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Nachrichten | 10.01.2022 – 07.02.2022

Landesfamilienpass: Gutscheinkarten für 2022 liegen vor

Für Familien mit drei Kindern und Allein er­ziehungsberechtigte mit Kindern gibt es seit Jahren den Landesfamilienpass, der zum kos­tenlosen Besuch von landeseigenen Einrich­tungen ausgestellt wird. Jetzt kann man sich wieder diese Gutscheine für das Jahr 2022 auf den Rathäusern abholen. 

Wie im Vorjahr kann der berechtigte Personen­kreis mit der Gutscheinkarte verschiedene lan­deseigene sowie nichtstaatliche Einrichtungen unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Ein­tritt, besuchen.

Wer bereits einen Landesfamilienpass besitzt, bekommt die Gutscheinkarten für das Jahr 2022 ohne neuen Antrag. Für diejenigen, die erstmals einen Landesfamilienpass erhalten, können entsprechende Anträge auf den Bür­germeisterämtern gestellt werden.

 

Einen Landesfamilienpass können erhalten:

Familien mit mindestens drei kindergeld­berechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;

Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;

Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 e. V. Erwerbsminderung in häuslicher Ge­meinschaft leben;

Familien, die Hartz IV­ oder kindergeldzu­schlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.

Familien die Leistungen nach dem Asyl­bewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Ge­meinschaft leben. 

Wesentliche Neuerung ab dem Jahr 2022 ist die Gleichsetzung von wohngeldberechtigten Familien mit Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. 

 

Passinhaber werden darauf hingewiesen, dass es aufgrund der Coronalage derzeit bei zahlreichen Kooperationspartnern Einschränkungen für einen Besuch gibt. Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters, in welcher Form das gewünschte Angebot genutzt werden kann.

Die Gutscheinkarten können im Rathaus Güglinge, Zimmer 5/6 abgeholt werden.