© 123rf; stylephotographs

Nachrichten (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Güglingen und das Zabergäu
> Die 1. Vorauszahlungsrate für den Wasserzins 2021 zur Zahlung fällig

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Nachrichten | 05.05.2021 – 02.06.2021

Die 1. Vorauszahlungsrate für den Wasserzins 2021 zur Zahlung fällig

Die 1. Vorauszahlungsrate für den Wasserzins 2021 ist am 01.06.2021 zur Zahlung fällig.

 

Die Höhe der zu leistenden Vorauszahlungen ist im unteren Teil der Jahresendabrechnung 2020 enthalten, die Ihnen Anfang März 2021 zugestellt wurde.

Separate Rechnungen werden für die Abschläge nicht zugestellt.

Bitte denken Sie bei Ihren Überweisungen an die Angabe des richtigen Buchungszeichens. Es beginnt immer mit 5.8888…

Bei Wasserkunden, die uns ein SEPA – Lastschriftmandat erteilt haben wird die

1. Abschlagsrate zum Fälligkeitstermin abgebucht.

Sollten Unklarheiten zur Abschlagszahlung bestehen, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Güglingen, Frau Andrea Eisenbeiß, Telefon: 07135/108-58 oder per E-Mail an: andrea.eisenbeiss@gueglingen.de.

 

Stadtpflege