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> Berichte aus der Gemeinderatssitzung vom 13. Oktober 2020

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Nachrichten | 21.10.2020 – 10.11.2020

Berichte aus der Gemeinderatssitzung vom 13. Oktober 2020

TOP 1 Sitzungen von Gremien künftig auch ohne physische Anwesenheit der Mitglieder möglich

Zuletzt hatte der Gemeinderat am 18. November 2014 die Hauptsatzung für die Stadt Güglingen beschlossen. Die Hauptsatzung konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO). Bisher ist in der GemO geregelt, dass Sitzungen von Gremien in persönlicher Anwesenheit der Mitglieder durchgeführt werden müssen. Aufgrund der Corona-Pandemie kam bei vielen Kommunen die Frage auf, ob Sitzungen auch ohne persönliche Anwesenheit durchgeführt werden können. Die Landesregierung hat auf diese Anfragen und die Situation reagiert und eine Änderung der GemO beschlossen. Auch die Stadt Güglingen hat nun auf die geänderte GemO reagiert und mit Artikel 1 §2 der Hauptsatzung einer Änderung zugestimmt, die besagt, dass notwendige Sitzungen des Gemeinderats ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden können. Die gesamte Satzungsänderung ist im Amtsblatt abgedruckt.

 

TOP 2 Öffentliche Bekanntmachungen künftig auf der Homepage der Stadt

Die derzeit geltende Satzung über die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Güglingen ist aus dem Jahr 1976. Sie besagt, dass alle öffentlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt veröffentlich werden. Im Zuge der Digitalisierung sieht die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg nun eine Bekanntmachung auf der Internetseite vor. Zahlreiche Kommunen im Landkreis und der Landkreis selbst haben sich bereits auf den Weg gemacht und entsprechende Satzungen erlassen, welche öffentliche Bekanntmachungen durch Bereitstellung im Internet ermöglichen. Dies hat mehrere Vorteile: die Bekanntmachungen können schneller erfolgen (was vor allem bei Fristen von Vorteil ist) und sie stehen einem breiteren Publikum zur Verfügung. Zudem wird häufige bei der Verwaltung nach entsprechenden Satzungen gefragt. Wenn diese auf der Homepage bekannt gemacht wurden, können diese dort auch zu einem späteren Zeitpunkt noch abgerufen werden, da keine Löschung erfolgen darf. Die Stadtverwaltung plädiert für eine Veröffentlichung im Internet und damit für eine Satzungsänderung. Die Freie unabhängige Wählervereinigung hingegen befürwortete eine Beibehaltung der Satzung, da die Veröffentlichungen im Amtsblatt eher gelesen würden, so Markus Xander. Im Internet müsse man aktiv nach der Bekanntmachung suchen, während man in der Zeitung passiv diese Informationen vermittelt bekomme. Hauptamtsleiterin Sandra Koch erwiderte, dass in jedem Fall auch ein zusätzlicher kurzer Hinweis im Amtsblatt auf die Bekanntmachung auf der Internetseite erfolgen kann. Joachim Esenwein von der Bürger Union sprach sich für diese Lösung aus. Dem Antrag zur Satzungsänderung wurde mit 9 zu 7 Stimmen zugestimmt. Die gesamte Satzungsänderung ist im Amtsblatt abgedruckt.

 

TOP 3 Bürgermeister Ulrich Heckmann ermächtigt zur Abstimmung der Satzungsänderung der Neckar Netze Bündelgesellschaft

Aus dem selbigen Grund, wieso die Hauptsatzung der Stadt Güglingen unter TOP 1 angepasst wurde, soll auch der Gesellschaftsvertrag der Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG dahingehend angepasst werden, Sitzungen auch auf dem Wege von Video- oder Telefonkonferenzen zu gestatten. Außerdem soll explizit die Möglichkeit zur Beschlussfassung mittels Umlaufbeschlüssen (unter der Prämisse der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter) geschaffen werden. Angepasst werden soll auch, dass eine Zuschaltung über Video- oder Telefonkonferenz auch eine Anwesenheit im Sinne des Vertrages darstellt. Die Geschäftsführung der Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG hält dies für sinnvolle Anpassungen, die den besonderen Umständen der COVID-19-Pandemie Rechnung tragen und dennoch eine saubere Beschlussfassung und die Möglichkeit zur Partizipation aller Gesellschafter gewährleisten. Die neue Satzung enthält jedoch auch den Punkt, dass im Falle eines Ausscheidens einer Gesellschaftskommune eine Abfindung in der prozentualen Höhe der Beteiligung an der Gesellschaft ausgezahlt werden soll nicht ein fiktiv erzielbarer Netzwert bezogen auf das in der Kommune belegene Netz. Joachim Esenwein stellte die Zweifel in den Raum, dass sich durch diese Änderung auch mögliche Nachteile für die Stadt Güglingen ergeben könnten. Ulrich Heckmann versprach daraufhin, noch vor der Abstimmung das Gespräch mit Neckar Netze zu führen und den Gemeinderat darüber zu informieren. Der Gemeinderat ermächtigte Bürgermeister Ulrich Heckmann daraufhin einstimmig und unter der Auflage eines weiteren Gesprächs bei der Satzungsänderung der Neckar Netze entsprechend abzustimmen.

 

TOP 4 Bausachen

Die Bauvoranfrage umfasst die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit 2 Stellplätzen. Das Vorhaben kann nicht alle Vorgaben des Bebauungsplans einhalten, da aufgrund eines Veränderungsnachweises der Zuschnitt des Grundstücks nicht mehr mit dem im Bebauungsplan übereinstimmt. Im Bebauungsplan waren auf der Westseite öffentliche Stellplätze vorgesehen, die jedoch dem Baugrundstück zugeschlagen worden sind. Außerdem ist an der Stelle, wo die Garagen hätten errichtet werden sollen, ein Anschluss des Vanillewegs an die Eibensbacher Straße erfolgt. Die Bauherren haben diese Punkte in ihre Planung aufgenommen und entsprechend angepasst. Die weiteren Vorgaben des Bebauungsplans sind eingehalten. Die Verwaltung bittet um Zustimmung zur Bauvoranfrage und die Erteilung des Einvernehmens. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

 

TOP 5 Verschiedenes

Joachim Knecht von der Bürger Union fragte nach, ob im Zuge der steigenden Infektionszahlen die Einhaltung von geltenden Corona-Vorgaben in den Geschäften der Stadt regelmäßig kontrolliert würde. Bürgermeister Ulrich Heckmann versicherte, dass sowohl die Polizei landkreisweit kontrolliert, als auch das Ordnungsamt der Stadt Güglingen stichprobenartig die Geschäfte kontrolliere.