© 123rf; stylephotographs

Nachrichten (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Güglingen und das Zabergäu
> Berichte aus der Gemeinderatssitzung vom 14. Mai 2019

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Nachrichten | 22.05.2019 – 12.06.2019

Berichte aus der Gemeinderatssitzung vom 14. Mai 2019

Top 1

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Langwiesen IV“ des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu

 

Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

Entwurfsbeschluss

Offenlagebeschluss (Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu (ZWZ) hat nach vorheriger Beteiligung der Gemeinderäte aller sechs Mitgliedskommunen am 1. August 2018 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Langwiesen IV“ aufzustellen. Ferner wurde ein erster städtebaulicher Entwurf gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines im Zabergäu ansässigen Gewerbebetriebs (Gerüstbaubranche) geschaffen werden.

Der Bebauungsplan wurde im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 20. August 2018 bis zum 20. September 2018 ausgelegt. Mit Schreiben vom 13. August 2018 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung eingeleitet.

In der Sitzung am 14. Mai 2019 wurden dem Gemeinderat vom Büro Käser, das in diesem Verfahren als Planer im Auftrag des Zweckverbands tätig ist, der Verfahrensablauf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorgestellt.

Im Anschluss erläuterte Herr Messmer den Vorhaben- und Erschließungsplan zum Bebauungsplan und wies auf die Änderungen im Vergleich zum Entwurf des letzten Sommers hin. Er ging dabei auf die Lagen der unterschiedlichen Gebäude ein, die geplante Leitung der LKWs auf das Firmengelände sowie die Stellplätze und das Thema Entwässerung.

Schließlich stellte Frau Jatho vom Büro Jatho Umweltplanungen ihre Ergebnisse vor.

Die bauliche Entwicklung des Gewerbestandortes solle nicht ohne eine landwirtschaftliche Entwicklung erfolgen, so Jatho.

So werde der Fürtlesbach großzügig renaturiert. Auch die Zaber solle an Stellen verlegt werden, sodass Bereiche entstehen, die für die Entwicklung eines Auwald-Refugiums vorgesehen sind. Ein Trampelpfad soll dann als Naturerlebnis am Fluss entlang führen.

Trotz der Planungen, die es in Sachen Ausgleichsmaßnahmen, wie z.B. die vollständige Begrünung der Dächer des Produktionsgebäudes gibt, fehlen immer noch Ökopunkte, um das Defizit auszugleichen. An dieser Stelle sei man weiter in der Prüfung, so Heckmann.

Nach den Vorträgen wurde das Thema im Rat weiter diskutiert. Markus Xander betont, dass sich die Planungen weiterentwickelt haben und die FUW nach wie vor mit großer Mehrheit dafür sei, die Firma Layher mit der Erweiterung im Zabergäu zu halten. Aber da eine Medaille immer zwei Seiten habe, entstehen auf der anderen Seite auch Beeinträchtigungen für die Landwirtschaft und Schwierigkeiten in der Verkehrsplanung.

Dr. Wilhelm Stark machte einige Anmerkungen zu den geplanten Maßnahmen. So sehe er die Regenabflussmöglichkeiten auf der großen versiegelten Fläche als problematisch an und zweifelt das Begrünungskonzept an, da die geplanten Bäume nicht die hohe Produktionshalle verdecken können.

Joachim Esenwein von der BU geht ebenfalls auf die unterschiedlichen Ansichten gegenüber einem solchen Großprojekt ein. Es sei völlig klar, dass Menschen darauf skeptisch reagieren, aber er sieht die völlige Ablehnung des Projekts nicht als richtigen Weg an. Die BU-Fraktion versuche stattdessen in das Projekt eingebunden zu sein. Er freue sich darüber, dass einige der Punkte, z.B. die Dachbegrünung, die die Fraktion angeregt hatte, nun in die Planungen aufgenommen wurden.

Für Bürgermeister Heckmann sei die Entscheidung für die Erweiterung nach Abwägung aller Interessen eine wichtige und richtige Entscheidung. Zudem handele es sich um eine nachhaltig Entscheidung, ist sich der Bürgermeister sicher.

Wie folgt wurden schließlich auch vom Gemeinderat mit großer Mehrheit folgende Punkte beschlossen:

1. Die anlässlich der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den Beschlussvorschlägen der Verbandsverwaltung in der Abwägungstabelle, die der Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt ist, behandelt.

2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, der örtlichen Bauvorschriften und der Begründung zum Gebiet „Langwiesen IV“, jeweils mit Datum vom 03.07.2018/04.04.2019, werden gebilligt.

3. Die Verbandsverwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt und bevollmächtigt, den entsprechenden Beschlüssen in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu zuzustimmen.

 

Top 2

 

Erweiterung Kindergarten Herrenäcker

- Vergabe Außenanlagen

 

In der Gemeinderatssitzung am 27.11.2018 wurden im Gemeinderat die vorgestellten Außenanlagenentwürfe diskutiert. Am Ende der Diskussion wurde der Beschluss gefasst die Variante 2 mit Ergänzung der 45 Grad Abschrägung in der Gehwegführung umzusetzen und die Arbeiten auszuschreiben. Dieser Beschluss wurde mehrheitlich bei zwei Enthaltungen getroffen.

Die öffentliche Ausschreibung der Außenanlagen erfolgte im Zeitraum vom 06.03. – 04.04.-2019. Die Submission erfolgte am 29.05.2018.

Von der Architektin Annette Becker-Huschka, die in der Sitzung am 14. Mai 2019 anwesend war, erfolgte die Vergabeempfehlung den Auftrag an die Fa. Sievers Garten- und Landschaftsbau aus Freiberg am Neckar zum Angebotspreis von 257.988,51 € brutto zu erteilen.

Diese wurde vom Gemeinderat beschlossen.

 

 

Top 3

Kreisumlage 2019

- Widerspruch

 

Der Gemeinderat der Stadt Güglingen hat in einer Resolution im Jahr 2016 nach der Schließung des Brackenheimer Krankenhauses dafür votiert, gegen die Kreisumlage Widerspruch einzulegen. Es wurden daraufhin für die Jahre 2017, 2018 und 2019 jeweils Widersprüche beim Landratsamt eingelegt. Die Begründung der Stadt Güglingen für den Widerspruch des Jahres 2017 wurde vom Landratsamt zurück gewiesen. Der Widerspruch wurde daraufhin von der Stadt Güglingen zurück genommen. Klage vor dem Verwaltungsgericht wurde nicht erhoben.

In der Sitzung am 14. Mai 2019 stellte sich nun die Frage, wie mit der Angelegenheit weiter umgegangen werde.

Die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung der Stadt Güglingen und dem Landratsamt erfolge sowohl auf politischer wie auch auf reiner Verwaltungsebene eng und sehr vertrauensvoll. Wir sind auf diese gute Zusammenarbeit angewiesen und möchte daher von einer Klage absehen, so Bürgermeister Heckmann. Gemeinsam mit dem Gemeinderat werde man die Angelegenheit weiter beobachten. Zudem würde der Klageweg in Sachen Kreisumlage sehr lang und schwierig werden und die Verwaltung in den nächsten Jahren permanent beschäftigen.

Nach intensiver Diskussion hat sich das Gremium mehrheitlich der Argumentation des Bürgermeisters angeschlossen und es wurde beschlossen, die Widersprüche 2018 und 2019 zurückzunehmen, auf eine Klage zu verzichten, und jeder neue Kreisumlagebescheid wird im Gemeinderat zur Diskussion gestellt werden.

 

Top 4

 

Stadtwerke Güglingen

- Wirtschaftsplan 2019

 

Die Wirtschaftspläne 2019 wurden für die Stadtwerke und den Eigenbetrieb Herzogskelter in der Gemeinderatsitzung am 14. Mai eingebracht.

Es ist geplant, die Pläne in der Sitzung nächste Woche am 21. Mai zu beschließen.  

 

 

Top 5

Eigenbetrieb „Herzogskelter“

- Wirtschaftsplan 2019

 

Die Wirtschaftspläne 2019 wurden für die Stadtwerke und den Eigenbetrieb Herzogskelter in der Gemeinderatsitzung am 14. Mai eingebracht.

Es ist geplant, die Pläne in der Sitzung nächste Woche am 21. Mai zu beschließen.

 

Top 6

Kindertagesstätten in Güglingen

 

Mit der Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Beiträge für das Jahr 2018/2019 hat der Gemeinderat auch eine grundlegende Neustrukturierung der Beitragserhebung beschlossen. Es wurde eine einheitliche Erhebungsart in der Stadt und eine nachvollziehbare Systematik geschaffen, welche auch künftig an die Veränderungen in den Kindertagesstätten angepasst werden kann.

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, die Empfehlungen der kommunalen Landesverbände und kirchlichen Trägerverbände umzusetzen.

Für das Kindergartenjahr 2019/2020 gingen nun die neuen Empfehlungen ein. Die Verwaltung schlägt vor, die Empfehlung umzusetzen und die Beiträge entsprechend anzupassen.

Der Vorschlag wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 14. Mai 2019 kontrovers behandelt. Auch die Grundsatzfrage, ob Kitas nicht beitragsfrei sein sollten, wurde in diesem Zusammenhang diskutiert.

Die Neue Liste stellte den Antrag, die Beiträge insgesamt für die nächsten fünf Jahre auszusetzen, der allerdings abgelehnt wurde.

Markus Bosler merkte an, dass es beim gesamt Thema noch Erklärungsbedarf gebe und man den Eltern genauer das komplexe Thema der Beträge erläutern müsse.

Schließlich wurden mit knapper Mehrheit die von der Veraltung vorgeschlagenen Punkte wie folgt beschlossen:

1.                  Die Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen in Güglingen werden wie in der Anlage zur Vorlage aufgeführt beschlossen. Die Anlage 1 zur Benutzungsordnung der Stadt Güglingen für die städtischen Kindertageseinrichtungen entsprechend geändert.

2.                  Die Empfehlung der kommunalen Landesverbände und kirchlichen Trägerverbände werden für den Bereich Ü3 umgesetzt.

3.                  Die Beiträge werden für 12 Monate erhoben.

4.                  Während der Eingewöhnung wird ebenfalls ein Elternbeitrag erhoben. Beginnt die Eingewöhnung bis zum 15. eines Monats, wird ein ganzer Monatsbeitrag fällig. Beginnt die Eingewöhnung nach dem 15. eines Monats wird ein hälftiger Monatsbeitrag fällig.

5.                  Das Essensgeld wird zuzüglich zu den Beiträgen erhoben, es beträgt in der Kindertagesstätte Heigelinsmühle 80,00 Euro bei Ganztagesbetreuung und 65,00 Euro bei VÖ-Betreuung. In der Kindertagesstätte Herrenäcker beträgt es 50,00 Euro.

6.                  Das Essensgeld wird am Ende des Kindergartenjahres bei mehr als 10 entschuldigten Fehltagen pro Kindergartenjahr erstattet. Die Entschuldigung muss bis spätestens 8.30 Uhr am Fehltag in der jeweiligen Kindertagesstätte eingehen.

7.                  Die Verwaltung wird bevollmächtigt bei schwierigen finanziellen Verhältnissen der Eltern Einzelfallentscheidungen zum Wohle des Kindes treffen zu können.

 

 

 

Top 8

Schafhausplatz 5 und Stadtgraben 15

 

Das Gebäude Schafhausplatz 5 und das Gebäude Stadtgraben 5 (ehemals Familienzentrum) befinden sich im Eigentum der Stadt und sollen abgerissen werden.

Die Arbeiten wurden nun für beide Gebäude zusammen beschränkt ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 12.04.2019.

Von Seiten der Verwaltung erfolgt die Vergabeempfehlung den Auftrag zur Ausführung der Abbrucharbeiten Schafhausplatz 5 und Stadtgraben 15 an die Fa. SER GmbH aus Heilbronn zum Angebotspreis von 96.232,90 € brutto zu erteilen.

Diese Vergabe wurde vom Gemeinderat am 14. Mai 2019 beschlossen.

Die Finanzierung der Maßnahme für den Schafhausplatz 5 erfolgt über den Haushalt 2019, hierfür sind im Unterhalt 40.000,00 € vorgesehen.

Die Finanzierung der Maßnahme für den Stadtgraben 15 erfolgt über den Haushalt 2019, hierfür sind für den Abbruch und Neubau Kindergarten und Familienzentrum im Haushalt ein Planansatz von 1,0 Mio. € eingestellt. In der Kostenberechnung sind für den Abbruch 47.600,00 € vorgesehen.

Mit dem Abbruch des Gebäudes im Stadtgraben wird am 5. August begonnen. Vorgesehen sind dafür drei Wochen. Im Anschluss wird das Gebäude am Schafhausplatz abgerissen.