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Amtlich Güglingen

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Amtlich Güglingen

Amtlich Güglingen | 04.03.2025

Öffentliche Zustellung

Der Aufenthalt des nachstehenden Steuerpflichtigen bzw. dessen Vertreters ist uns unbekannt:
Herr Jacopo Terradura,
zuletzt wohnhaft Heilbronner Str. 38 in 74363 Güglingen
Versuche, Schriftstücke bekannt zugeben und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben. Es wird daher nach § 11 des Landesverwaltungszustellungsgesetzes für Baden- Württemberg (LVwZG) durch diese Bekanntmachung das nachfolgende Schriftstück der Stadt Güglingen öffentlich zugestellt:
Schreiben vom 18.02.2025 (Aktenzeichen: 966.9; BZ: 5.0101.000073.3)
Berechtigte können das Schreiben innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung während der Sprechzeiten der Stadt Güglingen – Finanzverwaltung-, Marktstraße 19/21, 74363 Güglingen, Zimmer 106 einsehen bzw. abholen. Nach § 11 Absatz 2 des LVwZG gilt das obengenannte Schreiben als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Güglingen, den 19.02.2025, Stadt Güglingen
gez. Redweik, Lea