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Amtlich Güglingen

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Amtlich Güglingen

Amtlich Güglingen | 03.02.2025

Härtegrade für Trinkwasser

In der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln vom 01.02.2007 wurden die Härtebereiche für Trinkwasser neu festgelegt. Anstatt der früher geltenden 4 Härtebereiche erfolgt die Einteilung nur noch in 3 Härtebereiche:

· Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 Grad deutscher Härte)

· Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 Grad deutscher Härte)

· Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 Grad deutscher Härte)

Nach dem Waschmittelgesetz ist der Härtebereich des örtlichen Trinkwassers regelmäßig bekannt zu geben.

Die Wasserhärte für Güglingen liegt bei 13 Grad deutscher Härte, dies entspricht 2,3 Millimol/Liter und somit dem Härtebereich mittel.

Die Nitratbelastung liegt bei 11,1 Milligramm/Liter bei höchstzulässigen 50,0 Milligramm/Liter.

Diese Wasserqualität gilt auch für die Stadtteile Frauenzimmern und Eibensbach.

Den jährlichen Trinkwasserbericht finden Sie auf unserer Homepage unter www.gueglingen.de/wohnen-wirtschaft/bauen-planen/wasserversorgung