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> Berichte aus der Gemeinderatssitzung vom 19.05.2020

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Nachrichten | 25.05.2020 – 08.06.2020

Berichte aus der Gemeinderatssitzung vom 19.05.2020

TOP 1 Benutzungsordnung für städtische Kindertageseinrichtungen

Seit der Änderung der Corona-Verordnung für Notfallbetreuungen in Kindergärten und Schulen vom 27.04.2020, konnten nun auch Eltern mit einem präsenzpflichtigen Arbeitsplatz und einer entsprechenden Bescheinigung die Betreuungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Auch in Güglingen stieg die Nachfrage für eine Notbetreuung seitdem. Dennoch konnte die Stadtverwaltung feststellen, dass ca. 90% der Eltern nicht den vollen Betreuungsumfang in Anspruch nehmen, sondern ihre Kinder insgesamt weniger Stunden oder Tage in die Obhut der Betreuer und Betreuerinnen geben. Es wird sich also sehr bemüht, nur den tatsächlich notwendigen Betreuungsbedarf auszunutzen. Auch seitens der Stadt gibt es innerhalb der Notbetreuungen ein kleineres Angebot als in der Regelzeit. So wird während der Notbetreuung beispielsweise kein Essen angeboten und das Personal nicht in vollem Umfang eingesetzt. Da die bisherigen Benutzungsentgelte für Kindertageseinrichtungen jedoch auch während der reinen Notbetreuung weiter in normalem Umfang erhoben werden, schlägt die Verwaltung vor, ein neues Betreuungsentgelt mit aufzunehmen, um die Eltern zusätzlich zu entlasten. Bei einer lediglich tageweisen Betreuung soll künftig und rückwirkend zum 01.05.2020 die Möglichkeit bestehen, nur tageweise zu bezahlen. Die wöchentlichen Beiträge werden anteilig der tatsächlich in Anspruch genommenen Tage verrechnet. Dem Antrag auf Anpassung der Elternbeiträge in städtischen Kindertageseinrichtungen wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2 Benutzungsordnung für die I.N.S.E.L. (Hort) an der Katharina-Kepler-Schule in Güglingen

Auch für Schulkinder besteht die Möglichkeit der Notbetreuung in den Schulen und dies schon bereits während der Zeiten, in denen Schulen noch geschlossen waren. Der Hort I.N.S.E.L. der Katharina-Kepler-Schule hat ebenfalls festgestellt, dass die Schulkinder meist nur wenige Stunden, bzw. an einzelnen Tagen betreut werden müssen. Daher schlägt auch hier die Stadtverwaltung vor, die Beiträge nicht in Form eines normalen Tages- oder Monatsentgelts zu erheben, sondern ein neues Betreuungsentgelt für Notbetreuungen mit aufzunehmen, welches einen Stundentarif enthält. Dieser kostete bisher 1,- € pro Stunde für festangemeldete Kinder und soll nun künftig und rückwirkend zum 01.05.2020 für Kinder in der Notbetreuung gelten. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 3 Schallakustische Maßnahmen der Katharina-Kepler-Schule und Kita Heigelinsmühle

Die in der letzten Sitzung angestrebte Vergabe von Akustikmaßnahmen in der Mensa der Katharina-Kepler-Schule und in der Kindertagesstätte Heigelinsmühle wurde damals wegen weiterem Klärungsbedarf in die nächste Sitzung vertagt. Am 19.05.2020 wurde nun über die weiteren Erkenntnisse informiert und diskutiert.

Die Nutzer beider Einrichtungen beklagen sich schon seit ein paar Jahren über die hohe Lärmbelästigung in erwähnten Räumlichkeiten. In der Katharina-Kepler-Schule ist der Mensabereich davon betroffen. Die Mensa bietet für die Schüler und Schülerinnen, die am Mittagessen teilnehmen, und für das Personal in der Ausgabeküche zudem nicht mehr genügend Platz, sodass bereits zum Teil in den Aufenthaltsraum ausgewichen wird oder im Schichtbetrieb gegessen wird. Bereits im Jahr 2013 wurden erste Akustikmaßnahmen vorgenommenen. Diese können dem deutlichen Anstieg von Mensanutzern und dem daraus resultierenden Lärm heute nicht mehr angemessen entgegenwirken. Auch die Kindertagesstätte Heigelinsmühle hat Akustikprobleme im Bereich der Gruppenräume, Schlafräume und Eingangshalle. So wurden bereits im Haushaltsjahr 2019 für beide Objekte entsprechende Haushaltsmittel zur Verbesserung der Schallakustik eingestellt, wegen der durchgeführten schallakustischen Untersuchungen und das Warten auf deren Ergebnisse jedoch zwischenzeitlich aufgeschoben und 2020 nun erneut aufgenommen. Laut Stadtverwaltung zeigen die Messergebnisse Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte an. Daher sieht sich die Stadt in der Verantwortung zu handeln und plädiert zum Gesundheitsschutz der eigenen Mitarbeiter und der Kinder auf eine baldmögliche Umsetzung von den geplanten schallakustischen Maßnahmen. Der Gemeinderat gab zu Bedenken, ob Maßnahmen vor dem Hintergrund, dass im Bereich der Mensa der KKS bereits größere Umbaumaßnahmen geplant sind, zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll seien. Außerdem stand eine Umsiedelung der gesamten Mensa oder der Einsatz von Gehörschutz für die Mitarbeiter zur schnellen Linderung der Belastungen in der Diskussion. Die Stadtverwaltung hingegen stellte klar, dass eine Umsiedelung des Mensabereichs unmöglich sei, da die jetzige Fläche die einzig nutzbare sei. Die baulichen Erweiterungsmaßnahmen könnten sich zudem noch um einige Zeit verzögern, die Schallschutzmaßnahmen seien jedoch akut und sollten nicht weiter aufgeschoben werden. Die geplanten Maßnahmen sollen außerdem aus einzelnen, von der Decke hängenden Schallschutzelementen bestehen, die während den Umbauten im Zweifelsfall einfach angehängt werden könnten.

TOP 4 Vergabe Akustikmaßnahme für die Kindertagesstätte Heigelinsmühle

Vier Firmen haben Angebotsunterlagen zur Ausschreibung der Raumakustikmaßnahme für die Kindertagesstätte Heigelinsmühle erhalten, zwei davon haben form- und fristgerecht ein Angebot abgegeben. Die Verwaltung stellt den Beschlussantrag, die Arbeiten zur Raumakustik an die Firma Morlok aus Meimsheim zum Angebotspreis von 44.484,59 € brutto zu vergeben. Die im Haushalt eingestellten Mittel für die Raumakustik in Höhe von 55.000,00 € reichen dafür aus. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 5 Vergabe Akustikmaßnahme für die Katharina-Kepler-Schule

Vier Firmen haben Angebotsunterlagen zur Ausschreibung der Raumakustikmaßnahme für die Katharina-Kepler-Schule erhalten, zwei davon haben form- und fristgerecht ein Angebot abgegeben. Die Verwaltung stellt den Beschlussantrag, die Arbeiten zur Raumakustik an die Firma Morlok aus Meimsheim zum Angebotspreis von 28.655,20 € brutto zu vergeben. Aufgrund der Umbaumaßnahmen wurden die im Haushalt eingestellten Mittel für die Raumakustik auf 10.000,00 € reduziert. Die fehlenden Restmittel können von der Akustikmaßnahme Heigelinsmühle übernommen werden. Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.

TOP 6 Erweiterung Kindergarten Gottlieb Luz/ Familienzentrum

In den Räumen des Gemeindehauses wurde vor drei Jahren befristet eine weitere Kindergartengruppe des Kindergartens Gottlieb Luz untergebracht. Die Unterbringung wurde damals aufgrund steigender Kinderzahlen nötig. Da die Kirchengemeinde ihre Räumlichkeiten für ihre Jugendarbeit und ihre Gemeindetätigkeiten wieder dringend benötigt, können die Kindergartenkinder ab dem 01. September 2020 dort nicht mehr untergebracht werden. Der Neubau Kita/ FiZ wird bis dahin noch nicht fertig gestellt sein. Daher muss für diese Kitagruppe zwingend eine zusätzliche Containerlösung bereitgestellt werden, über deren Ausrichtung und Standort in der Sitzung abgestimmt wurde. Aus Sicht der Stadtverwaltung gibt es nur zwei mögliche Standorte für den neuen Container: Entweder westlich des jetzigen Containers oder südlich. Der westliche Standort hat den Nachteil, dass sich der Kindergartenbereich dadurch zu sehr in die Länge zieht. Der südliche Standort hat jedoch den Nachteil, dass die Fläche zwischen den Containern etwas beengt wirkt und zwischen den Containern gerade mal 6,0 m Abstand sein werden. Außerdem müsste der aktuell dort befindliche Spielplatz abgebaut und umgesiedelt werden. Frau Vogel, die Leiterin der Kita Gottlieb Luz meldete sich zu Wort und erklärte, dass aus Sicht der Nutzer der Container westlicher Ausrichtung in L-Form favorisiert würde. Man hätte dadurch zwar weitere Wege, dafür würde der aktuelle Spielplatz, der vom natürlichen Schatten der umstehenden Bäume profitiert, bestehen bleiben. Dem Aufstellen eines neuen Containers in westlicher Ausrichtung und in L-Form wurde daraufhin vom Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

TOP 7 Bausachen

a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplätzen in Güglingen

Dem Bauvorhaben wurde einstimmig zugestimmt. Das Einvernehmen für die Errichtung des Wohnhauses mit Garagen und Stellplätzen wird auf der Grundlage der Planungsunterlagen des Architektenbüros Graute & Partner aus Kassel einstimmig erteilt. Der Antrag auf Befreiung von der Festsetzung der örtlichen Bauvorschrift zur Farbe der Dacheindeckung wurde mehrheitlich abgelehnt.

b) Nutzungsänderung Teil der Maschinenhalle in Hühnerstall und Garage in Verkaufs- und Lagerraum für Eier und Errichtung mobile Einfriedung für Freilandhühnerhaltung in Güglingen

Trotz der Tatsache, dass eines der in den Planunterlagen eingezeichneten Flurstücke nicht mit der Bezeichnung des Flurstücks im Fließtext des Antrags übereinstimmt, wurde dem Bauvorhaben einstimmig zugestimmt und die oben genannten Nutzungsänderungen sowie die Errichtung der mobilen Einfriedung erlaubt. Sollte sich das falsch gekennzeichnete Flurstück nicht wie angenommen als Schreibfehler herausstellen, sondern tatsächlich nicht zum Eigentum des Bauherrn gehören, muss für jenen Teil zusätzlich eine Bauerlaubnis eingeholt werden. Bedenken bezüglich der Öffnungszeiten des Verkaufs der Eier von 24/7 sowie einer möglichen Zunahme des Verkehrs konnten ausgeräumt werden.

c) Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Doppelgarage und Stellplatz in Güglingen

Geplant ist eine Überbauung einer bisherigen Baulücke mit folgenden Befreiungsanträgen seitens der Bauherren: Die Doppelgarage überschreitet in östlicher Richtung das Baufenster um 0,70 m, anschließend wird ein weiterer Stellplatz geplant. Das Gelände soll ringsum behindertengerecht mit einer Mauer abgestützt werden, da ansonsten der Garten nur eigeschränkt genutzt werden kann. Außerdem soll die Dachfarbe in Anthrazit ausgeführt werden. Der Gemeinderat beantragte wegen der verschiedenen baurechtlichen Anfragen des Bauherrn eine Einzelabstimmung. Dem Bauvorhaben, einer Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen und Stellplätzen auf der Grundlage der Planungsunterlagen des Architekten Dipl. Ing. Viktor Kirschbaumer aus Lorch wurde mehrheitlich zugestimmt. Auch eine Erlaubnis zur Überschreitung des Baufensters durch die Garage in östlicher Richtung und der Dacheindeckung in Anthrazit wurde mehrheitlich erteilt. Die Errichtung einer umlaufenden Stützmauer mit mehr als 0,3 m Höhe wurde mehrheitlich abgelehnt.