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Nachrichten | 10.02.2021 – 31.03.2021

Faktenpapier - Weiterbetrieb von Ü20-Photovoltaikanlagen

Das neue Faktenpapier zum Thema Steuern: Weiterbetrieb von Ü20-Photovoltaikanlagen – Möglichkeiten nach Ende der EEG-Förderdauer“.

 

Seit 01.01.2021 ist das neue Erneuerbare–Energien-Gesetz (EEG) in Kraft, welches viele Änderungen auch für die Photovoltaik mit sich bringt. Photovoltaikanlagen, die nach den Regelungen des EEGs gefördert werden, erhalten für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres eine Vergütung für den eingespeisten Strom.
Für ältere Anlagen, die vor dem Jahr 2000 installiert wurden, regelte das EEG 2000, dass das Jahr 2000 als Inbetriebnahmejahr gilt. Damit endete für alle PV-Anlagen, die im Jahr 2000 oder früher installiert wurden, die Förderung Ende 2020.
Bei Photovoltaikanlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen, spricht man von Ü20-Anlagen. Für diese Ü20-Anlagen gibt es neue Möglichkeiten, Rechte und Pflichten. Die Neuerungen des EEGs 2021 zu Ü20-Anlagen finden Sie ab jetzt auch in dem aktualisierten Faktenpapier des Photovoltaik Netzwerk Baden-Württemberg.

 

Das gesamte Faktenpapier finden Sie auch auf unserer Homepage unter Klimaschutz.