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Nachrichten (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Güglingen und das Zabergäu

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Nachrichten | 04.12.2018 – 25.12.2018

Berichte Gemeinderatssitzung vom 27.11.2018

TOP 1

 

Realschule Güglingen

Schulsozialarbeit – Jahresbericht

 

Stephanie Pilarek stellte in der Sitzung am 27. November 2018 den Bericht der Schulsozialarbeit an der Realschule vor, der vom Gemeinderat ohne große Diskussionen zur Kenntnis genommen wurde.

Das Beratungsangebot wurde im Schuljahr 2017/2018 von insgesamt 251 Schülerinnen und Schülern wahrgenommen und insgesamt fanden 911 Gespräche statt. Die Themen der Beratung waren sehr oft die familiäre Situation, die durch Trennung der Eltern oder in Patchworkfamilien oft schwierig ist.

Ein großes und immer häufigeres Thema ist das Internet bzw. die Schwierigkeiten, die durch fahrlässige Nutzung entstehen. Intensive Gespräche, die viel Zeit in Anspruch nahmen gab es vor allem zu den Themen Coming out, aggressives Verhalten oder psychische Erkrankungen.

Neben der Einzelfallberatung, bei der auch oft die Eltern hinzugezogen werden, arbeiten die Schulsozialarbeiterinnen aber auch mit insgesamt 13 Klassen. Diese Arbeit solle auch weiter verstärkt werden, so Pilarek. Wenn die Schulsozialarbeiterinnen nämlich durch Projekte in der Klasse schon bekannt sind, ist für die SchülerInnen die Hemmschweller viel niedriger, das Gespräch zu suchen, wenn sie Schwierigkeiten haben.

Geplant sei für nächstes Jahr auch, den Kurs „Wehr dich, aber richtig!“ mit Frau Vollweiler anzubieten und diesen auch für Schülerinnen der KKS zu öffnen, um die Schulen mehr zu verbinden.

Die Spiel&Spaß-AG solle in jedem Fall fortgesetzt werden, so Pilarek, da vor allem im Ganztagesbetrieb bei den jüngeren Schülern ein großes Bedürfnis besteht, auch einfach mal Verstecke zu spielen oder zu toben, was in dieser AG möglich ist.

Schließlich war zu berichten, dass die Schulsozialarbeit seit Beginn des Schuljahres wieder mit zwei 100 % Kräften besetzt ist.

 

TOP 2

Offene Jugendarbeit in Güglingen

Ein weiterer Jahresbericht stand in der Sitzung am 27. November 2018 auf der Tagesordnung. Da aber Melanie Heinzmann, die Leitern des Jugendzentrums seit Mitte Oktober im Mutterschutz ist, wurde auf die Präsentation verzichtet.

Stattdessen informierte Janet Geltz von der Diakonischen Jugendhilfe Region Heilbronn über die aktuelle Situation im JUZE.

Leider konnte bisher keine Vertretung für Melanie Heinzmann gefunden werden. Es gab zwar eine Bewerberin, die gepasst hätte, so Geltz. Diese sei aber bedauerlicherweise kurz vor Unterzeichnung des Vertrags abgesprungen, sodass das JUZE derzeit leider geschlossen ist. Die Stelle sei nun erneut ausgeschrieben und man suche auch intern nach jemandem, der auf die Stelle in Güglingen passe, versicherte Geltz. Da der Markt für SozialarbeiterInnen aber leer gefegt sei, wäre das keine einfache Sache.

Eine gute Nachricht gebe es aber auch: Über das Jugendhearing habe man zwei Mädchen gefunden, die gerne die Mädchenarbeit im JUZE fortführen wollen. Nun sei man dabei, in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit eine Lösung in Sachen volljährige Betreuungsperson zu finden, um dann den Mädchentreff bald wieder aufnehmen zu können.

Falls in Zukunft ein Mann das JUZE leiten sollte, hätte das den großen Vorteil, dass man mit den zwei Freiwilligen schon weibliche Personen hätte, die den Mädchentreff auch unter der neuen Leitung betreuen könnten.

Vom Jahresbericht des vergangenen Jahres wurde vom Gemeinderat Kenntnis genommen und man hoffe nun, dass es gelingt, das JUZE bald wieder zu öffnen, da es für die Jugendlichen eine wichtige Anlaufstelle ist.

 

TOP 3

Erweiterung Kindergarten und Heizzentrale Herrenäcker-Baumpfad

Vorstellung Entwurf Außenanlagenplanung

Im Zuge der Gesamtmaßnahme zum Umbau und Erweiterung des Kindergartens müssen auch die Außenanlagen überplant werden. in den letzten Wochen wurde daher gemeinsam mit den Erzieherinnen ein Entwurf zur Außenanlagenplanung abgestimmt, der in der Sitzung am 27. November 2018 von Architektin Annette Becker-Huschka dem Gemeinderat vorgestellt wurde:

 

 

Da sich der neue Haupteingang des Kindergartengebäudes zukünftig auf der Nordseite befindet, muss dort ein gesicherter öffentlicher Zugang geschaffen werden. Hierzu ist unter anderem vorgesehen, entlang dem Kindergartengrundstück auf der Nordseite einen neuen Fußweg zu schaffen, über den man sowohl aus dem neuen Wohngebiet als auch aus der Stadt sicheren Fußes zum Kindegarten kommt.

Für diesen Weg wurden zwei Varianten vorgestellt, die sich nur leicht in der Wegeführung unterscheiden. Bei der zweiten (siehe Plan) führt der Weg im Norden um den Spielbereich herum und man muss daher zweimal ums Eck laufen. In der anderen Variante verläuft der Weg gerade, aber dafür müsste man einen Teil des Spielgeländes für den Weg aufgeben. Man war sich schnell einig, dass man vom Spielbereich nichts mehr wegnehmen dürfe, sodass der Weg drumherum geleitet werden muss.

Im Bereich der Platzfläche vor dem Haupteingang werden Sitzmöglichkeiten und Fahrradstellplätze geschaffen und durch eine Zaunanlage gesichert.

Auf der Südseite auf Höhe Erweiterungsgebäude wird der Außenspielbereich um ein Kletterspielgerät der Fa. KUCKUCK erweitert. Von den Erzieherinnen wurde der Wunsch geäußert auch ein Bodentrampolin zu erstellen und ein Pflanzenlabyrinth anzulegen.

Im bestehenden Außenspielgelände ist auf der Südseite ein Wasserspielgerät geplant. Auf der Nordseite im bestehenden Außenbereich der U-3-Kinder ist eine Spielzeugaufbewahrungshütte mit überdachtem Freisitz vorgesehen.

 

 

Mit den Planungen zeigte sicher der Gemeinderat zufrieden. Kritischer wurden hingegen die Kosten gesehen. Ursprünglich waren für die Außenanlagen 200.000 € vorgesehen, nun kalkuliere man mit 310.000 €, so Becker-Huschka.

Von einigen Stadträten wurde daher kritisiert, dass man nicht von Anfang an mit höheren Kosten gerechnete hat.

Man habe ursprünglich nicht mit einem neuen Weg geplant, so die Architektin und auch nicht erwartet, dass die Planungen im Zusammenhang mit dem Neubau auch die Freiflächen des Bestands betreffen, an dem doch auch einiges zu tun ist. Daher seien die Kosten nun deutlich höher als ursprünglich gedacht.

Bei der Gesamtplanung des Budgets liege man aber sehr gut, so Becker-Huschka und man werde das Projekt  mit deutlich geringeren Ausgaben als ursprünglich kalkuliert zum Abschluss bringen.

Mit dem Überschuss aus der Gesamtplanung könnte man dann die höheren Kosten beim Außenbereich ausgleichen, so Ulrich Scheerle.

 

Am Ende der Diskussion wurde beschlossen, die Variante 2 des vorgestellten Außenanlagenentwurfs umzusetzen und die Arbeiten auszuschreiben. Zudem werde die Verwaltung prüfen, ob es möglich ist, mit dem Weg am Nordende des Geländes doch noch etwas besser um die Ecken zu kommen als zweimal mit einem 90 Grad Winkel.

 

TOP 4

Ehrenordnung der Stadt Güglingen

Die derzeit geltende Ehrenordnung der Stadt Güglingen trat zum 1. Januar 1997 in Kraft. Daher bedarf die Ehrenordnung einer Überarbeitung und Anpassung an die aktuellen Anforderungen. Die Verwaltung hat daher in der Sitzung am 27. November 2018 einen überarbeiteten Entwurf eingebracht, der vom Gemeinderat diskutiert wurde.

Markus Xander von der FUW sieht noch Überarbeitungsbedarf und macht einige Anmerkungen. So halte er beispielweise konkret festgelegt Eurowerte für Geschenke für nicht sinnvoll.

Stadtrat Esenwein demgegenüber sieht die festen Beträge positiv, da sie Transparenz schaffen. Das verhindere z.B., dass es bei den städtischen Bediensteten Diskussionen darüber gibt, wer  was für sein Dienstjubiläum oder zum Abschied bekommt.

Man einigte sich darauf, in der Ehrenordnung keine Eurobeträge aufzunehmen, aber diese in einer Anlage anzufügen, die sich in Zukunft ändern lässt, ohne die ganze Ehrenordnung neu beschließen zu müssen.

Die Ehrung der Blutspender, die ebenfalls in der Ehrenordnung geregelt ist, soll ab 2019 am Neujahrsempfang oder in einem anderen dafür geeigneten Rahmen stattfinden. In diesem Jahr wird sie noch wie bisher in der letzten Sitzung des Gemeinderats vor Weihnachten stattfinden. Endgültig beschlossen wird die neue Ordnung dann im Januar, wenn die Anregungen und Änderungen aufgenommen wurden.

 

TOP 5

Änderung der Satzung über die Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Güglingen (Marktordnung)

Seit vielen Jahren findet viermal jährlich in Güglingen ein Krämermarkt  an folgenden Terminen statt:

 

Lichtmessmarkt:       am 1. Dienstag nach Lichtmess (2. Februar)

Ostermarkt:               am Dienstag vor Palmsonntag

Bartholomä-Markt:   am Dienstag vor Bartholomä (24. August)

Weihnachtsmarkt:   am Dienstag vor dem 4. Advent

 

Im vergangenen Jahr wurde die Satzung über die Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Güglingen (Marktordnung) erlassen, in der sowohl die Termine als auch die Organisation und Durchführung der Märkte geregelt sind.

 

Die Krämermärkte finden im Bereich der Marktstraße/Heilbronner Straße vom Adlereck bis zur Kreuzung Lindenstraße/Stockheimer Straße statt. Nachdem der neu gestaltete Platz östlich des Rathauses inzwischen an mehreren Veranstaltungen sehr gut mit einbezogen werden konnte und sehr gut angenommen wird, kam die Frage auf, ob dieser Platz nicht auch an den Krämermärkten genutzt werden könnte.

Außer auf dem Platz östlich des Rathauses könnten die Marktstände auf dem Rathausparkdeck und im Stadtgraben aufgestellt werden.

Die Verwaltung sieht darin den Vorteil, dass dadurch deutlich weniger Sperrungen und Umleitungsbeschilderungen notwendig wären, da die Ortsdurchfahrt befahrbar wäre. Auch der Busverkehr könnte an den Markttagen aufrechterhalten werden. Zudem würde der Markt kompakter werden, da er entlang der Markstraße immer sehr lückenhaft und langgezogen ist.

Zudem schlägt sie vor, auf einen Markttermin zu verzichten, da die Krämermärkte immer schlechter besucht werden.

 

Von Seiten des Gemeinderats wurden die Vorschläge unterschiedlich aufgefasst.

Den Markt auf den neuen Platz zu verlegen, habe durchaus Charme, so Ulrich Scheerle und auch Joachim Esenwein sieht eine Komprimierung auf dem neuen Platz als sinnvoll an. Die gegenteilige Meinung vertraten demgegenüber die Stadträte Xander und Sigmund, die die alte Tradition des Marktrechtes beibehalten wollen, welches den Markt auf der Marktstraße vorsieht.

 

Einen Kompromissvorschlag machte Bürgermeister Heckmann. Von der Bäckerei Bürk bis zum Adlereck mache der Markt keinen Sinn mehr, da es immer weniger Aussteller gibt und die Krämermärkte kein Format mehr für die Zukunft seien, ist er der Meinung.

Er schlägt daher vor, den Markt auf dem neuen Platz neben dem Rathaus zu beginnen und ihn dann entlang der Marktstraße zu führen, die Ortsdurchfahrt also auch weiterhin zu sperren.

Diesem Vorschlag wurde zugestimmt, ebenso wie dem Vorschlag, den Marktbeginn  auf 8.30 Uhr anstelle von 8 Uhr festzulegen.

Keine Mehrheit fand der Vorschlag, auf einen Termin zu verzichten, sodass es auch in Zukunft die vier Märkte wie bisher geben wird.

Der nächste Markt findet am 18. Dezember statt.

Die Marktordnung der Stadt Güglingen vom 17.10.2017 wird mit Wirkung zum 1.1.2019 wie folgt geändert:

 

§ 2 Platz, Tag und Zeiten der Märkte:

Absatz 2: 

Die Krämermärkte finden jeweils in der Zeit von 8.30 Uhr – 18 Uhr auf dem Platz östlich des Rathauses und in der Marktstraße in komprimierter Form statt.

Im Übrigen bleibt die Marktordnung unverändert.

 

TOP 6

Unterbringung von Flüchtlingen

Öffentlich-rechtlicher Vertrag zum Kostenausgleich für

die Unterbringung von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung

Mehr als die Hälfte der derzeit in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises untergebrachten Personen sind Fehlbeleger. Als Fehlbeleger werden die Personen bezeichnet, die nach ihrem Status schon in der Anschlussunterbringung in der Zuständigkeit der Gemeinden sein müssten. Im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) ist geregelt, dass die vorläufige Unterbringung durch den Landkreis endet, sobald ein Flüchtling anerkannt oder endgültig abgelehnt wird bzw. nach dem Ablauf von 24 Monaten.

Das FlüAG sieht danach eine Verteilung der betreffenden Personen in die Anschlussunterbringung vor, für welche die Gemeinden zuständig sind. Aufgrund des knappen Wohnraumangebotes im Landkreis können viele Gemeinden nicht ausreichend Wohnraum für die Geflüchteten anbieten.  Der Landkreis hat aber bisher im Sinne der kommunalen Zusammenarbeit davon abgesehen, die Personen direkt zuzuweisen und die Gemeinden damit zur Aufnahme zu zwingen. Stattdessen verbleiben die betreffenden Flüchtlinge als Fehlbeleger in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises.

 

Der Landkreis führt die vorläufige Unterbringung im Auftrag des Landes durch und rechnet daher die Kosten für diese mit dem Land ab (§ 15 Abs. 1 FlüAG). Da die Fehlbelegerkosten nicht zu den Kosten der vorläufigen Unterbringung zählen, lehnt das Land eine Erstattung dieser Kosten ab. Der Rechnungshof Baden-Württemberg gibt vor, dass die bei den Landkreisen anfallenden Fehlbelegerkosten von den Kreiskommunen zu tragen sind. Für den Fall, dass diese mangels Wohnraum nicht in ausreichendem Maße unterbringen können, seien von den Gemeinden kostendeckende Gebühren oder Ausgleichszahlungen zu erheben. Die Kalkulation der umzulegenden Kosten ist kompliziert und beläuft sich auf durchschnittlich 266 € je Fehlbeleger und Monat.

 

Da es ab Dezember eine weitere Unterkunft für Flüchtlinge gibt, könne man im Januar auf voraussichtlich vier Fehlbelegungen runterkommen, so Bürgermeister Heckmann, der die Regelung befürwortet.

 

Auch der Gemeinderat stimmte der Einführung einer Fehlbelegerabgabe zu und ermächtigte den Bürgermeister den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis Heilbronn abzuschließen.

 

TOP 7

Umlegungsausschuss Lüssen

Für die Erschließung des Gewerbegebiets Lüssen wurde ein Umlegungsausschuss eingerichtet. Ein Umlegungsausschuss ist ein beschließender Ausschuss mit dem Ziel, durch die Umlegung Baugelände zu schaffen und die Flurstücke über eine Neuordnung in bebaubare Grundstücke zu verwandeln.

Nach Rechtskraft der Umlegung kann dieser Ausschuss aufgelöst werden.

In der Gemeinderatssitzung am 27. November wurde beschlossen, den Umlegungsausschuss für das Gewerbegebiet „Lüssen“ mit Wirkung vom 27.11.2018 aufzulösen.

 

TOP 8

Bausachen

Drei Bausachen wurden in der Sitzung am 27. November 2018 von Gemeinderat beschlossen:

Dem Neubau einer Hofüberdachung mit Erweiterung eines Holzlagers in Frauenzimmern,

einem Anbau im Hanggeschoss und Dachterrasse im EG an bestehendes Wohnhaus in Frauenzimmern und dem Neubau eines Mitarbeiterparkhauses in Eibensbach.