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Nachrichten (Archiv)

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Nachrichten | 02.02.2021 – 06.03.2021

Hundesteuerbescheide 2021 und 2022

Die Hundesteuerbescheide für die Jahre 2021 und 2022 wurden in den letzten Tagen den einzelnen Haushalten zugestellt. Die beigefügten Steuermarken gelten ebenfalls für die Jahre 2021 - 2022 und sind mit einer Nummer versehen, so dass auch jederzeit der Halter des Hundes ermittelt werden kann.

Steuerpflichtige die nicht am Bankabbuchungsverfahren teilnehmen werden gebeten, die Hundesteuer bis zur Fälligkeit am 01.03.2021 unter Angabe des Buchungszeichen an die Stadtkasse zu überweisen.

Den Teilnehmern des Bankabbuchungsverfahrens wird der Betrag bei Fälligkeit vom Konto abgebucht.

Bitte denken Sie daran, dass Anträge auf Steuerermäßigung bzw. -befreiung bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides gestellt werden müssen.

Endet die Hundehaltung, so ist dies innerhalb eines Monats beim Steueramt, Zimmer 104 im Rathaus anzuzeigen.

Steueramt