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Nachrichten (Archiv)

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Nachrichten | 23.02.2021 – 31.03.2021

Jahresendabrechnung Wasser und Abwasser 2020

Die für 2020 geleisteten Vorauszahlungen sind mit der Jahresschuld verrechnet. Im Falle eines verbleibenden Restbetrages ist dieser am 16.03.2021 zur Zahlung fällig.

Bitte überweisen Sie diesen Betrag termingerecht unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der Konten der Stadt Güglingen, da im Verzugsfall Mahngebühren und Säumniszuschläge festgesetzt werden müssen. Sollten Sie ein SEPA – Mandat für Wasser/Abwasser erteilt haben, wird der Betrag bei Fälligkeit von dem genannten Konto abgebucht. Die „Nichtabbucher“ weisen wir an dieser Stelle noch einmal auf die Möglichkeit zur Teilnahme am Abbuchungverfahren hin.

Der Jahresverbrauch des Jahres 2020 bildet die Basis für die Vorauszahlungen des Jahres 2021.

Für das Jahr 2021 wurden die Vorauszahlungen auf den 01.06., den 01.09. und den 01.12.2021 terminiert. Die Höhe der neuen Abschläge ist auf Ihrer Jahresendabrechnung ersichtlich.

Für Abschläge erfolgt keine separate Rechnung!

 

Sollten Sie noch Fragen zur Abrechnung oder den Vorauszahlungen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Mann Tel.: 07135/108-58 oder per Mail an: heidi.mann@gueglingen.de.

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