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Nachrichten | 24.06.2020 – 31.08.2020

Öffnung der Kitas: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab 29. Juni 2020

Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab 29. Juni 2020

 

Liebe Eltern,

 

mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung wurde von der Landesregierung die Voraussetzung geschaffen, dass ab kommenden Montag, 29.06.2020, in den Kitas ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen umgesetzt werden kann.

Dies bedeutet, dass ein annähernd normaler Betrieb wieder möglich sein wird. Es wird jedoch nicht derselbe Alltag in der Kita wie vor Corona sein. Nach wie vor müssen Sie mit anderen Betreuungszeiten und Einschränkungen (z.B. die Verpflegung betreffend) rechnen. Nähere Informationen hierzu werden Ihnen von Ihrer Einrichtung direkt mitgeteilt.

Die Notbetreuung findet dann ab Montag nicht mehr statt. Ebenso wird das bisherige rollierende System aufgehoben.

Oberste Priorität hat weiterhin der Schutz der Gesundheit.

 

Für uns ist diese Situation auch neu und wir müssen damit umgehen lernen. Daher beschäftigen wir uns eingehend ab Montag mit der neuen Situation beschäftigen und versuchen alles so gut wie möglich zu meistern. Natürlich kann es sein, dass wir noch nachsteuern müssen oder die eine oder andere Änderung vorgenommen wird. Weitere neue gesetzliche Änderungen können sich noch auf die Betreuung in der Kita auswirken. Wir werden Sie dann immer zeitnah informieren. Derzeit planen wir für die kommenden Wochen bis zu den Sommerferien. Die Erfahrungen der nächsten Wochen können dann auch genutzt werden, um auf dieser Grundlage das nächste Kita-Jahr zu planen.

Wir bitten Sie um Verständnis, sofern die eine oder andere Sache nicht gleich reibungslos läuft.

 

In jeder Einrichtung müssen wir von jedem Kind eine Gesundheitsbestätigung verlangen. Einen entsprechenden Vordruck haben wir Ihnen als Anlage beigefügt. Bitte füllen Sie diesen vollständig aus und unterzeichnen den Vordruck. Dieser muss zwingend am Montag mitgebracht und abgegeben werden. Liegt uns dieser Vordruck nicht vor, kann Ihr Kind leider nicht betreut werden. Sie müssen bestätigen, dass Ihr Kind keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatte und auch keine Symptome aufweist. Die Bestätigung wird jetzt einmalig unterzeichnet. Dies bedeutet aber, dass sofern Ihr Kind oder eine andere im Hausstand des Kindes lebende Person Symptome aufweisen würde oder Kontakt zu einer infizierten Person hat Sie die Einrichtung umgehend informieren müssen und Ihr Kind die Einrichtung nicht mehr besuchen darf. Diese Bescheinigung wird nach den Sommerferien erneut verlangt.

 

Die Abstandsregelungen unter den Kindern wurden aufgehoben. Jedoch nicht für Sie als Eltern. Dies bedeutet, dass Sie weiterhin beim Betreten des Geländes zum Bringen und Holen der Kinder einen Abstand zu anderen Personen von mindestens 1,5 Metern einhalten müssen und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Sofern abholberechtigte Per onen Ihr Kind bringen oder abholen, informieren Sie diese bitte auch über die Regelung.

 

Da ab 29.06.2020 wieder der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen startet und die Kinder weitestgehend „regulär“ betreut werden, werden zum 01.07.2020 die gewohnten Elternbeiträge abgebucht bzw. zur Zahlung fällig werden. Sofern sich die Betreuungszeit durch Mitteilung der Einrichtung ändert, werden auch die Beiträge entsprechend angepasst, bzw. abgeändert.

 

Wir freuen uns darauf, bald wieder alle Kinder in der Einrichtung zu sehen!

 

Freundliche Grüße

 

Träger u. Leiterinnen