Amtlich Güglingen | 25.11.2024
TOP 1 Wirtschaftsplan der Herzogskelter 2024 - Neue Einbringung und Beschlussfassung
Das Planwerk wurde bereits in der Sitzung am 15. Oktober beschlossen. Die Kommunalaufsicht hat bei der Vorabprüfung auf Darstellungsfehler bezüglich des Feststellungsbeschlusses hingewiesen und mitgeteilt, dass die Gesetzmäßigkeit nicht festgestellt werden kann. Die Stadt Güglingen hat daraufhin den eingereichten Wirtschaftsplan zurückgenommen und eine überarbeitete Version vorgelegt. Die stellvertretende Kämmerin Julia Pfeil erläuterte kurz, dass seither der Verlustausgleich als Ertrag gebucht werden konnte. Das wurde nun umgestellt und muss als Vorauszahlung gebucht werden. Bei zwei Stimmenthaltungen wurde der Wirtschaftsplan für die Herzogskelter für das Jahr 2024 angenommen sowie die Finanzplanung und das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 – 2027 beschlossen.
TOP 2 Wirtschaftsplan der Stadtwerke 2024 - Erneute Einbringung und Beschlussfassung
Ähnlich verhält es sich mit dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke für 2024, der ebenfalls in der Sitzung am 15. Oktober beschlossen wurde. Das Kommunalamt des Landratsamtes Heilbronn hat darauf hingewiesen, dass die Gesetzmäßigkeit aufgrund von Differenzen in der Darstellung einzelner Anlagen nicht festgestellt werden kann. Hinzu kam, dass mehrere Jahresabschlüsse noch nicht erstellt wurden. Nun wird der Verlustausgleich bis einschließlich 2023 in der gewünschten Form dargestellt. „Es handelt sich um Fehlbeträge, keine Verbindlichkeiten“, so Julia Pfeil. Mehrheitlich wurden der Wirtschaftsplan der Stadtwerke sowie die Finanzplanung und das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 - 2027 beschlossen.
TOP 3 Bekanntgaben
Es gab keine.
TOP 4 Verschiedenes
Die Gemeinderäte waren mit ihren Rats-Kollegen aus Pfaffenhofen gemeinsam auf Klausurtagung in der Klimaarena in Sinsheim und haben sich kurz darüber ausgetauscht. Zudem wurde angefragt, ob man sich für das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ noch eintragen kann. Das wurde bejaht. Bis 10. Dezember läuft die amtliche Sammlung, die man im Rathaus mit einer Unterschrift erledigen kann. Bis 11. Februar 2025 gibt es eine freie Sammlung, bei der man online das Formblatt ausdrucken und unterschreiben kann, welches allerdings auch im Rathaus abgegeben werden muss. Wahlberechtigt sind Bürger*Innen von Baden-Württemberg, die mindestens 16 Jahre alt sind.