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Nachrichten | 23.02.2021 – 31.03.2021

Umschreibung des Wasserkontos bei Eigentumswechsel

Beim Verkauf Ihres Gebäudes sollte der Übergabetag an den neuen Eigentümer und der dabei festgestellte Stand des Wasserzählers der Stadtpflege mitgeteilt werden. Die Mitteilungen erbitten wir an: heidi.mann@gueglingen.de oder per Telefon 07135/108 – 58.

 

Erst durch die Mitteilung dieser Daten kann das Steueramt tätig werden, eine entsprechende Endabrechnung erstellen und das Wasserkonto auf den neuen Eigentümer umschreiben.

Sinnvoll wäre es, wenn die derzeitige Anschrift des Käufers und die neue Anschrift des Verkäufers ebenfalls vermerkt würden, da dadurch Rückfragen entfallen.

 

 

Stadtpflege