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Nachrichten | 13.04.2021 – 20.04.2021
Die für Dienstag, 20. April 2021, geplante Gemeinderatssitzung wird auf den 4. Mai 2021 verschoben.
Hintergrund sind die deutlich verschärften Hygienemaßnahmen, die zum Schutz vor einer Covid-19 Infektion erbracht werden müssen. So wird zum Beispiel vom Gesundheitsamt empfohlen, vor der Sitzung Corona Schnelltests bei den Räten, MitarbeiterInnen und Zuschauern durchzuführen. Auch muss der Luftaustausch wegen der Aerosolbildung in der Güglinger Herzogskelter hinterfragt und geprüft werden. „Uns ist wichtig, dass die Gemeinderatssitzung ordnungsgemäß stattfinden kann, alle demokratischen Spielregeln eingehalten werden können und wir allen ein Höchstmaß an Gesundheitsschutz bieten. Als Stadtverwaltung und Gemeinderat sind wir auch der Vorbildfunktion verpflichtet. Wir hoffen, dass wir dies am 4. Mai 2021 besser garantieren können“, so Güglingens Bürgermeister Ulrich Heckmann in einer Pressemitteilung.
Die öffentlichen Tagesordnungspunkte am 4. Mai umfassen:
TOP 1
Kindertagesstätten in Güglingen / Hort an der Katharina-Kepler-Schule
a) Erlass von Elternbeiträgen
b) Erhebung von Beiträgen für die Notbetreuung
TOP 2
Betriebsausschuss „Herzogskelter“
- Bestellung eines Stellvertreters
TOP 3
Spendenbericht 2020
- Annahme von eingegangenen Spenden
TOP 4
E-Ladesäulen
a) Ausbau
b) Anfrage Fa. deer Gmb Carsharing
- Standortvorschläge
TOP 5
Katharina-Kepler-Schule
- Ausbau Mensa
- Kostenbeteiligung Gemeindeverwaltungsverband Oberes Zabergäu
TOP 6
Dienstwagen des Bürgermeisters
- Ersatzbeschaffung
TOP 7
Ökopunkte Waldrefugien
- Bekanntgabe der Gutachten
TOP 8
Ökopunkte Waldrefugien
- Refinanzierung
TOP 9
Neubau Kindertagesstätte Gottlieb-Luz mit Familienzentrum
- Verlegung Tagwasserkanal und Anschluss Schmutzwasserkanal
- Beauftragung Bauarbeiten
TOP 10
"Herzogskelter"
- Erneuerung der Brandmeldeanlage
- Vergabe
TOP 11
Bausachen
TOP 12
Bekanntgaben
TOP 13
Verschiedenes
Anschließend werden weitere nichtöffentliche Tagesordnungspunkte behandelt.
Die Hygiene-Vorschriften im Rahmen der Corona-Pandemie müssen darüberhinaus unbedingt weiter beachtet werden - die vorgeschriebenen ABSTÄNDE einzuhalten und während der gesamten Sitzung eine MEDIZINISCHE MASKE zu tragen, wird für eine Teilnahme vorausgesetzt.
Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2-Masken (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.