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Nachrichten (Archiv)

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Nachrichten | 14.05.2021 – 11.06.2021

Neue bundesweite Einreiseverordnung

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 führt die Regelungen der ursprünglichen Coronavirus-Einreiseverordnung, der Coronavirus-Schutzverordnung und der Musterquarantäneverordnung zusammen. Damit regelt sie bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten.

 

Unter anderem wurde beschlossen, dass die häusliche Quarantäne vorzeitig beendet werden kann, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird.

Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.

 

Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden.

Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich.

 

Eine Liste der derzeit ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie hier: www.rki.de/risikogebiete

 

 

Die offizielle Verordnung finden Sie unter Hinweise zum Coronavirus