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> Berichte aus der Gemeinderatssitzung vom 21.07.2020

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Nachrichten | 06.08.2020 – 21.09.2020

Berichte aus der Gemeinderatssitzung vom 21.07.2020

Eingangs informierte Bürgermeister Ulrich Heckmann über die durch die Corona Pandemie verursachte kritische Haushaltslage der Stadt Güglingen. Genaueres würde in der nicht-öffentlichen Sitzung besprochen, so Heckmann, doch er möchte klarstellen, dass sich die Stadt in der schwierigsten finanziellen Situation seit der Fusion der Gemeinden befindet und man definitiv künftig die Ausgaben im Blick behalten und die großzügigen freiwilligen Angebote der Stadt Güglingen gegebenenfalls auch hinterfragen müsse.  

 

TOP 1 Bebauungsplan „Ob der großen Hohle“ in Frauenzimmern

Für den Bebauungsplan für das Baugebiet „Ob der großen Hohle“ in Frauenzimmern wurde in der Gemeinderatssitzung der Stadt Güglingen am 6. Dezember 2016 die Aufstellung und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Inzwischen gingen von den Trägern öffentlicher Belange Anregungen zum Bebauungsplan ein, die in vollem Umfang in der Sitzung vom 21. Juli 2020 zu behandeln waren. Zu diesem Zweck war Johannes Schelling vom Planungsbüro Käser Ingenieure persönlich vor Ort und erläuterte die überarbeitete Planung.

Bei dem Baugebiet handelt es sich um maximal 18 Bauplätze, die zum größten Teil für Einfamilienhäuser vorgesehen sind. Auch ein paar Doppelhaushälften sollen entstehen. Neu ist, dass man nun den am Rand des Gebiets verlaufenden Feldweg für die Erschließung mit einbezieht und die neu zu errichtende Straße selbst im Ringschluss ausgeführt wird. Dadurch konnte mehr Platz für weitere Bauplätze gewonnen werden. Die notwendige Anzahl an Stellplätzen für Pkws wurde gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Güglingen geplant.

Neu aufgenommen wurde die Verpflichtung, eine Photovoltaikanlage zu errichten. Anregungen des Landesnaturschutzverbandes umfassten unter anderem auch eine verbindliche Passivhausbauweise und eine Dachbegrünung auf möglichen Carports und nicht nur auf Garagen. Im Bereich der PV-Anlagen stellte Gemeinderat Markus Xander (FUW) einen Änderungsantrag, der vorsieht, die Bauherr*innen von der Verpflichtung zur PV-Anlage zu befreien, sollten sie sich dafür für Solaranlagen mit Heizungsunterstützung entscheiden. Er fände es wichtig, hier eine ebenfalls ökologische Alternative zu bieten. Gemeinderat Joachim Esenwein (BU) plädierte hingegen auf die Beibehaltung der Verpflichtung zu PV. Der Änderungsantrag von Xander kam zur Abstimmung und wurde mit zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen angenommen. Der verbindliche Passivhausstandard und die Dachbegrünung von Carports ist laut Schelling nicht praktikabel. Esenwein ergänzte, dass 6 der 18 Bauplätze durch ihre Südausrichtung durchaus die Möglichkeit zur Passivbauweise boten und dass man jene dort immerhin empfehlen könnte. Der Beschlussantrag der Stadt Güglingen umfasst, die eingegangenen Anregungen entsprechend den Vorschlägen des Ingenieurbüros Käser anzunehmen, den Bebauungsplan für die Dauer eines Monats offen zu legen und der Erschließungsstraße gemäß dem Gewannnamen den Namen „Ob der großen Hohle“ zu geben. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

 

TOP 2 Beteiligungskonzept der Stadt Güglingen für Kinder und Jugendliche

Bereits seit längerem beschäftigt sich die Stadt Güglingen mit dem Thema Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Zuletzt wurde im November 2019 ausführlich über dieses Thema beraten. Der Gemeinderat hatte damals die Entscheidung getroffen, gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung ein Beteiligungskonzept für die Stadt Güglingen zu entwickeln. In einer Sitzung des Sozialausschusses am 11.02.2020 mit weiteren Beteiligten wurde dann mit der Erarbeitung des Konzepts begonnen. Begleitet wurde die Sitzung von Christiane Franz von der Landeszentrale für politische Bildung. An dieser Sitzung wurden zwei Konzepte entwickelt, wie eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Güglingen möglich sein könnte. Beide Konzepte waren in vielen Punkten deckungsgleich. Es war eigentlich geplant, dass diese beiden Konzepte in einer weiteren Sitzung des Sozialausschusses in eines überführt werden. Aufgrund der Corona-Lage musste diese Sitzung jedoch abgesagt werden. Da nicht absehbar war und ist, wann wieder eine Sitzung wie damals durchgeführt werden kann, wurden diese beiden Konzepte von Christiane Franz und Sandra Koch von der Stadt Güglingen in eines überführt und per Mail mit den Beteiligten abgestimmt. Das Endkonzept wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 21. Juli von Janet Geltz, der Fachbereichsleitung der Diakonischen Jugendhilfe im Landkreis Heilbronn vorgestellt und zur Abstimmung freigegeben.

Alle neu gewählten Klassensprecher*innen sollen beispielsweise zu Beginn des Schuljahres ein Infoblatt zum Thema Jugendbeteiligung bei der Stadt Güglingen und den damit zusammenhängenden Aufgaben und Chancen erhalten. Das Infoblatt ist entsprechend ansprechend gestaltet und in Jugendsprache geschrieben. Während des Schuljahres soll es mehrere Möglichkeiten des Austausches und der Vor-Ort-Besuche in den Schulen und im Jugendzentrum geben. Die Klassensprecher*innen bringen bei diesen Terminen die eigenen Themen vor, aber auch Gemeinderatsmitglieder und Bürgermeister*innen bringen Themen mit, welche gerade aktuell sind oder anstehen und dazu passen. Es soll auch eine gemeinsame Gemeinderatssitzung mit allen interessierten Jugendlichen geben. Gemeinderat Frank Naffin (NL) wollte wissen, ob es diesbezüglich schon eine Überlegung zur Uhrzeit gebe, da jene nur als „jugendgerecht“ bezeichnet werde. Geltz meinte, das ein genauer Zeitplan für das gesamte Schuljahr nun zeitnah entstehend werde, aber für die Sitzungen ein Beginn von 17 oder 18 Uhr, statt 19 Uhr wie normalerweise, angedacht war. Das vorgestellte Beteiligungskonzept der Stadt Güglingen wurde einstimmig beschlossen und soll ab dem kommenden Schuljahr angewandt und umgesetzt werden.

 

TOP 3 Erlass von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten in Güglingen

Mit der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung -CoronaVO) hat die Landesregierung alle Schulen und Kindertageseinrichtungen ab dem 17.03.2020 geschlossen. Die Erhebung der Elternbeiträge wurde bereits für die Monate April und Mai 2020 ausgesetzt. Da nun auch den gesamten Juni keine „normale Betreuung“ in den Einrichtungen stattfand, schlägt die Verwaltung vor, auch die Beiträge für den Monat Juni zu erlassen. Der Erlass bezieht sich nur auf die „normalen“ Elternbeiträge. Kinder, welche im Rahmen der Notbetreuung betreut werden und an einzelnen Tagen in den Einrichtungen sind, müssen für diese Zeiten Beiträge entsprechend der vom Gemeinderat beschlossenen Beitragserhebung für die Notbetreuung zahlen. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

Bisher profitieren nur städtische und keine konfessionsgebundenen Kindertageseinrichtungen von der Unterstützung. Dies soll sich möglicherweise ab September ändern, merkte Bürgermeister Heckmann an. Insgesamt soll das Land Baden-Württemberg 50 Mio. Euro zusätzlich für Kommunen zur Verfügung stellen und das Geld zum Teil an den Erlass von Kitabeiträgen in kirchlichen Einrichtungen binden. Darüber werde dann im September abgestimmt.

 

TOP 4 Neufestsetzung der Beiträge für Kindertagesstätten in Güglingen

Der Gemeinderat hat im Mai 2019 die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2019/2020 festgelegt. Als Orientierung hierfür dienten jeweils die Empfehlungen der kommunalen Landesverbände und kirchlichen Trägerverbände. Eine neue Empfehlung hätte eigentlich Anfang des Jahres für das kommende Kindergartenjahr ausgesprochen werden sollen. Aufgrund der Corona-Situation hat sich dies jedoch verschoben. Die Empfehlung wurde den Kommunen erst Anfang Juli bekannt gegeben. Da die Stadt Güglingen bisher keine Beiträge für die Kindertageseinrichtungen für das neue Kindergartenjahr festgelegt hat, würde dies bedeuten, dass ab dem neuen Kindergartenjahr in Güglingen keine Grundlage für eine Beitragserhebung gegeben wäre. Die Verwaltung schlägt daher vor, bis auf Weiteres die bestehenden Beiträge für das kommende Kindergartenjahr anzuwenden. Die sonstigen weiteren beschlossenen Grundsätze (wie bspw. das Erheben von 12 Monatsbeiträgen) bleiben weiterhin bestehen. Parallel dazu läuft derzeit das Verfahren der Anhörung der Elternbeiräte zur den neuen Beiträgen. Aufgrund der Fristen war es nicht möglich, dies bereits im Juli in der Sitzung zu behandeln. Es ist vorgesehen, dass über dieses Thema im September beschlossen werden soll und die neuen Beiträge dann ab Oktober 2020 für das weitere Kindergartenjahr 2020/2021 gelten sollen.

Dem Antrag, die Elternbeiträge der städtischen Kindertageseinrichtungen in Güglingen bis auf weiteres für das kommende Kindergartenjahr wie gehabt festzusetzen, wurde einstimmig zugestimmt.

 

TOP 5 Sanierung Parkdeck und Tiefgarage Rathaus – Bekanntgabe Nachtragsangebot

In der Sitzung vom 28. April wurde die Vergabe der erforderlichen Betonsanierungsarbeiten am Parkdeck und Tiefgarage Rathaus vom Gemeinderat beschlossen. Bei der Freilegung des Freidecks wurde festgestellt, dass die Bewehrungsüberdeckung nicht ausreichend ist. Jene müsste zur Sicherung der Dauerhaftigkeit und dem Verbund eine Mindestdeckung von 20 Millimetern aufweisen, war jedoch teilweise sogar an der Oberfläche sichtbar. Daher war der angebotene Nachtrag für die Betondeckungserhöhung zwingend erforderlich und musste, um im Zeitplan zu bleiben, auch zeitnah erteilt werden. Die Nachtragshöhe liegt bei 21.521,47 Euro brutto und wurde vom Ing. Büro PM BAU CONSULT geprüft und zur Beauftragung freigegeben. Damit steigt die Kostenentwicklung des Hauptauftrags auf 539.000,56 Euro brutto und liegt damit immer noch im Kostenrahmen, der für die Maßnahme eingeplanten Summe von 650.000,00 Euro brutto.

 

TOP 6 Beendigung des Förderprogramms „Kinderbonus“

Im März 2012 hat der Gemeinderat beschlossen, jungen Familien beim Erwerb eines kommunalen Bauplatzes eine finanzielle Zuwendung für Kinder unter 18 Jahren in Höhe von 7.500 Euro pro Kind, begrenzt auf zwei Kinder zukommen lassen. Die Förderung wurde gewährt für Bauplätze in den Baugebieten Reisenberg, Herrenäcker, Orchideenweg, Gässle, Hintere Wiesen und Herrenäcker Erweiterung. Bis heute wurden Familien mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 630.000 Euro unterstützt. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist die Verwaltung der Auffassung, dass das Förderprogramm für neue Baugebiete nicht mehr angeboten werden soll. In den Vorbemerkungen der Förderrichtlinie ist enthalten, dass das Förderprogramm „Kinderbonus“ eine freiwillige Leistung der Stadt Güglingen ist. Auf diese bestehe kein Rechtsanspruch und das Förderprogramm könne jederzeit widerrufen werden. Eine Alternative ist das derzeitige Baukindergeld, welches seit 2018 beantragt werden kann. Es umfasst 12.000 Euro pro Kind und wird in 10 Jahresraten zu je 1.200 Euro ausgezahlt. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt. Das Förderprogramm „Kinderbonus“ der Stadt Güglingen wird somit eingestellt.

 

TOP 7 Teilnahme am Förderprogramm zur Unterstützung des Breitbandausbaus

Die Verwaltung stellt den Antrag beim Bund einen Förderantrag für eine Beratungsleistung zum Breitbandausbau zu stellen und nach Förderzusage mit einem Beratungs-/ Planungsunternehmen Kontakt aufzunehmen und einen Masterplan für Güglingen, Eibensbach und Frauenzimmern auszuarbeiten.

Grundlage für die schrittweise Ausgestaltung der digitalen Gesellschaft sind leistungsfähige Breitbandnetze, die allen Bürger*innen und Unternehmen zur Verfügung stehen müssen. Um den Ausbau eben dieser Netze voranzutreiben, hat die Bundesregierung in der Digitalen Agenda das Ziel einer flächendeckenden Verfügbarkeit breitbandiger Netze definiert. Der Ausbau dieser Netze liegt dabei vorwiegend in der Hand privatwirtschaftlicher Unternehmen. Wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau durch erschwerte Bedingungen nicht erfolgt, unterstützen Bund und Länder den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze. Sowohl im Rahmen der Förderung als auch durch die Koordination von Projekten und die Bereitstellung von Beratungs-und Informationsstellen. Ein solches Netz ist aufwändig und muss genau geplant werden. Hierzu muss ein Masterplan erstellt werden. Der Masterplan gibt dann die Auskunft darüber, welche Infrastruktur für einen Glasfaserausbau zu verlegen wäre. Der Masterplan enthält alle Details der Infrastrukturmaßnahmen – vom Verteilerpunkt bis zu jedem Hausanschluss. Zur Vorbereitung eines späteren tatsächlichen Ausbaus durch die Privatwirtschaft, können nämlich schon heute bei jeder Baumaßnahme, wenn die Gehwege aufgegraben werden, sei es bei Wasserrohrbrüchen, bei der Verlegung von Stromleitungen vom Dach in den Gehweg oder gesamten Straßensanierungen, die passenden Lehrrohre oder Mikrorohrverbände mit eingebaut werden.

Durch den Bund wird eine Beratungsleistung der Kommunen für diese Strukturplanung (Masterplan) zu 100 Prozent bis zu 50.000,00 Euro gefördert. Dazu muss die Stadt Güglingen sich beim Bund registrieren und einen Förderantrag stellen. Nach der erfolgten Förderzusage durch den Bund kann die Stadt Güglingen einen Masterplan in Auftrag geben. Das beauftragte Beratungs-/Planungsunternehmen muss für sich und seine Mitarbeiter*innen Unabhängigkeit sowie Fachkunde nachweisen. Dazu muss das Unternehmen über die letzten zwei Jahre vor dem Abschluss des Beratungs-/ Planungsvertrages hinweg unabhängig und neutral gegenüber allen Telekommunikationsunternehmen gewesen sein und entweder einschlägige Qualifikationen oder eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung vorweisen. Die Stadt versicherte den Gemeinderät*innen, dass es, sollte dem Förderantrag zugestimmt werden, zur Erstellen des Masterplans keine weiteren eigenen finanziellen Mittel benötigt, sondern alles über die Förderung gedeckelt sein wird. Dem Antrag der Stadt, am Programm teilzunehmen, wurde einstimmig zugestimmt.

 

TOP 8 und TOP 9 Wirtschaftspläne 2020

Die Wirtschaftspläne 2020 für die Eigenbetriebe Stadtwerke und Herzogs­kelter, die in der Gemeinderatsitzung vom 16. Juni eingebracht wurden, wurden einstimmig beschlossen.

 

TOP 10 Dienstwagen Bürgermeister

Für die Wahrnehmung der Amtsgeschäfte steht dem Bürgermeister ein Dienstwagen zur Verfügung. Mit dem Amtsantritt von Bürgermeister Heckmann wurde auf seinen Wunsch hin damals ein kleinerer Dienstwagen als bis dato angeschafft. Es handelt sich um einen Opel Crossland X mit konventionellem Benzinmotor. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat nun die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) veröffentlicht. Ziel dieses Umweltbonus ist es, den Absatz von neuen und jungen gebrauchten Elektrofahrzeugen zu fördern. Die Intension dabei ist, die Schadstoffbelastung der Luft zu reduzieren und die Stärkung der Nachfrage nach umweltschonenden Elektrofahrzeugen. Allerdings sind Behörden und Kommunen von der Bundes-und Händlerförderung dieser Fahrzeuge explizit ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass die Stadt Güglingen den regulären Listenpreis bezahlen müsste, wodurch sich bei den aktuell verfügbaren Hybridautos eine höhere monatliche Leasingrate als bisher ergeben würde. Das aktuelle Fahrzeug befindet sich in einem guten Zustand, die Kilometerlaufleistung liegt bei rund 23.000 km und der Wagen ist angemessen ausgestattet. Eine erneute Verlängerung des bestehenden Leasingvertrags erscheint daher am kostengünstigsten und sinnvollsten. Bürgermeister Heckmann wolle lieber abwarten, was im nächsten Jahr im Bereich Hybrid- und Elektroautos auf den Markt kommt und dann eine neue Entscheidung über das Dienstfahrzeug treffen. Xander schlug vor, den aktuellen Dienstwagen zu kaufen, statt ihn weiter zu leasen. Gemeinderat Andreas Burrer stellte diesen Vorschlag daraufhin zum Antrag für Abstimmung. Esenwein wandte ein, dass in der aktuellen Haushaltslage der Kauf eines Wagens nicht sinnvoll erscheint und man wie Heckmann vorschlug die Entwicklungen am Automobilmarkt abwarten solle. Der Antrag auf den Kauf des Dienstwagens wurde daraufhin abgelehnt und dem Beschlussvorschlag der Stadt, den Leasingvertrag ein Jahr zu verlängern zugestimmt.

 

TOP 11 Bausachen

Bausachen

a)       Erweiterung Bürogebäude und Neubau Lagerhalle mit Werkstatt in der Römerstraße.

Der veränderten Ausführung wurde mehrheitlich zugestimmt.

b)      Bauvoranfrage zu Neubau und Nutzungsänderung in der Gartenstraße.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

c)       Bauvoranfrage zur Errichtung von Einfamilienhäusern mit Garage in der Maulbronner Straße.

Auch der Gemeinderat sprach sich für das innerörtliche Bebauungsvorhaben aus und nahm den Antrag einstimmig an.

d)      Errichtung Wohnhaus mit 2 Wohnungen, Garagenstellplätzen und Geräteraum für landwirtschaftliche Maschinen in der Nelkenstraße in Frauenzimmern.

Der Antrag der Stadtverwaltung, dem Bauvorhaben in der nun vorliegenden veränderten Ausführung zuzustimmen, wurde angenommen.