Ratsinformationssystem

Gemeinderatssitzung

Sitzung am 23.05.2017 um 19:00 Uhr im Rathaus Güglingen, Sitzungssaal

Anwesenheit & Sitzungsdauer

Vorsitzender: Bürgermeister Heckmann

Normalzahl der Gemeinderatsmitglieder: 21

Anwesend waren: 21

Abwesend waren: -

 

Den Verhandlungen wohnte noch bei: Herr Gohm, Herr Behringer, Herr Kenngott, Frau Stöhr-Klein, Schriftführerin: Frau Koch

Beginn der Sitzung:  19.05 Uhr     Ende der Sitzung: 22.10 Uhr

 

Bürgermeister Heckmann begrüßt zu seiner ersten Sitzung die Stadträte, die anwesenden Zuhörer und die Vertreter der Presse recht herzlich. Er stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Für die heutige Sitzung hat sich niemand entschuldigt, das Gemium ist somit vollzählig und beschlussfähig.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt er mit, dass die Tagesordnungspunkte 3 und 4 von der Tagesordnung abgesetzt werden müssen. Beide Zahlenwerke wurden nicht rechtzeitig fertig. Die Pläne werden im Juni nachgereicht werden.

 

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bürgermeister Ulrich Heckmann

    a)       Festlegung Besoldung

              - Vorlage Nr. 80/2017 -

    b)       Dienstwagen

              - Vorlage Nr. 81/2017 -

     

    Protokoll

    a) Festlegung Besoldung

    Bürgermeister Heckmann ist bei diesem Tagesordnungspunkt befangen. Die Sitzungsleitung übernimmt daher STR. Xander.

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 80/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

    Zu diesem Tageordnungspunkt wird keine Aussprache gewünscht. Daher stellt Herr Xander den

     

    Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

    Die Einweisung von Bürgermeister Ulrich Heckmann erfolgt in Besoldungsgruppe B 2.

    Bei einer Enthaltung von STR. Dr. Stark wird der Antrag angenommen.

     

    b)Dienstwagen

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 81/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Naffin fragt zur Anschaffung des Fahrzeuges nach, ob dieses zwingend gekauft werden muss. Aus seiner Sicht wäre Leasing auch eine Möglichkeit. Dann könnte nach drei Jahren wieder ein Austausch des Fahrzeuges stattfinden. I.d.R. würden alle Firmen Fahrzeuge leasen, da dies günstiger ist als der Kauf.

     

    STR. Esenwein schließt sich seinem Vorredner an. Evtl. hat sich bis in drei Jahren die Technik so weiterentwickelt, dass dann ein E-Fahrzeug oder etwas ganz anderes beschafft wird. Es sollte daher nicht gekauft werden. Er bittet darum, dass bei den örtlichen Händlern Angebote für Kauf und Leasing eingeholt werden und dann entschieden wird.

    BM Heckmann spricht an, dass er die Idee hatte noch zwei E-Bikes zu erwerben. Wenn die Mitarbeitern dann innerorts Termine habe, könnten dann mit dem Auto zu Fahren.

     

    STR. Xander hat die Bitte an Verwaltung, dass durchgerechnet wird, was günstiger ist, Leasing oder Kauf. Er gibt zu bedenken, dass die Stadt nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, daher kann es anders aussehen als bei Firmen. Eine Möglichkeit ist für ihn auch, ein Auto zu kaufen und dieses nach drei Jahren wieder zu verkaufen. Er plädiert dafür, dass die Verwaltung nach Vergleich der einzelnen Möglichkeiten sich selbst für die wirtschaftlichste Lösung entscheiden sollte.

    BM Heckmann sagt eine Prüfung zu. Es sollte immer bedacht werden, dass sich der Automarkt derzeit in einer Umbruchsituation befinden. Das Gremium wird dann im Juni über die Entscheidung informiert werden.

     

    STR. Gutbrod finde es wichtig, dass der örtliche Handel beim Leasen oder Kauf des Fahrzeugs berücksichtigt wird. Den Kauf von E-Bike findet er ebenfalls sehr gut. Er spricht sich jedoch dafür aus, zunächst lediglich ein Fahrzeug zu kaufen und dann ja nachdem, wie es angenommen wird noch ein weiteres.

    BM Heckmann begründet, dass er zwei Räder anschaffen wollte, da er an eine Damen und eine Herrenversion gedacht hat.

     

    STR. Xander fragt nach, ob die Abrechnung der privat Fahrtkosten so abgesprochen ist.

    Dies wird von BM Heckmann bejaht.

     

    STR. Esenwein bittet darum, den Beschlussantrag um evtl. Leasing zu ergänzen. Des Weiteren bitte er darum, dass auch die E-Bikes mit in den Antrag aufgenommen werden.

     

    Bürgermeister Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

    1. Für den Bürgermeister soll ein kleinerer Dienstwagen mit einem maximalen Anschaffungspreis i.H.v. 25.000 € gekauft oder geleast werden. Der bisherige Dienstwagen wird verkauft.
    2. Die außerdienstliche Nutzung des Dienstwagens des Bürgermeisters für Privatfahrten jeglicher Art wird zugelassen.
    3. Alle Fahrten innerhalb des Stadtgebiets sind der dienstlichen Nutzung zuzuordnen.
    4. Für die außerdienstliche Nutzung des Dienstwagens ist eine Entschädigung in Höhe des Höchstsatzes nach § 6 Landesreisekostengesetz (LRKG), derzeit 0,35 € pro Kilometer, zu zahlen.
    5. Für die Mitarbeiter wird zunächst ein E-Bike, je nachdem, wie dies angenommen wird, dann auch ein zweites E-Bike beschafft.

    Der Antrag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017

    - Beratung und Beschlussfassung

    - siehe Vorlage Nr. 54/2017 - Gemeinderatssitzung am 04.04.2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 54/2017, übergeben zur Sitzung des Gemeinderates am 04.04.2017.

     

    BM Heckmann teilt mit, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, keine klassischen Haushaltsreden in dieser Sitzung zu halten. Grund hierfür ist, dass man sich bereits Mitten im Haushaltsjahr befindet. Grundsätzlich verfügt die Stadt Güglingen über Einnahmen, welche im Verhältnis zu anderen Kommunen gleicher Größenordnung sehr gute sind. Auf der anderen Seite hat die Stadt aber auch viele Ausgabeposten. Wir leisten uns viele Dinge, welche sich andere Kommunen nicht leisten. Dies sind zweifellos auch sehr schöne Dinge, welche man sich leistet, aber es stellt sich für ihn die Frage, ob man sich dies auch auf Dauer leisten kann. Darüber muss zwingend gesprochen werden. Es gibt einige Beispiele in Baden-Württemberg, wie Schwäbisch Hall oder Sindelfingen, welche volle Stadtsäckel hatten und diese heute nicht mehr haben. Diese leiden weniger unter der geringeren Einnahmeseite, als unter der Infrastruktur, die unterhalten werden muss. Diese Kosten müssen langfristig in den Griff bekommen werden.

     

    STR. Xander möchte es sich dennoch nicht nehmen lassen, den Mitarbeitern der Kämmerei zu danken. Er spricht in diesem Jahr von einem Ausnahmejahr. NKHR wurde eingeführt und daher ist der Plan derzeit nicht mit den Plänen des letzten Jahres vergleichbar, außerdem ist das erste halbe Jahr fast vorbei. Die Fraktionen haben sich dennoch mit Haushalt beschäftigt und auch Ansätze gefunden, über welche diskutiert werden könnte. Aber er ist der Ansicht, dass die Verwaltung selbst darüber entscheiden soll und nachdenken, ob dies so gemacht werden soll. Je nachdem wird über die einzelnen Maßnahmen eh nochmals im Gremium diskutiert werden.

     

    STR. Esenwein stellt auch klar, dass er sich an die Vorgabe halten wird. Er möchte nicht wiederholen, was Herr Xander gesagt hat, schließt sich diesem daher an und stimmt dem gesagten zu. Er begrüßt es, dass man jetzt in eine sehr offene Kommunikation zwischen Verwaltung und Gemeinderat eingetreten ist. Er geht davon aus, dass auch in der Klausurtagung über die einzelnen Punkte gesprochen werden kann. Er wird noch einen Termin mit Herrn Behringer vereinbaren, um mit diesem den Haushalt zu besprechen. Dann kann sicher der eine oder andere Punkt noch geklärt werden.

     

    BM Heckmann stellt die Haushaltssatzung für das Hausahltsjahr 2017 zur Abstimmung:

     

    §1  Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

     

    Der Haushaltsplan wird festgesetzt

    1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen                              EUR

    1.1

    Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

    27.220.000

    1.2

    Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

    -28.197.000

    1.3

    1.4

    1.5

    Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

    Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von

    Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) von

    -977.000

    0

    -977.000

    1.6

    Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

    0

    1.7

    Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

    0

    1.8

    Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von

    0

    1.9

    Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von

    -977.000

     

     2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen                          EUR

    2.1

    Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

    Verwaltungstätigkeit von

     

    26.979.000

    2.2

    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

    Verwaltungstätigkeit von

     

    - 26.577.000

    2.3

    Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

     

    402.000

    2.4

    Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

    4.429.000

    2.5

    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

    - 12.168.000

    2.6

    Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

     

    -7.739.000

    2.7

    Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

    (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

     

    -7.337.000

    2.8

    Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

    2.823.000

    2.9

    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

     - 55.000

    2.10

    Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

     

    2.768.000

    2.11

    Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

     

    -4.569.000

     

    § 2    Kreditermächtigung

    Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

     

     2.823.000 EUR

    § 3    Verpflichtungsermächtigungen

    Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

     

     

     

    0 EUR

    § 4  Kassenkredite

    Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

    2.500.000 EUR

    § 5 Steuersätze

    Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

     

    1. für die Grundsteuer

     

             a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

    340 v. H.

             b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

    310 v. H.

             der Steuermessbeträge;

     

    2. für die Gewerbesteuer auf

        der Steuermessbeträge.

    305 v. H.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Güglingen, den 23.05.2017

     

     

     

    Ulrich Heckmann

    Bürgermeister

     

     

    Die Haushaltssatzung wird einstimmig wie oben aufgeführt beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Stadtwerke Güglingen

    - Wirtschaftsplan 2017

    - Einbringung des Entwurfs

    - Tischvorlage Nr. 82/2017 -

     

    Protokoll

    Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Eigenbetrieb "Herzogskelter"

    - Wirtschaftsplan 2017

    - Einbringung des Entwurfs

    - Tischvorlage Nr. 82/2017 -

     

    Protokoll

    Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bebauungsplan „Sondergebiet Naherholung Am Flügelausee“

    - Abwägung der eingegangenen Anregungen / Bedenken

    - Vorlage Nr. 83/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 83/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

    Frau Stöhr-Klein führt aus, dass dieser Punkt in der Sitzung im April schon auf der Tagesordnung war. Verschiedene Punkte wurden vom Gemeinderat angesprochen und um Nachbesserung gebeten. Bei einem persönlichen Gespräch mit den Antragstellern wurden diese Punkte besprochen und überarbeitet. Wenn noch weitere Fragen sind, können diese auch an den Planer Herr Schmid gestellt werden.

     

    STR. Scheerle bemängelt die Formulierung auf Seite 2 der Vorlage. Hier ist aufgeführt, dass sich der Rat beeilen soll und das Regierungspräsidium auf eine Entscheidung wartet. Dies verärgert ihn sehr. Es sei nicht der Gemeinderat gewesen, welcher das Verfahren verzögert habe.

    Frau Stöhr-Klein teilt mit, dass dies nicht so zu verstehen ist, dass der Gemeinderat verzögert hat.

     

    STR. Dr. Stark hat noch zwei weitere Anmerkungen. Aus seiner Sicht wurden diese beiden Punkte trotz Hinweis beim letzten Mal in der Sitzung nicht richtig aufgenommen. Dies ist zum einen Punkt 2.2.2., der Bodenabstand für Einfriedungen. Dieser muss geändert werden von 10 cm in 20 cm. Die 20 cm sind in allen anderen Bebauungsplänen der Stadt si enthalten. Der weitere Punkt ist die Ziffer  3.5. Mögliche Leichgewässer. Für ihn stellt sich die Frage, was dies ist. Was bedeutet "möglich" und wer übernimmt die Kosten? Außerdem bemängelt er, dass die Stellungnahme des Landesnaturschutzbund nicht aufgenommen und abgedruckt wurde.

     

    STR. Xander bittet darum, dass dem Regierungspräsidium mitgeteilt wird, dass sich der Gemeinderat beeilt und diese Angelegenheit mindestens so schnell bearbeiten wird, wie das Regierungspräsidium die Umgehungsstraße. Zum Punkt, dass der Tümpel fischfrei zu halten ist, teilt er mit, dass dies niemand gewährleisten kann.

     

    STR. Jesser fragt nach, weshalb der öffentliche Feldweg in den Plan mit aufgenommen wurde. Dies sei aus dem Plan auf Seite 18 so ersichtlich.

    Frau Stöhr-Klein erläutert, dass es sich bei dem Plan um den artenschutzrechtlichen Plan handelt. Es ist hier das Untersuchungsgebiet dargestellt. Es ist so üblich, dass auch immer die Randbereiche mit untersucht werden und dies habe Herr Dr. Münzing dargestellt. Der artenschutzrechtliche Plan ist nicht identisch mit dem Bebauungsplan. Sie verweist auf den abgedruckten Bebauungsplan, hier ist klar ersichtlich, dass der Feldweg außerhalb des Bebauungsplans liegt.

     

    STR. Esenwein führt aus, dass die von Dr. Stark angesprochenen Punkte dessen private Meinung darstellen und nicht die Meinung der Fraktion. Mit Herrn Layher wurde von seiner Seite auch über den Bebauungsplan gesprochen. Hier wurde auch die Reaktivierung der Tümpel im südlichen Bereich angesprochen. Er hält dies für einen guten Kompromiss. Außerdem hat Herr Layher zugesagt, den Fischteich nicht als solchen zu nutzen. Fischfreiheit kann er nicht gewährleisten. Dies würde bedeutet, dass der Teich jedes Jahr trockengelegt werden müsste um die herauszunehmen. Dies würde dann noch einen größeren Schaden anrichten, als wenn es so belassen wird. Insgesamt war es sehr positives Gespräch. Er bitte darum, unter Ziffer 3.5. eine Änderung vorzunehmen. Hier ist aufgeführt, „diese könnte durch Einleitung des Oberflächenwasser…“, dies sollte wie folgt umformuliert werden „dies soll in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durch Einleitung des Obeflächenwassers…“.

     

    Herr Gohm ergänzt, dass mit Herrn Layher ein Gespräch geführt wurde. Er hat in dem Gespräch auch bestätigt, dies so in Abstimmung mit unterer Naturschutzbehörde umzusetzen.

    BM Heckmann ergänzt, dass er auch ein Gespräch mit Herrn Layher geführt hat und zeitnah ein weiteres Gespräch folgen wird.

     

    STR. Knecht hat noch zwei Anmerkungen zum Bericht. Bei den Minderungsmaßnahmen auf S. 33 im Umweltbericht wird etwas zum Fällen der Bäume vorgeschlagen. Dies ist kein Vorschlag, sondern eine gesetzliche Bestimmung und muss daher hier nicht aufgeführt werden. Zudem ist dies auch Inhaltlich falsch. Hier sollte der richtige Zeitraum zum Fällen der Bäume aufgenommen werden. Dies ist der 01.10.-28.02., im Plan steht jedoch 30.09.-01.03.

    BM Heckmann, sagt eine Überprüfung zu.

    STR. Barth sieht hier kein Problem. Es ist klar verständlich, was gemeint ist.

     

    STR Scheerle bittet darum, dass die Punkte zur Änderung nochmals vor der Beschlussfassung zusammengefasst werden.

    Frau Koch fasst die Punkte zusammen:

    - Ziffer 2.2.2., Bodenabstand für Einfriedungen. Dieser wird geändert von 10 cm in 20 cm.

    - Ziffer 3.5., die Formulierung „diese könnte durch Einleitung des Oberflächenwasser…“, wird geändert in „dies soll in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durch Einleitung des Obeflächenwassers…“.

    - S. 33 im Umweltbericht die Fristen zum Fällen der Bäume werden überprüft und ggf. geändert.

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

    a)     Die Abwägung der eingegangenen Anregungen erfolgt entsprechend dem dargestellten Beschlussvorschlag durch die Verwaltung.

    b)     Eine endgültige Billigung des Entwurfes wird beantragt.

    c)      Nach Billigung des Entwurfs unter vorheriger Abwägung der Anregungen wird der Bebauungsplan mit den entsprechenden Anlagen gem. § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

    d)     Die oben aufgeführten Änderungen werden eingearbeitet

    Der Antrag wird bei einer Gegenstimme (Dr. Stark) und einer Enthaltung (STR Jesser) angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Sanierung Weinsteige

    a)       Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten

    b)       Vergabe Wasserversorgung/Rohrleitungsarbeiten

              - Vorlage Nr. 84/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 84/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

    Herr Martin vom Ingenieurbüro Ippich wird von BM Heckmann zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt.

    BM Heckmann führt aus, dass bei der Vergabe der günstigste Bieter die Firma AZ Straßen- und Pflasterbau aus Bad Rappenau nicht berücksichtigt werden könnte. Die Firma SZ konnte keine verlässlichen Angaben zu vergleichbaren Leistungen hinsichtlich Art und Weise und Leistungsfähigkeit vorlegen. D.h. die Firma hat solch eine Leistung bisher nicht erbracht und die Verwaltung hat große Bedenken. Im Weiteren hat die Firma angekündigt zu einer widersprüchlichen Position im Leistungsverzeichnis einen Nachtrag zu stellen. Die Firma hat den Widerspruch in dieser Position bereits im Vorfeld erkannt und sich nicht gemeldet, wäre aber dazu verpflichtet gewesen. Die anderen Bieter haben in dieser Position reelle Preise angeboten. Die Verwaltung hat das Angebot der Rima SZ durch einen Juristen prüfen lassen uns ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Auftrag an die Firma AZ nicht erteilt werden kann. Daher ist man nun gezwungen den Auftrag an den zweitgünstigsten Bieter, die Firma Erdbau Haass aus Güglingen zu erteilten.

    Weiter führt er aus, dass heute festgestellt wurde, dass Fördermittel nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz nicht beantragt wurden. Es wird jetzt im Nachhinein versucht noch diese Fördermittel noch zu beantragen. Wegen diesem Versäumnis soll jedoch nicht die ganze Maßnahme in Frage gestellt werden.

    STR. Gutbrod fragt nach, ob überhaupt noch Fördermittel erhalten werden können, wenn mit dem Bau angefangen wurde. Der eigentliche Grundsatz lautet, dass nach Beginn keine Fördermittel mehr fließen können. Es sollte aber dennoch versucht werden, hier Fördermittel zu bekommen.

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

    a)      Die Vergabe Tiefbau und Straßenbau erfolgt an die Fa. Erdbau Haass Gmbh & Co. KG aus Güglingen zum Angebotspreis von 1.444.317,09 € brutto

     

    b)      Die Vergabe Rohrleitungsbau einschl. Materiallieferung erfolgt an die Fa. Kenngott Rohrnetzbau aus Zaberfeld zum Angebotspreis von 62.015,66 € brutto.

    Der Antrag wird einstimmig angenommen.

     

    STR. Sigmund hat noch eine Nachfrage. In der Vorlage ist auf einer der letzten Seiten der Preis zuzüglich Material aufgeführt. Vorne stehe inklusive Material. Dies ist nicht ganz verständlich.

    Herr Ippich erläutert, dass es sich bei der Zahl auf der ersten Seite um die Vergabesumme handelt, bei der anderen Zahl um die Kostenschätzung. Auf jeden Fall werde die Maßnahme günstiger als geschätzt.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Kreisumlagebescheid 2017

    - Widerspruch

    - Weiteres Vorgehen

    - Vorlage Nr. 85/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 85/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

    BM Heckmann teilt mit, dass er im Vorfeld vom Kommunalamt hat prüfen lassen, ob es bei den bisherigen Sitzungen Befangenheiten gab. Vom Kommunalamt wurde mitgeteilt, dass keine Befangenheit vorliegt. Es ist ihm persönlich wichtige, dass kein Fehler gemacht wird im formellen Bereich. Er ist kein Befürworter des Widerspruches. Er glaubt, es ist weniger eine juristische als eine politische Frage. Man habe sich jetzt gemeinsam geeinigt, wie vorgegangen werden soll. Es wird ein Treffen mit dem Anwalt stattfinden und eine Beratung. Einigkeit besteht darin, dass mehr Gehör gefunden werden soll und die Ängste, welche aus seiner Sicht berechtigt sind, auch mehr Gehör finden. Wichtig ist, dass es sich nicht nur um die Ängste des Rates, sondern auch um die der Bevölkerung handelt.

     

    STR. Esenwein führt aus, dass dieses Thema in mehreren Sitzungen mit den Beauftragten der Fraktionen besprochen wurde, auch wie weiter vorgegangen wird. Es geht hier um die Begründung des Widerspruchs. Es waren sich alle Vertreter der Fraktionen darüber einig. Es war klar, dass eine politische Aussage gemacht wurde. Es ist für ihn weiterhin klar, dass die Kommunikation des Landratsamtes in Richtung des Zabergäus nicht vorhanden ist. Wenn etwas zum Thema bekannt wird, dann nur, das was aus der Presse entnommen werden kann. Die Formulierung des Landes ist jedoch eindeutig: die Kommunen sollen mitgenommen und gehört werden. Dies funktioniert leider nicht. Lediglich zur Presse wird eine Mitteilung gemacht, zu den Gemeinderäten und Verwaltungen nicht. Dies ist etwas, was nicht als gut empfunden wird. Ihm ist nochmals wichtig zu betonen, dass dies kein Beschluss nur von Seiten Güglingen ist, sondern ein Beschluss zur Stärkung des Zabergäus. Unterstützung hat er in Gesprächen auch aus Brackenheim erfahren. Er wünscht sich eine professionelle Auseinandersetzung. Dies ist seiner Auffassung nicht damit erledigt, indem die Räte im Landratsamt antreten und diesen dann erklärt wird wie Kommunalpolitik funktioniert. Er betont, dass er hier emotionslos aber sehr klar ist.

     

    STR. Gutbrod hat zum Rechtlichen folgendes zu sagen: Es gibt gute Anhaltspunkte, dass Kreisumlagebeschluss so wie erlassen nicht rechtskräftig ist. Bevor ein Beschluss verkündet wird, müssen die Gemeinden entsprechend angehört werden, dieses Befragen ist unterblieben. Hier liegt ein formaler Fehler vor. Die Frage ist nur, wie weit man hier gehen möchte. Ein formaler Fehler lässt sich heilen. Auf dieser Grundlage sollte ein Gespräch mit dem Landkreis geführt werden. Ein Rechtsanwalt prüft immer nur auf rechtliche Punkte. Wenn es gelingt, einen Rechtsstreit zu vermeiden, indem es möglich ist, mit dem Landrat sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und sie die Positionen erläutern können, dann wäre vieles gewonnen.

    BM Heckmann ergänzt dazu, dass letzteres bereits in die Wege geleitet wurde.

     

    STR. Bruder möchte nochmals an den Grund der Resolution erinnern. Der Landkreis sollte daran erinnert und darauf hingewiesen werden, dass es Probleme gibt, wenn Krankenhaus geschlossen wird. Es sollten sich alle nochmals Gedanken machen, wie die Situation im Krankenhaus verbessert wird. Es muss nochmals eine Vorsprache im Landratsamt erfolgen.

    BM Heckmann hat zwischenzeitlich ein Gespräch mit dem Landrat geführt. Er ist zuversichtlich. Es war ein gutes Gespräch. Er glaubt nicht, dass das LRA am Zabergäu nicht interessiert ist. Es gab gewisse Notwendigkeiten, was die Schließung des Krankenhauses angeht. Diese Entscheidungen haben evtl. auch gar nichts mit dem Landkreis zu tun. Die SLK-Kliniken sind für ihn in Bringschuld gegenüber Zabergäu. In Brackenheim ist man schnell in Mühlacker und Sinsheim, in Zaberfeld schnell in Bretten. In Güglingen haben die Bürger aber immer einen weiten Weg zum nächsten Krankenhaus. Er wünscht sich mehr Kommunikation, die Ängste der Menschen hier sollen wahrgenommen und angehört werden.

    STR. Esenwein betont nochmals, dass es auch aus seiner Sicht an der Kommunikation fehlt. Gerade beim Thema Krankenhaus ist dies wieder aufgefallen. Es wird eine 24h Notversorgung dringend benötigt. Wohl soll auch eine Notversorgungsklinik kommen. Für die Menschen ist es jedoch nicht klar, wie diese aussieht und welche Leistungen diese übernimmt. Solche wichtigen Punkte sollten eine Verwaltung und ein Gremium nicht über die Presse erfahren. Außerdem werden aus seiner Sicht genauere Informationen benötigt, wie das, was in der Presse steht.

     

    Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr zu diesem Thema sind, fasst BM Heckmann zusammen. Er teilt mit, dass die Begründung formuliert wird und diese dem Gemeinderat und Landratsamt innerhalb der nächsten zwei Wochen zugestellt wird.

     

    Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Kindertagesstätten in Güglingen

    - Leitungszeit

    - Vorlage Nr. 86/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 86/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Sigmund teilt mit, dass dies %-Sätze schön in Spalten dargestellt sind. Es hat sich aus seiner Sicht zum vergangenen Jahr nichts geändert. Die Notwendigkeit sollte auf jeden Fall eingeführt werden.

    Frau Koch erläutert, dass bei der Beratung im Gremium vor ca. 2 Jahren mitgeteilt wurde, dass aus Sicht der Verwaltung, Fachberatung und Leitungen die Notwendigkeit erforderlich ist. Diese jedoch damals nicht eingeführt wurde. Man hatte sich darauf verständig zunächst die Mindestanfordeurng einzuführen und dann nach einem Jahr nochmals zu schauen, wie sich alles entwickelt hat. Dies wurde auch im vergangenen Jahr getan. Das Gremium hat sich damals jedoch mehrheitlich darfür ausgesprochen, die Notwendigkeit bezubehalten und nicht die Mindestanforderung einzuführen. Sie hat jedoch nichts dagegenen, wenn jetzt die Notwendigkeit eingeführt wird.

     

    Für STR. Xander ist die Notwendigkeit nichts anderes als der Durchschnitt zwischen den Empfehlungen des Katholischen und Evangelischen Landesverbandes. Er ist zudem der Auffassung, dass die Leitungszeit im Kindergarten Herrenäcker bereits wegen des Baus und der INKI-Gruppe angepasst wurde.

    Frau Koch erläutert, dass dies zutrifft. Die jetzige Anpassung sei jedoch aufgrund der weiteren, zusätzlichen neuen Gruppe erforderlich. Diese startet ab September im Container und zieht dann nach Fertigstellung des Anbaus in diesen um.

     

    STR. Gutbrod ist der Auffassung, dass die Veränderungen erst im September eintreten. Daher ist aus seiner Sicht erst im Spätjahr ein Beschluss erforderlich und das Gremium sollte sich nicht schon jetzt damit befassen.

    Frau Koch teilt mit, dass die Änderung ab September umgesetzt werden soll. Um Personal zu finden ist der Beschluss bereits jetzt notwendig. Sie ist froh, wenn das erforderliche Personal überhaupt bis zum September gefunden werden kann. Sie betont, dass derzeit in allen Einrichtungen lediglich die Mindestanforderung des Personals vorhanden ist. Der Personalschlüssel, welcher vom KVJS mindestens vorgesehen ist. Hier ist kein Puffer vorhanden.

     

    BM Heckmann teilt mit, dass es ein großes Problem ist, geeignetes Personal zu finden. Die Verweildauer in den Einrichtungen ist sehr kurz. Selbst bei gutem Gehalt, gehen viele auch in einen anderen Bereich, da sie unter weniger Arbeitsbelastung dasselbe verdienen können.

    STR Esenwein ergänzt dazu, dass vor einigen Monaten bei einer Lernwerkstatt, welche hier stattgefunden hat deutlich wurde, dass wir uns von dem traditionellen Bild der Erzieherinnen verschieden müssen. Es ist inzwischen ein interdisziplinäres Team. Mit der Folge, dass ein hoher Bedarf an Fortbildungen besteht, von den Erzieherinnen ein großer Einfühlungsbedarf gefordert wird und ein hohes Engagement. Seiner Ansicht nach werden die Leitungszeiten nicht entsprechend honoriert. Dies steht auch in Übereinstimmung mit einer Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung. Diese bemängelt auch, dass die Leitungszeiten nicht entsprechend zur Verfügung gestellt werden. Die Leitungszeit ist eine Notwendigkeit für ihn und auch sinnvoll, um Personal zu finden und zu halten. Der Evangelische Landesverband begründet dies auch. Er bedauert, dass wir immer noch weit von der Notwendigkeit entfernt sind.

    BM Heckmann pflichtet Herrn Esenwein bei, geeignetes Personal zu finden hängt nicht mit dem Gehalt zusammen, es hängt auch noch und vor allem mit anderen Faktoren zusammen.

     

    STR Bosler gibt eine Rückmeldung zur Vorlage. Er empfindet diese als nicht glücklich. Es ist ihm nicht klar, wann die Gruppe in Betrieb genommen wird und wann die Umbaumaßnahmen stattfinden. Er sieht das Gremium auch in der Verpflichtung, bei der Neufestsetzung der Beiträge dies zu berücksichtigen und entsprechend zu verfahren. Es ist möglich, sich über die Begriffe „Notwendigkeit“ und „Mindestanforderung“ zu streiten. Aber darüber, dass Leitungsanteile sinnvoll und notwendig sind nicht. Diese sind auf jeden Fall erforderlich. Es muss jedoch die Freiheit da sein, dass hierüber gesprochen wird. Soweit er weiß, hält sich die Politik bei diesem Thema bedeckt. Aus seiner Sicht ist es keine Lösung, dass Kommunen, welche es sich leisten können dies einführen und andere nicht. Es war bereits im September 2015 in der Vorlage aufgeführt, dass die Leitungsanteile erhöht werden sollen. Damals sollte nach einem Jahr ein Resümee vorgenommen werden. Dies erfolgt nun im Oktober. Er wünscht sich einen Erfahrungsbericht der Verwaltung, welcher aus Gespräch mit den Leitungen zusammengestellt ist. Dort sollte auch aufgeführt werden wo Handlungsbedarf besteht. Aus seiner Sicht sollte ein Vergleich zu umliegenden Kommunen auf jeden Fall gemacht werden. Dieser Vergleich sollte eine differenzierter Aufstellung je nach Kommune enthalten.

    Frau Koch teilt mit, dass die Begriffe so festgelegt wurden von der Verwaltung. Dies ist auch in der Vorlage von 2015 so aufgeführt. Der Bericht ist im vergangenen Herbst ebenfalls erfolgt. Damals wurde wie bereits erläutert entschieden. Sie hat nun bewusst auf eine ausführlichere Vorlage verzichtet, da es lediglich um kleinere Anpassungen geht und man sich bereits bei der ersten Beschlussfassung darauf verständigt hat, dass eine Anpassung erfolgt, wenn sich die Randbedingungen ändern. Eine weitere Gruppe und ein Anbau zählen für sie eindeutig zu den Randbedingungen. Die Vorlage im Herbst kann gerne ausführlicher sein und dann auch ein Vergleich unter den Kommunen enthalten. Frau Koch merkt an, dass immer mehr Kommunen die Leitungszeit einführen. Zuletzt hat Cleebronn diese eingeführt.

     

    BM Heckmann erläutert, dass gute Kinderbetreuung ein gleichwertiger Standortfaktor, wie gute Straßenanbindung oder qualifizierte Mitarbeiter ist. Es werden gerne Reden gehalten, wie wichtig Kinder sind. Bisher wurde von Seiten der Politik aber noch nie gesagt, wie das von den Kommunen finanziert werden soll. Güglingen kann sich dies derzeit leisten. Aber es gibt hierfür keine Refinanzierung.

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

    Zum 01. September 2017 wird die Leitungszeit im Kindergarten Herrenäcker auf 45%, die Leitungszeit im Kindergarten Gottlieb Luz auf 60% angepasst.

    Dieser wird bei drei Enthaltungen (STR. Esenwein, STR. Knecht und STR. Sigmund) angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Güglingen

    - Änderung

    - Vorlage Nr. 87/2017 -

     

    Protokoll

    STR. Jesser erklärt sich bei diesem Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz.

     

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 87/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

     

    STR. Dr. Stark hat zwei Verständnisfragen. In § 1 Abs. 7 ist aufgeführt „…im Sommerhalbjahr…“. Warum ist hier lediglich das Sommerhalbjahr aufgeführt.

    Des Weiteren unter § 5 Haushaltführende Personen. Diese erhalten lediglich 8,50 Euro. Er fragt sich, weshalb diese nicht mehr erhalten.

    Frau Koch antwortet, dass sie zu dem Thema Sommerhalbjahr nichts mitteilen kann. Sie geht davon aus, dass dies in der Vorlage des Gemeindetages so enthalten ist. Bei den 8,50 € hat man sicherlich den damaligen Mindestlohn angesetzt. Sie weist darauf hin, dass derzeit lediglich die in der Vorlage rot markierten Passagen geändert werden sollen. Sie wird diese Anregungen aber notieren, dass dies bei einer generellen Überarbeitung der Satzung berücksichtigt wird.

     

    BM Heckmann stellt die Satzung wie folgt zur Abstimmung:

    Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Güglingen

     

    - Feuerwehr-Entschädigungssatzung -

     

     

    Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 23. Mai 2017 folgende Satzung beschlossen:

     

    § 1

    Entschädigung für Einsätze

    (1)      Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr erhalten für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Durchschnittsatz ersetzt; dieser beträgt für jede volle Stunde 12,00 €.

    (2)      Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes von der Alarmierung bis zum Einsatzende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet.

    (3)      Bei Einsätzen, bei denen der Körper sowie die Kleidung des Angehörigen der Feuerwehr außergewöhnlich verschmutzt wird, erhöht sich der Durchschnittsatz um 1,50 € je zu entschädigende Stunde.

    (4)      Die im Einsatz tätigen Angehörigen der Feuerwehr erhalten bei Einsätzen mit einer Dauer von mehr als 2 Stunden eine Reinigungs- und Erholungsstunde, bei Einsätzen von mehr als 4 Stunden zwei Reinigungs- und Erholungsstunden hinzugerechnet.

    (5)      Die beim Alarm angetretenen, aber nicht eingesetzten Angehörigen der Feuerwehr erhalten mindestens eine Stunde vergütet.

    (6)      Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinander folgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Abs. 4 Feuerwehrgesetz). Selbstständige und Landwirte, bei denen die Ermittlung des konkreten Verdienstausfalls nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich ist, erhalten einen Durchschnittssatz von 13,00 € / Stunde. Sofern kein Verdienstausfall entsteht, wird eine Entschädigung nach Absatz 1 gewährt.

    (7)      Für die Übernahme von Sonn- und Feiertagbereitschaftsdiensten mit einer Mindestdauer von 6 Stunden im Sommerhalbjahr wird ein pauschaler Auslagenersatz i.H.v. 10 € pro Tag gewährt.

     

    § 2

    Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge

    (1)      Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen mit einer Dauer von bis zu zwei aufeinander folgenden Tagen wird auf Antrag als Aufwandsentschädigung für Auslagen ein Durchschnittsatz von 18 € für die ersten drei Stunden, von 32,50 € für die Inanspruchnahme bis zu 6 Stunden und von 41 € (Tageshöchstsatz) für eine Inanspruchnahme von mehr als 6 Stunden gewährt. Entsteht neben den Auslagen tatsächlich ein Verdienstausfall und wird dieser geltend gemacht, so wird nur dieser ersetzt.
    Selbstständige und Landwirte, bei denen die Ermittlung des konkreten Verdienstausfalls nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich ist, erhalten einen Durchschnittssatz von 13,00 € / Stunde.

    (2)      Bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen außerhalb des Stadtgebietes erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr neben der Entschädigung nach Absatz 1 eine Erstattung der Fahrkosten der zweiten Klasse oder eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes in seiner jeweiligen Fassung.

    (3)      Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Aus- und Fortbildungslehrganges vom Unterrichtsbeginn bis - ende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet. Bei Aus- und Fortbildungslehrgängen außerhalb des Stadtgebietes wird die Zeit vom Beginn der Hin- bzw. bis Ende der Rückreise zugrunde gelegt.

    (4)      Für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der entsprechende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Abs. 4 Feuerwehrgesetz).

    (5)      Abweichend von Absatz 1 und Absatz 4 wird für folgende Aus- und Fortbildungen eine pauschale Aufwandsentschädigung gewährt.

    Die Pauschale beträgt für:

    a.      Grundausbildung:                          100,00 €

    b.      Truppführerlehrgang:    100,00 €

    c.      Maschinistenlehrgang:   75,00 €

    d.      Sprechfunkerlehrgang:   30,00 €

    e.      Atemschutzlehrgang:      50,00 €

    Entsteht für die Teilnahme an den unter Nummer a-e genannten Aus- und Fortbildungen ein Verdienstausfall und wird dieser geltend gemacht, wird dieser in tatsächlicher Höhe ersetzt. Selbstständige und Landwirte, bei denen die Ermittlung des konkreten Verdienstausfalls nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich ist, erhalten einen Durchschnittssatz von 13,00 € / Stunde.

    Die in Absatz 5 Satz 1 und 2 geregelte pauschale Aufwandsentschädigung entfällt in diesen Fällen.

    § 3

    Entschädigung für TÜV-Überprüfungen und Unterhaltungsmaßnahmen

    Bei der angeordneten Teilnahme an TÜV-Überprüfungen der Feuerwehrfahrzeuge und -geräte und/oder Unterhaltungsarbeiten am Gebäude erhalten die Feuerwehrangehörigen auf Antrag den entstehenden Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt. Selbstständige und Landwirte, bei denen die Ermittlung des konkreten Verdienstausfalls nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich ist, erhalten einen Durchschnittssatz von 13,00 € / Stunde. Wird kein Verdienstausfall nachgewiesen, wird eine Aufwandsentschädigung gem. § 1 Abs. 1 dieser Satzung erstattet.

     

    § 4

    Zusätzliche Entschädigung

    Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des § 16 Abs. 2 Feuerwehrgesetz.

    1.    Entschädigung für den Kommandanten pro Jahr, einschl. des
    Zuschusses pro Teilort i.H.v. 10 %                                                                                                              600 €

    2.    Telefonpauschale für den Feuerwehrkommandanten                                                                           125 €

    3.    Telefonpauschale für den Abteilungskommandanten                                                                              25 €

    4.    Entschädigung für den stellv. Feuerwehrkommandanten                                                                     300 €

    5.    Entschädigung für den Abteilungskommandanten                                                                                  270 €

    6.    Entschädigung für den stellv. Abteilungskommandanten                                                                        90 €

    7.    Entschädigung für den Jugendfeuerwehrwart                                                                                         225 €

    8.    Entschädigung für die weiteren Jugendbetreuer insgesamt                                                                 150 €

    9.    Entschädigung für die Gerätewarte
    Abteilung I (Fahrzeuge)                                                                                                                                 400 €
    Abteilung I (Gebäude und übrige Geräte)                                                                                                  250 €
    Abteilung II und III (Fahrzeuge und Geräte) je                                                                                            75 €

    10. Entschädigung Schriftführer                                                                                                                           75 €

    11. Entschädigung Kassenverwalter                                                                                                                    75 €

    12. Zuschuss zur Kameradschaftskasse pro Jahr und Mitglied                                                                       30 €

     

    § 5

    Entschädigung für haushaltsführende Personen

    Für Personen, die keinen Verdienst haben und einen Haushalt führen (§ 16 Abs. 1, Satz 3 Feuerwehrgesetz) sind die §§ 1 und 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass als Verdienstausfall das entstandene Zeitversäumnis gilt. Bei Einsätzen, Aus- und Fortbildungslehrgängen mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinander folgenden Tagen werden neben der Entschädigung für die notwendigen Auslagen als Verdienstausfall 8,50 €/ Stunde gewährt.

     

    § 6

    Inkrafttreten

    (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

    (2) Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung vom 15.05.2012 außer Kraft.

     

    Die Satzung wird einstimmig so beschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 10

    Planfeststellung für den Neubau der L 1103 Ortsumfahrung

    Güglingen - Pfaffenhofen

    - Information über den Planfeststellungsbeschluss

    - Vorlage Nr. 88/2017 -

     

    Protokoll

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 88/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.

    BM Heckmann führt aus, dass am 30.03.2017 das Regierungspräsidium Stuttgart mit Beschluss den Plan für den Neubau der Ortsumfahrung Pfaffenhofen-Güglingen festgestellt hat. Der Planfeststellungsbeschluss lag in den Rathäusern Pfaffenhofen und Güglingen vom 24.04.-08.05.2017 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Aktuelle führt das Land mit den Grundstückseigentümern Grundstücksverhandlungen welche direkt durch Ausgleichsmaßnahmen betroffen sind. Die Gemeinden Güglingen und Pfaffenhofen dürfen Grundstücksverhandlungen nicht führen, dies ist eine Sache des Regierungspräsidiums. Er findet dies sehr unglücklich, dass er Grundstücksverhandlungen nicht selbst führen darf. Alle anderen Grundstückseigentümer, die durch die Ortsumfahrung betroffen sind, werden zu einem späteren Zeitpunkt durch das Regierungspräsidium angeschrieben. Mit dem Bau der Ortsumfahrung kann erst begonnen werden, wenn die Ausgleismaßnahmen umgesetzt sind und wirksam sind. Dies dauert 2 bis 3 Jahre. Bzw. mit dem Brückenbauwerk darf schon vor Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme begonnen werden.

     

    STR. Esenwein hält es für sehr fragwürdig, dass die Kompetenz vor Ort nicht wahrgenommen wird. Seitens des Gemeinderats sollte einen Empfehlungsbeschluss erfolgen, dass dem Regierungspräsidium angeregt wird, auf die Kompetenzen vor Ort zurückzugreifen. Er hat noch eine Frage wegen der Zerschneidung der Agrarflächen. Diese erfolgt teilweise in einer Art und Weise, dass es dem Landwirt nicht zumutbar ist in dem Abschnitt, welcher übrig bleibt zu arbeiten. Das Landratsamt hat empfohlen eine Flurbereinigungsmaßnahme zu machen. In den drei Jahren wäre genügend Zeit, dass dieses Verfahren durchgeführt wird. Dies sollte ebenfalls dem Regierungspräsidium mitgeteilt werden.

     

    STR. Dr. Stark bemängelt ebenfalls, dass die Forderung der Stadt Güglingen und der Gemeinde Pfaffenhofen ein Flurbereinigungsverfahren durchzuführen nicht berücksichtigt wurde.

     

    STR. Xander befürwortet, dass dennoch von Seiten der Stadt auf die Landwirte zugegangen wird. Alle Eigentümer sollten angeschrieben und eingeladen werden um mit diesen zu sprechen. Er merkt an, dass sich der Mitarbeiter des Landratsamtes, welcher für Flurbereinigungsverfahrens zuständig ist vom Regierungspräsidium zur Veranstaltung in Pfaffenhofen nicht eingeladen wurde. Der Mitarbeiter hat sich selbst eingeladen. Es wurde vom Regierungspräsidium ein Büro beauftragt, welches für den Grunderwerb für die Straße zuständig ist. Was rechts und links der Straße bleibt, kann die STadt selbst verhandeln. Hier sollte aus seiner Sicht die Stadt auch tätig werden.

     

    STR. Gutbrod hört es gerne, dass ein runder Tisch für die Landwirte einberufen wird. Es sollte nun zur Tat geschritten werden.

    BM Heckmann berichtigt, er habe von keinem Runden Tisch gesprochen. Lediglich davon, dass er mit diesen sprechen möchte.

     

    Von den Ausführungen zum Thema Umgehungsstraße wird zustimmend Kenntnis genommen.

  • Tagesordnungspunkt 11

    Bausachen

    a)       Seestraße 17, Güglingen (Bauvoranfrage)

              - Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses

              - Vorlage Nr. 89/2017 -

    b)       Finkenweg 12, Güglingen

              - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

              - Vorlage Nr. 90/2017 -

    c)       Mittelrain 9, Güglingen

              - Teilabbruch einer bestehenden Garage und Neubau von

                Garagen und Stellplätzen

              - Vorlage Nr. 91/2017 -

    d)       Emil-Weber-Straße 32, Güglingen

              - Erweiterung einer Produktionshalle

              - Vorlage Nr. 92/2017

    e)       Weitere

              - ohne Vorlage -

     

    Eine Veröffentlichung der Vorlagen auf der homepage der Stadt Güglingen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

     

    Protokoll

    a) Seestraße 17, Güglingen (Bauvoranfrage)

    Frau Suchanek-Henrich ist bei diesem Tagesordnungspunkt befangen.

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 89/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderats. Dieses Vorhaben war bereits im Gemeinderat behandelt worden. Herr Gohm führt aus, dass die Planerin auf die Anregungen und Wünsche des Gemeinderates reagiert hat und diese in die Planung eingearbeitet wurden. In den vorliegenden Ansichten ist sichtbar, wie sich die Gebäudehöhen angleichen.

     

    STR. Xander sieht es als erforderlich an, dass sich die Gebäudehöhe an der Traufhöhe in der Seestraße angleicht. Daher wurde nun entsprechend umgeplant. Die Penthousewohnung wurde zurückgesetzt. Er kann jedoch dennoch nicht zustimmen, da sich das Gebäude seiner Auffassung nach nicht einfügt.

    Bauamtsleiter Herr Gohm fragt nach, wo das Vorhaben nicht passt und von wo aus die Traufhöhe zu hoch ist. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Gebäude so gut ein.

     

    STR: Esenwein teilt mit, dass das Vorhaben in der Fraktionssitzung besprochen wurde Auf das was vom Rat gefordert wurde, wurde gut reagiert. Ob das Vorhaben persönlich gefällt oder nicht, ist nicht ausschlaggeben. Auf der einen Seite des Grundstückes gibt es bereits mehrgeschossige Bauweise, auf der anderen Seite etwas ganz anderes. Die Frage ist nun, ob man mit diesem Haus an dieser Stelle so zurechtkommt. Im Hinblick darauf, dass Flächen gespart werden sollen und Verdichtung gewünscht ist, ist es hier verträglich. Die Abstände zu den Nachbarhäusern sind aus seiner Sicht ebenfalls gut. Daher hält er dieses Vorhaben hier für vertretbar.

    STR. Sigmund teilt mit, dass es hier zwei verschiedene Bautypen gibt. Auf der einen Seite der eine Typ auf der anderen Seite ein ganz anderer. Den Wünschen des Rates ist man mit der jetzigen Planung relativ nahe gekommen. Eine komplette Anpassung wird es nicht geben können.

     

    Bürgermeister Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

    1. Die Stadt Güglingen stimmt der Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses in der veränderten Ausführung vom 16.03.2017 mit Tiefgarage auf dem Flst. Nr. 82/33 zu, sofern die Grundstückszufahrt wie geplant gesichert ist.

    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf § 36 Absatz 1 i.V. mit § 34 Absatz 1 BauGB erteilt.

    3. Grundlage bilden der Lageplan und die Planunterlagen von Frau Dipl-Ing. (FH) Petra Suchanek-Henrich, Schumannstraße 7, 74363 Güglingen vom 18.11.2016 sowie die Straßenabwicklung vom 09.02.2017 und die veränderte Ausführung des Dachgeschosses vom 16.03.2017.

    Dem Antrag wird mit zwei Gegenstimmen (STR. Xander und STR. Bruder) und einer Enthaltung (STR. Stark) zugestimmt.

     

    STR. Esenwein hat noch eine Anmerkung im Nachgang, wenn künftig solche Flächen bebaut werden, sollte seiner Ansicht nach mehrere Generalunternehmer angeschrieben werden, dass diese Planentwürfe machen und diese dann im Vergleich dem Gemeinderat vorgestellt werden.

    BM Heckmann teilt mit, dass er dies auch schon angesprochen hat, dass von Seiten der Stadt selbst Generalunternehmer angesprochen werden sollen. Hier sollten auf Mittelständler zugegangen werden. Auf Große Gus zuzugehen macht es keinen Sinn, hier ist Güglingen nicht attraktiv genug.

     

    b) Finkenweg 12, Güglingen

    Frau Suchanek-Henrich ist bei diesem Tagesordnungspunkt befangen.

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 90/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderats.

     

    Nachdem keine Aussprache gewünscht wird, stellt Bürgermeister Heckmann den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Flurstück Nr. 3217/5, Finkenweg 12 in 74363 Güglingen, zu.

    2. Die Stadt Güglingen stimmt der Unterschreitung der Dachneigung von 25°-35° um 13° auf 12° auf dem westlichen Gebäudeteil zu.

    3. Die Stadt Güglingen stimmt der Umsetzung des Satteldaches in versetzter Ausführung zu.

    4. Die Stadt Güglingen stimmt der Errichtung der Garage mit einer Überschreitung des Baufensters um 2 m in südliche Richtung zu.

    5. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 30 BauGB i.V. mit § 31 Abs. 1 und 2 BauGB erteilt.

    6. Grundlage bilden der vorgelegte Lageplan vom Vermessungsbüro Ulrich Schmid, Brackenheim, vom 07.04.2017 sowie die vorgelegten Planunterlagen der Dipl. Ing. Petra Suchanek-Henrich, Güglingen, vom 30.03.2017.

     

    Dieser wird mit einer Enthaltung (STR. Knecht) angenommen.

     

    c) Mittelrain 9, Güglingen

    Frau Suchanek-Henrich ist bei diesem Tagesordnungspunkt befangen.

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 91/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderats.

     

    STR. Sigmund hat eine Nachfrage zu den vorliegenden Plänen. Er kann die im Text aufgeführten Stellplätze im Plan nicht finden.

    Herr Gohm erläutert anhand des Lageplans, dass sich südlich die Garagen und nördlich der Stellplatz befindet.

     

    STR. Esenwein sieht es als Problem, dass kein Platz vor der Garage vorhanden ist. So muss der PKW immer in die Garage eingefahren werden. Aus seiner Sicht ist das Gelände so, dass es so gestaltet werden könnte, dass die Fahrzeuge vor der Garage noch eine Aufstellfläche haben.

    Herr Gohm antwortet, dass der geforderte Mindestabstand eingehalten wird. Gefordert werden 1,50 Meter hier sind 1,75 Meter geplant.

     

    STR. Knecht fragt nach, ob der Weg öffentlich ist.

    Dies wird von Herrn Gohm bejaht.

     

    BM Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zu Abstimmung:

    1.      Die Stadt Güglingen stimmt dem geplanten Bauvorhaben Teilabbruch einer bestehedne Grage und Neubau von Garagen und Stellplätze auf dem Flurstück Nr. 258/7, Mittelrain 9 in 74363 Güglingen, zu.

    2.      Die Stadt Güglingen stimmt der geplanten Ausführung Pultdach 7 Grad zu.

    3.      Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird entsprechend § 30 BauGB i.V. mit § 31 Abs. 1 und 2 BauGB erteilt.

    4.      Grundlage bilden der vorgelegte Lageplan vom Vermessungsbüro Ulrich Schmid, Brackenheim, vom 08.04.2017 sowie die vorgelegten Planunterlagen der Dipl. Ing. Petra Suchanek-Henrich, Güglingen, vom 27.03.2017.

    Dieser wird bei einer Enthaltung (STR. Ernst angenommen).

     

    d) Emil-Weber-Straße 32, Güglingen

    Es wird verwiesen auf die Vorlage Nr. 92/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderats.

    BM Heckmann teilt mit, dass er heute Nachmittag einen Besuch bei Herrn Renner gemacht hat. Es handelt sich hier um eine sehr schwierige Situation. Der Grundstückseigentümer hat außer der jetzt gewählten Möglichkeit keine Expansionsmöglichkeit auf dem Grundstück. Sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, sollte dem Vorhaben zugestimmt werden. Er ist von dieser Möglichkeit nicht begeistert, sieht aber auch keine andere Möglichkeit der Erweiterung.

     

    STR. Gutbrod teilt mit, dass diese Erweiterung bereits lange Thema ist. Die Situation wurde auch schon vor Ort angesehen. Die bisherige Planung war auch schon auf der Tagesordnung. Damals war berichtet worden, dass das Baurechtsamt, keine Genehmigung von der Befreiung der festgesetzten Baugrenze erteilen kann. Er ist der Auffassung, dass jetzt mit der überarbeiteten Planung den Bedenken Rechnung getragen wurde. Das Vorhaben wurde um 1/3 verkleinert. Auf das geplante erste Feld der Erweiterung wirde komplett verzichtet. Der Gemeinderat hat in anderen Fällen auch schon solchen Bauvorhaben und damit zusammenhängenden Befreiungen zugestimmt. Im Sinne der Gleichbehandlung, sollte daher auch in der Sache Renner eine Zustimmung erfolgen. Der notwendigen Erweiterung sollten keine weiteren Steine in den Weg gelegt werden.

     

    STR. Dr. Stark fragt nach, ob eine Dachbegrünung vorgesehen ist.

    Hierauf antwortet Herr Gohm, dass die Planung derzeit noch im Entwurfsstatus ist. Wenn es jedoch Wunsch des Gremiums ist, dass eine Begrünung vogesehen werden soll, wird dies so an den Planer weitergegeben, dass dies aufgenommen wird.

    STR. Dr. Stark bittet darum, diesen Wunsch aufzunehmen.

     

    STR. Esenwein regt an, mit Herr Renner zu besprechen, wie eine Begrünung erfolgen könnte. Auch ein Schrägdach könne begrünt werden.

     

    STR. Xander erkundigt sich nach dem Grenzabstand an Nordwestecke. Er fragt nach, ob die gefoderten drei Meter eingehalten werden.

    Herr Gohm teilt mit, dass der Grenzabstand teilweise eingehalten wird. Die Abstandsflache vom ersten Anbau ist nicht eingehalten, diese liegt teilweise auf öffentlicher Fläche. Allerdings wird dies vom Landratsamt geprüft und nachgemessen. Zu öffentlichen Flächen werden zudem andere Ausnahmen zugelassen als zu privaten Flächen. Da die Flächen hier im Plan nur dargestellt sind, aber kein Maß enthalten. Kann er nichts näheres dazu sagen.

     

    STRin Suchanek-Henrich sieht, dass die Planung bereis modifiziert wurde. Wenn von Steiten des Rates jetzt zugestimmt wird, verbaut man sich nichts. Die entsprechenden Fachbehörden im Landratsamt mussen dann prüfen, ob eine Baufreigabe erfolgen kann. Da die STadt kein Baurechtsamt ist, liegt die Entscheidung nicht bei der Stadt.

     

    STR. Bosler ist es wichtig zu betonen, dass nichts gegen die Firma Renner spricht. Er sieht ein Bemühen der Antragsteller die Vorgaben zu erfüllen, versteht aber auch die Notwendigkeit der Erweiterung. Er persönlich kann jedoch der Planung so nicht zustimmen. Aufgrund der Nähe zur Straße und des nicht eingehaltenen Grenzabstandes. Hier hat er Bedenken, dass die Sichtverhältnisse zu stark eingeschränkt werden. Würde nun eine Zustimmung erfolgen, wird man einen Präzedenzfall schaffen.

    STR. Jesser schließt sich den Ausführungen an, auch durch die Überarbeitung ist aus seiner Sicht das Sichtdreieck nicht besser geworden.

     

    BM Heckmann führt nochmals aus, dass zum jetzigen Zeitpunkt dies die einzige Möglichkeit für die Firma ist eine Erweiterung umzusetzen. Die Genehmigung wird wie bereits angesprochen vom Landratsamt und nicht von der Stadt erteilt. Von Seiten der Verwaltung wird das Landratsamt darauf hingewiesen werden, dass diese Problematik expilzit geprüft werden soll.

    STR. Jesser weißt in diesem Zusammenhang noch auf die ladwirtschaftlichen Maschinen hin, welche teilweise 5 Meter Vorbau haben. Dies sollte auch berücksichtigt werden.

    STR. Esenwein teilt mit, dass die Abstandsflächen zu öffentlichen Bereichen anders zu beureteilen sind, als zu privaten. Das Entwicklungspotential sollte untersützt werden.

     

    Frau Stöhr-Klein weißt darauf hin, dass Abstandsflächen bis zur Hälfte auf öffentlichen Flächen liegen dürfen. Dies werde wie bereits mitgeteilt vom Landratsamt umfassend geprüft.

     

    STR. Barth regt an, hier eine Verkehrsschau zu machen. Des weiteren sollte vorab beim Landratsamt angefragt werden, ob eine Genehmigung möglich ist.

    Herr Gohm teilt mit, dass eine Verkehrsschau hier kein Thema ist.

    BM Heckmann antwortet, dass auch zunächst eine Bauvoranfrage möglich wäre. Aber auch hierfür  ein Einvernehmen der Gemeinde benötigt wird.

    Herr Gohm bestätigt dies, auch zur Bauvoranfrage ist Stellungnahme bzw. Aussage des Gemeinderats notwendig.

     

    STR. Knecht bittet darum, bei der Diskussion nur über Punkte zu sprechen, welche in der Zuständigkeit der Gemeinde liegen. Außerdem sollte die Diskussion fachlich bleiben. Das Landratsamt und die jeweiligen zuständigen Ämter prüfen dann in ihrem Zuständigkeitsbereich und kommen zu einem Ergebnis.

     

    STR. Gutbrod sieht, dass die Diskussion das Gremium hier nicht weiter bringt. Daher bittet er darum, diese zu beenden. Die Entscheidung liegt beim Landratsamt. Dort sind auch die entsprechenden Fachpersonen beschäftigt. Von Seiten des Rates sollte zugestimmt werden um Herr Renner eine Chance zur Erweiterung zu geben.

     

    STRin Muth ist der Auffassung, dass der Streitpunkt vom September immernoch in der Planung vorhanden. Die damaligen Anmerkungen und Bedenken wurden aus ihrer Sicht nicht hinreichend behandelt.

     

    Bürgermeister Heckmann stellt den Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung:

    1. Die Stadt Güglingen stimmt dem Bauvorhaben Erweiterung einer Produktionshalle vom 05.04.2017 auf dem Flst. Nr. 1715/2 zu.

    2. Das Einvernehmen der Stadt Güglingen wird in Bezug auf § 36 Absatz 1 i.V. mit § 34 Absatz 1 BauGB erteilt.

    3. Der Überschreitung des Baufensters in westlicher Richtung wird zugestimmt.

    4. Grundlage bilden die Planunterlagen des Architekturbüros Kuon + Reinhard, Nordheim vom 05.04.2017 sowie der Lageplan des Vermessungsbüros Müller, Bretzfeld vom 04.04.2017.

     

    Der Antrag wird bei 9 Gegenstimmen (STR. Xander, STR. Barth, STR. Burrer, STR. Jesser, STR. Scheerle, STR. Bosler, STRin Xander, STRin Muth und STR. Naffin) und einer Enthaltung (STRin Bäzner-Daubenthalter) angenommen.

     

    e) Weitere

    Folgende weitere Bausachen werden zur Kenntniss gegeben:

    1. Beethovenstr. 23, Güglingen - Abbruch und Neubau Garage

    2. Fasanenweg 26, Güglingen - Neubau Garage

    3. Güglinger Str. 5, Eibensbach - Nutzungsänderung Gaststätte in Wohnen

    4. Herrenäckerstr. 46, Güglingen - Neubau Einfamilienwohnhaus

    5. Rieslingstr. 5, Güglingen - Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage

    6. Rosmarinweg 1 - Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage

    7. Rosmarinweg 2 - Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage

  • Tagesordnungspunkt 12

    Bekanntgaben

    a)       Überörtliche Prüfung der Bauausgaben 2011 - 2015

               - abschließende Stellungnahme Landratsamt

               - Vorlage Nr. 93/2017 -

    b)       Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

              - Vorlage Nr. 94/2017 -

    c)       Gemeinderat

             - Sitzungstermine September bis Dezember 2017

               - Vorlage Nr. 95/2017 -

    d)       Weitere

              - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

    a) Überörtliche Prüfung der Bauausgaben 2011 - 2015

    Die abschließende Stellungnahme des Landratsamt werde dem Gemeinderat mit der Vorlage Nr. 93/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderats bekannt gegeben.

     

    b) Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

    Die Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen werden dem Gemeinderat mit der Vorlage Nr. 94/2017 , übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderats bekannt gegeben.

     

    c) Sitzungstermine des Gemeinderats September bis Dezember 2017

    Die Sitzungstermine des Gemeinderats werden dem Gemeinderat mit Vorlage Nr. 95/2017, übergeben zur heutigen Sitzung des Gemeinderats bekannt gegeben.

    Die Klausurtagung des Gemeinderats wird am 17. und 18. November 2017 stattfinden.

     

    d) Weitere

    1. Frau Koch teilt mit, dass die Bestellung von Herrn Dieterich zum Eheschließungsstandesbeamten aufgehoben wird. Herr Bürgermeister Heckmann wird zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt werden.

     

    2. Herr Kenngott teilt mit, dass von Seiten der ENBW die Freileitung von den Balzhöfen bis zum Anwesen Wild als Erdleitung neu verlegt wird. In diesem Zuge werden die Stadtwerke auch eine neue Wasserleitung verlegen. Die Kosten hierfür liegen über 20.000,- €. Auch wenn der Haushalt der Stadtwerke noch nicht fertig ist, sollte diese Maßnahme jetzt mit umgesetzt werden. Wenn die ENBW jetzt ihre Leitung verlegt, werden die Kosten für den Graben teilweise von deren Seite übernommen. Wenn danach eine Neuverlegung erforderlich ist, müssen die kompletten Kosten von den Stadtwerken getragen werden.

    In diesem Zusammenhang spricht STR. Jesser an, dass sich ein Teilstück des Feldweges auf privatem Eigentum befindet. Dies sollte, wenn möglich in diesem Zuge so geregelt werden, dass der Weg nur in städtischem Eigentum liegt.

     

    3. BM Heckmann teilt mit, dass im September Staatssekretärin Schütz zur Denkmalbereisung nach Güglingen kommen wird. Der Termin steht noch nicht fest. Sobald er den genauen Termin kennt, wird er diesen mitteilen.

     

    4. BM Heckmann informiert weiter, dass im November der Tag der Schulverpflegung - wie jedes Jahr - in der KKS stattfindet. Dieses Jahr wird die offizielle Aufaktveranstaltung in Güglingen in der Schule stattfinden. Zu diesem Anlass wird auch Frau Gurr-Hisch anwesend sein.

     

    5. BM Heckmann hat vor, sich für den Regionaltag zu bewerben. Der nächste freie Termin ist das Jahr 2022.

  • Tagesordnungspunkt 13

    Verschiedenes

    - ohne Vorlage -

     

    Protokoll

     

    a) STR. Esenwein spricht die Umleitung über Eibensbach aufgrund der Sperrung in Frauenzimmern an. Aus seiner Sicht ist diese ökologisch nicht sinnvoll. Es sollte der PKW Verkehr durch Frauenzimmern geleitet werden. Derzeit ist aufgrund der Umleitung über Eibensbach der Vollzugsdienst auch noch damit beschäftigt die Feldwege zu kontrollieren. 

    BM Heckmann teilt mit, dass den ganzen Abend hierüber diskutiert werden kann, wie die Umleitung erfolgen soll. Dies aber nicht zielführend ist. 

    Herr Gohm gibt zu Bedenken, dass bei einer Umleitung des kompletten PKW-Verkehrs über die Riedfurtstraße, auch die LKW dort durchfahren werden. Hier ist schon jetzt sehr großer Fremdverkehr vorhanden.

     

    b) STR. Knecht spricht das Bauvorhaben in Eibensbach, Güglinger Straße an. Dort wurde gebaut, ohne dass etwas genehmigt war. Er bittet die Stadt um Informationen zum Stand der nachträglichen Baugenehmigung.

    Frau Stöhr-Klein antwortet, dass vom Landratsamt bisher noch kein Ergebniss mitgeteilt wurde.

     

    c) STR Knecht fragt nach, ob es sich bei dem Parkplatz beim Steuerberater im Deutschen Hof um einen öffentlichen Parkplatz handelt.

    BM Heckmann bittet darum, diese Anwort nachreichen zu dürfen.

     

    d) STRin Suchanek-Henrich möchte wissen, wann die nächste Bürgerfragestunde im Gemeinderat stattfindet.

    BM Heckmann teilt mit, dass diese zweimal im Jahr im Gemeinderat stattfinden muss. Er habe bereits angekündigt, dass er Büergermeistersprechstunden in den Ortsteilen anbieten möchte, was er auch tung wird. Er ist gerade dabei sich Gedanken zu machen, wie dies umgesetzt werden kann und wie die Bürgerfragestunden im Gemeinderat stattfinden können. Für ihn ist auch denkbar, dass diese vor jeder Sitzung stattfinden. Er bittet darum, noch Zeit bis nach den Sommerferien zu haben. Er möchte sich noch Gedanken machen und wird dann nochmals darauf zurückkommen.

     

    e) STRin Bäzner-Daubenthaler ist selbst Anwohnerin der Riedfurtstraße. Sie selbst sieht täglich, dass alle durch die Straße fahren. Zudem werde viel zu schnell gefahren. Sie teilt mit, dass der Brunnen in Eibensbach am Backhaus nicht funktioniert.

    Herr Kenngott teilt mit, dass Herr Doll die Schirmherrschaft übernommen hat und nach dem Brunnen schaut. Ihm ist von einem Defekt nichts bekannt.

    Herr Gohm ergänzt, dass der Bauhof die Sandsteine noch erneuern wird.

     

    g) STR Xander hat festgestellt, dass die Straße in Eibensbach durch die Umleitung und den vielen, auch Schwerlastverkehr, geschädigt wird. Er fragt nach, ob bei einer Sanierung nach Abschluss der Umleitung mit einer Kostenbeteiligung des Landes zu rechnen ist.

    Herr Gohm verneint dies. Es wird keine Beteiligung des Landes geben. Das Land hätte in Frauenzimmern lediglich den Belag erneuert. Der Tiefbau, welcher nun so lange dauert ist Sache der Stadt und damit hängt auch die Dauer der Umleitung zusammen.

     

    h) STR Esenwein erkundigt sich nach Sachstand des Schuttlagers in Eibensbach an der Baustelle an der Durchgangsstraße.

    Frau Koch teilt mit, dass das Ordnungsamt bereits an dem Thema dran ist. Allerdings kann bei einer Ablagerung auf dem eigenen Grundstück relativ wenig unternommen werden. Zumal von der Ablagerung keine Gefährdung ausgeht.

     

    i) STR. Scheerle fragt nach dem Sachstand des Bauvorhabens der Narren.

    STRin Suchaneck-Henrich teilt mit, dass am 11.11. der Spatenstich geplant ist.

     

    j) STR. Scheerle fragt weiter nach, wie lange das Gerüst in der Marktstraße 29 noch steht.

    Frau Koch teilt mit, dass die Gehnehmigung vom Landratsamt erteilt wird. Sie kann auswendig nicht mitteilen, wie lange das Gerüst noch stehen darf. Wird dies aber nachprüfen und dann mitteilen.