichtung zur Erstellung des Lärmaktionsplans bestand zum damaligen Zeitpunkt aufgrund der Verkehrszahlen für alle drei Verbandsgemeinden. Aufgrund neuerer Verkehrszahlen besteht für die Gemeinden Pfaffenhofen und Zaberfeld nun jedoch keine weitere Verpflichtung, den Plan fortzuschreiben. Die Stadt Güglingen hingegen hat den Kontakt zur Firma Soundplan, die bereits den ersten Plan erstellt hatte, wiederaufgenommen und mit der Fortschreibung des Lärmaktionssplans beauftragt. Jener wurde im September fertiggestellt und in der Sitzung dem Gremium präsentiert. Eine darin geschilderte Maßnahme zur Verminderung von Lärmbelastung ist beispielsweise eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h. Markus Xander von der FUW Güglingen bemerkte, dass es explizit im Bereich der Ortseinfahrt Güglingen aus Richtung Pfaffenhofen seines Erachtens wesentlicher wäre, dass die aktuell zulässige Geschwindigkeit eingehalten würde, anstatt sie weiter zwingend zu verringern. Er stellte die Möglichkeit eines festinstallierten Blitzers an dieser Stelle in den Raum. Der neue Plan beleuchtet auch frühere Lärm-Maßnahmen wie das Lärmschutzfensterprogramm 2013-2014. Das Förderprogramm für die Installation von Lärmschutzfenstern der Stadt Güglingen wurde damals laut Plan nicht ausreichend in Anspruch genommen, sodass nun keine weitere Auflage des Programms geplant ist. Förderungsfähig wären 130 Gebäude gewesen, erklärte Isabel Kuhnle von der Stadtverwaltung, doch nur etwa ein Fünftel der Bauherren haben die Förderung in Anspruch genommen. Joachim Esenwein von der BU Güglingen erkundigte sich, wie das Förderungsprogramm damals beworben wurde und wieso es nicht besser genutzt wurde. Laut Kuhnle wurde das Programm in der RMZ ausgeschrieben und die Bauherren zusätzlich persönlich angeschrieben. Dennoch haben wenige die Fenster installiert. Esenwein wollte auch wissen, ob die Planung des Mehrfamilienhauses in Frauenzimmern einen Einfluss auf die jetzige Einschätzung der Lärmbelastung haben wird und der Plan dahingehend angepasst werden müsste. Das Fachbüro Soundplan rechnet jedoch nicht mit einem wesentlichen Einfluss auf die Lärmberechnung durch das Mehrfamilienhaus. Die Überprüfung bzw. Fortschreibung von Lärmaktionsplänen hat unter Mitwirkung der Öffentlichkeit zu erfolgen. Zur Durchführung der Bürgerbeteiligung wird der Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Güglingen im Rathaus ausgelegt und kann dort – nach derzeitigem Stand mit Terminvereinbarung – sowie auf der Homepage der Stadt Güglingen eingesehen werden. Eine Bekanntgabe des Auslegungszeitraums erfolgt in der Rundschau Mittleres Zabergäu. Zusätzlich wird der Entwurf des Lärmaktionsplans an die Träger öffentlicher Belange versandt. Nach erfolgter Bürgerbeteiligung und Abwägung der eingehenden Stellungnahmen wird der Lärmaktionsplan dem Gremium zur Beschlussfassung in einer öffentlichen Sitzung vorgelegt.

 

TOP 6 Vorstellung des Waldhaushaltsplans 2021

Im Jahr 2021 soll die Bewirtschaftung des Kommunalwaldes ähnlich wie in den vergangenen Jahren erfolgen. Im Bereich der Waldkultur und der Bestandspflege sind im Vergleich zum Vorjahr geringere Ausgaben vorgesehen, höhere Ausgaben werden für die Holzfällung und -aufbereitung vorgesehen. Die Zahlen umfassen beispielsweise Ausgaben in Höhe von 10.000 € für die Holzfällung und -aufbereitung und 2.500 € für die Bestandspflege. Joachim Knecht von der BU kritisierte die veranschlagten 500 € für den Waldschutz und forderte eine Erhöhung des Etats in diesem Bereich. Ulrich Scheerle von der FUW regte an, künftig alle Kosten im Haushaltsplan Wald aufzuführen – eben auch solche wie die Lohnkosten für Bauhofmitarbeiter, die in der jetzigen Auflistung nicht mit aufgeführt sind. Thomas Behringer von der Stadtverwaltung bestätigte die Nachreichung dieser Kostenkalkulationen. Die Stadt beantragte, die Einnahmen und Ausgaben betreffend den Abschnitt Wald entsprechend Kostenaufstellung in den Etat der Stadt Güglingen für das Jahr 2021 aufzunehmen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

TOP 7 Bausachen

a) Der Antrag auf eine nachträgliche Umnutzung von einem Geschäftsraum in eine Wettannahmestelle in der Heilbronner Straße wurde mehrheitlich abgelehnt. Ein Grund war unter anderem die Nähe zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.

b) Errichtung einer Containeranlage als temporäre Büroerweiterung

Die geplante Containeranlage soll Platz für Büro- und Sozialräume schaffen. Sie soll für eine Dauer von 5 Jahren als Zwischenlösung dienen. Aufgrund der Befristung beantragen die Bauherren eine Überschreitung der Baugrenze im Norden um ca. 6 Meter, um dadurch nicht in die bereits angelegten Außenanlagen eingreifen zu müssen.

Der Überschreitung des Baufensters konnte jedoch mehrheitlich nicht zugestimmt werden.

c) Dem Umbauantrag zur Modernisierung und Erweiterung eines Wohnhauses im Lerchenweg wurde das Einvernehmen einstimmig erteilt.

 

 

TOP 8 Ablösebetrag für öffentliche Stellplätze neu festgelegt

Die Stadt Güglingen erhebt für die Ablösung von baurechtlich notwendigen Stellplätzen Ablösebeträge auf Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses aus dem Jahr 1992. Seit diesem Zeitpunkt wurden die Beträge nicht mehr angepasst und auch nicht auf Euro umgestellt. Sinn und Zweck der Ablösebeträge ist es, der Gemeinde die Mittel zur Verfügung zu stellen, im öffentlichen Raum für wegfallende Stellplätze neue zu schaffen. Der durch die Ablösung eines Parkplatzes erzielte Betrag muss von der Gemeinde binnen angemessener Zeit zur Schaffung neuer Parkflächen verwendet werden. Der Ablösungsbetrag sollte sich daher an den zu erwartenden Kosten der Schaffung eines neuen Stellplatzes orientieren. Die Stadt schlägt einen Ablösebetrag von 10.000 € je Stellplatz vor. Dieser Betrag ergibt sich aus der angesetzten Fläche von 25 m² pro Stellplatz mal dem Bodenrichtwert von 270 € pro Quadratmeter, zuzüglich den angesetzten Kosten zur Errichtung eines neuen Stellplatzes von ca. 3.250 €. Auch der 1992 festgesetzte Betrag von 12.000 DM würde sich heute – inflationsbereinigt – auf rund 10.000 € belaufen. Markus Xander wünschte die Aufnahme eines zusätzlichen Passus in der Satzung, der besagt, dass die Bestimmung analog auch auf Bauvorhaben, die den Verlust von Stellplätzen mit sich bringen, angewendet werden kann. Dies wurde seitens der Verwaltung zugesichert und der Gemeinderat stimmte der Neufassung einstimmig zu.

 

TOP 9 Neue Entgeltregelungen für die externe Benutzung des Rathauses

Die Benutzungsordnung des Rathauses wurde zuletzt im Jahr 2016 neu gefasst. Im Zuge der Anpassungen der Entgelt-/Gebührenordnungen der Stadt Güglingen sieht die Verwaltung es als notwendig an, eine Anpassung der Benutzungsordnung des Rathauses und insbesondere der Benutzungsentgelte vorzunehmen. Diese enthalten unter anderem neue Regelungen für die Miete des Sitzungssaals oder des Ratshöfles, aber auch Gebühren für Strom, Wasser oder Lautsprecheranlage. Der Änderungsantrag wurde einstimmig angenommen.

 

TOP 10 Neufestlegung der Stundensätze für Feuerwehrkräfte bei kostenpflichtigen Einsätzen

In besonderen Fällen kann die Kommune als Träger der Freiwilligen Feuerwehr einen Kostenersatz für einen Feuerwehr-Einsatz vom Verursacher verlangen. Dies sind insbesondere Einsätze, die grob fahrlässig oder vorsätzlich ausgelöst wurden. Nicht kostenersatzpflichtig sind hingegen Hilfeleistungen bei Bränden und öffentlichen Notständen oder auch die Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen. Zur Vereinheitlichung und Transparenz bietet das Feuerwehrgesetz die Möglichkeit, Durchschnittssätze für die Stundensätze der Einsatzkräfte in kostenpflichten Fällen festzulegen. Der Gemeindetag hat hierfür eine Mustersatzung einer „Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung“ erarbeitet, die auch als Basis für die Erarbeitung der Satzung der Stadt Güglingen diente. Als Basis für die Kalkulation der Stundensätze wurden die Kosten der Jahre 2017-2019 herangezogen. Entsprechend der Berechnungsgrundlage des Feuerwehrgesetzes ergab sich dadurch ein Stundensatz pro Einsatzkraft und Stunde in Höhe von 18,60 Euro, der künftig bei kostenpflichtigen Einsätzen in Rechnung gestellt werden soll. Der Entwurf der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung wurde dem Feuerwehrausschuss zur Beratung in seiner Sitzung am 14. Oktober 2020 vorgelegt. Die in diesem Rahmen entstandenen Fragen wurden im Nachgang zur Ausschusssitzung geklärt, sodass der Feuerwehrausschuss der erarbeiteten Satzung zustimmen konnte. Auch der Gemeinderat stimmte der Neufassung der Satzung einstimmig zu.

 

TOP 11 Gebührenverzeichnis zur Sondernutzung von öffentlichen Flächen nun transparenter und flexibler

Die Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen wurde zuletzt im Jahr 1982 erstellt. Lediglich die Gebührensätze wurden mit der Euro-Umstellung entsprechend angepasst. Aus diesem Grund erachtete es die Verwaltung für sinnvoll und richtig, im Zuge der generellen Überarbeitungen der Satzungen auch die Sondernutzungssatzung inkl. Gebührenverzeichnis anzupassen. Hierbei war es das Ziel, die Satzung bzw. insbesondere die Verzeichnisse der erlaubnisfreien sowie der gebührenpflichtigen Sondernutzungen transparenter und übersichtlicher zu gestalten, sowie den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.  Die Bürger Union befand das Gebührenverzeichnis nun als wesentlich transparenter, als zuvor. Dennoch bemängelte sie die großen Kostensprünge von 6-150 €/Jahr für Automaten oder Schaukästen, die weiter als 40 cm in die Straßenfläche hineinragen. Eine kleinteiligere Auflistung würde klarer machen, für was wie viel abgerechnet würde. Sandra Koch von der Stadtverwaltung hingegen befand, dass die Stadt so flexibler sei und mehr Spielraum hätte, den Preis auf die tatsächlich jeweils gegebenen Umstände anzupassen. Mit einer Enthaltung wurde der Neufassung der Satzung zugestimmt.

 

TOP 12 Essensbeiträge in der Mensa der Katharina-Kepler-Schule erhöhen sich

In der Güglinger Mensa an der Katharina-Kepler-Schule wird von Montag bis Freitag ein Mittagessen angeboten. Das Essen wird vom Haus Zabergäu in Brackenheim geliefert, warm in Großbehältern angeliefert und dann in der Mensa an die Schüler portionsweise ausgegeben. Es gibt täglich zwei Hauptgerichte zur Auswahl (eines davon vegetarisch) inklusive Dessert und Getränk. Die Hauptgerichte sind teilweise mit Salat als Beilage. Das Mittagessen kostet für die Schüler seit September 2020 3,90 €. Dieser Preis kann nur durch eine Bezuschussung der Stadt von derzeit 2,45 € erreicht werden. Es ist wichtig, dass alle Kinder die Möglichkeit haben, am Essen in der Mensa teilzuhaben und dass diese sich ein Essen leisten können. Anfang Oktober wurde der Stadt mitgeteilt, dass der Essenspreis aufgrund steigender Energiekosten, Personalkosten und Lebensmittelkosten seitens des Anbieters angepasst werden muss. Für ein Essen muss die Stadt Güglingen dann 6,80 € statt wie bisher 6,35 € an den Caterer bezahlen. Die Verwaltung schlägt vor, einen Teil der Erhöhung des Essenspreises von an die Nutzer weiterzugeben. Der Essenspreis würde sich somit für Schülerinnen und Schüler auf 4,20 € erhöhen und der Zuschussbetrag der Stadt auf 2,60 €. Die Anpassung soll zum 1. Februar 2021 erfolgen. Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu. Grundsätzlich bat die Stadtverwaltung das Gremium, sich darüber Gedanken machen, wie langfristig mit dem Thema Essenslieferung an der Mensa an der KKS umgegangen wird. Hierzu wird die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen nochmals auf das Gremium zukommen.

 

TOP 13 Weinbrunnen mieten – die neue Benutzungsordnung legt die Mietbedingungen fest

Auch die Benutzungsordnung für den Weinbrunnen Güglingen gründet derzeit auf einem Beschluss des Verwaltungsausschusses aus dem Jahre 1997 und soll deshalb überarbeitet werden. Unter anderem sollen die Entgelte zur Benutzung angepasst werden. Wer den Weinbrunnen künftig mieten möchte, bezahlt nun 60 € Anschluss- und Reinigungsgebühren für 2 Stunden. Jede weitere Stunde kostet 20 € und die Flasche Wein wird mit 7,50 € abgerechnet. Den von der Stadtverwaltung angegebenen möglichen Mietzeitraum zwischen 9 Uhr und 22 Uhr bat Markus Xander auf 23 Uhr zu verlängern, sodass der traditionelle Weinumtrunk nach der Saisoneröffnung in der Herzogskelter auch weiterhin möglich ist. Die Stadtverwaltung stimmte zu und der Gemeinderat beschloss die Änderungen mehrheitlich.

 

TOP 14 Vergabe von Rohrbrucharbeiten an die Firma Erdbau Haass

Am 7. September 2020 hat sich um ca. 14 Uhr in der Schulstraße in Eibensbach die Straße an der Einmündung in die Güglinger Straße auf Grund eines Rohrbuchs in der Hauptwasserleitung auf ca. 50m² angehoben und Wasser ist ausgetreten. Wegen der relativ alten Hydrantenschieber konnte das Wasser nicht komplett abgestellt werden. Es drohte, dass der Behälter leerlaufen würde, weil nicht klar war, wie lange es dauert, den Rohrbruch in Zusammenarbeit mit der Firma Haass zu reparieren. Die Firma Layher wurde aufgefordert, sämtliche Wasserentnahmen einzustellen, welche nicht zur Aufrechterhaltung der Produktion notwendig waren. Gleichfalls wurde die Feuerwehr in Bereitschaft gesetzt, auch die Bevölkerung zu informieren die Wasserabnahme auf das Nötigste zu reduzieren. Die Reparatur war noch am gleichen Abend um ca. 22 Uhr beendet und belief sich auf Kosten von ca. 12.000 €. Damit dies nicht erneut geschieht, sollen nun von der Güglinger Straße Einmündung Schulstraße über die Kreuzung Strombergstraße bis zur Heuchelbergstraße neue Wasserleitungen verlegt und drei neue Hydrantenschächte errichtet werden. Das Angebot der Firma Haass über ca. 125.000 € netto wurde angenommen und der Auftrag mittels eines Eilantrags in Absprache mit dem Gemeinderat erteilt. In der Sitzung wurde der Antrag nun formal und einstimmig beschlossen.

 

TOP 15 Bekanntgaben

Die Nachtragshaushaltssatzung 2020 wurde den Gemeinderäten mitgeteilt. Außerdem gab Bürgermeister Heckmann bekannt, dass es dieses Jahr – um größeren Menschenansammlungen zu vermeiden – leider keine offizielle Totengedenkfeier am 22. November geben wird. Er wird persönlich einen Kranz auf den Friedhöfen niederlegen.

 

TOP 16 Verschiedenes

Joachim Esenwein nutzte die letzten Minuten der öffentlichen Sitzung, um das Thema Zabergäubahn erneut ins Gespräch zu bringen. Die Rahmenbedingungen für eine Reaktivierung der Bahn seien gegeben. Es wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt und eine standardisierte Bewerbung ausformuliert, außerdem seien die Kosten, die für die Kommune entstehen würden, deutlich geringer, als für andere Orte, die an ein Bahnnetz angeschlossen sind. So nah wären die Befürworter noch nie an ihrem Ziel gewesen. Man müsse jetzt unbedingt die Deutsche Bahn als Betreiber ins Boot holen und dafür wird die gesamte Unterstützung der Zabergäuer Bürgermeister gebraucht, so Esenwein. Bürgermeister Heckmann sprach sich auch deutlich dafür aus und versprach, auf seine Kollegen und Kolleginnen zuzugehen und das Thema aufzugreifen.